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Flensburg: Neues Tempolimit an der Ballastbrücke

In Flensburg sorgt eine kürzlich eingeführte Verkehrsregelung und ein Tempolimit von 50 auf der Ballastbrücke für Aufsehen und Unmut bei Autofahrern.

Redaktion Bußgeldportal 1 Min. Lesezeit

Tempo 50 wegen Radfahrern?

An der Ballastbrücke und am Kielseng ist es ab sofort erlaubt, dass Radfahrer die Fahrbahn gemeinsam mit den Autos nutzen können. Auf der Mürwiker Straße zwischen der Osterallee und der Ziegeleistraße haben Radfahrer sogar einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung, wobei dieser für Autofahrer gesperrt ist.

Diese Veränderung hat jedoch auch eine Geschwindigkeitsanpassung zur Folge: An der Ballastbrücke gilt jetzt Tempo 50, anstelle der bisherigen 60 km/h.

Blitzer erwischt ahnungslose Autofahrer

Am Montagmorgen erwischte es einige unvorbereitete Autofahrer, die ahnungslos in die Radarfalle an der Ballastbrücke gerieten. Dieses Vorgehen der Stadt hat zu Fragen und Diskussionen geführt.

Eine Firma war bereits seit Dienstagmorgen damit beschäftigt, die alten Fahrbahnmarkierungen zu entfernen und die neuen Regelungen umzusetzen. Eine Maßnahme, die bei vielen Verkehrsteilnehmern auf Unverständnis stieß.

Blitzer soll überprüfen, ob Hinweisschilder ausreichen

Die Stadt setzte zur Überwachung der Geschwindigkeit einen Blitzer kurz hinter dem Zollgebäude ein, was in den sozialen Medien zu kontroversen Diskussionen führte.

Allerdings betonte Christian Reimer, der Pressesprecher der Stadt Flensburg, dass an diesem Tag noch keine Bußgelder verhängt würden. Die Verkehrsbehörde nutzte den Blitzer lediglich, um zu überprüfen, ob die Hinweisschilder auf die neuen Regelungen ausreichend sind.

Erstmal droht kein Knöllchen

Die Temporeduktion von 60 auf 50 km/h wurde durch das Entfernen des Tempo-60-Schilds verdeutlicht, während neue Schilder darauf hinweisen, dass Radfahrer nun die Fahrbahn nutzen dürfen. Trotz der anfänglichen Kritik in den sozialen Medien bleibt festzuhalten, dass an diesem Tag keine Geschwindigkeitsübertretungen geahndet wurden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?