Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer
- Welche Promillegrenzen gelten bei Alkohol am Steuer?
- Alkoholverstoß: Aktuelle Strafen
- Wie ist der Alkoholverstoß in der Probezeit geregelt?
- Alkohol auf E-Scooter, Fahrrad & Motorrad
- Führerscheinentzug, Sperrfrist & MPU
- Restalkohol am Morgen danach
- Alkohol am Steuer und die Versicherung
- Bescheid erhalten? So wehren Sie sich
- Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland über 99.663 Vergehen mit Alkohol am Steuer registriert. Darunter befanden sich 29.112 Ordnungswidrigkeiten und 70.551 Straftaten. Denn ein Alkoholverstoß kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Dabei kommt es in erster Linie auf die Höhe des gemessenen Alkoholspiegels im Blut an.
Welche Promillegrenzen gelten bei Alkohol am Steuer?
Der Gesetzgeber unterteilt die Strafen nach dem gemessenen Alkoholspiegel im Blut. Je nach Grenzwert kommt es darauf an ob eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt.
In der Regel keine Strafe für Werte unter 0,5 Promille
Wenn die Beamten bei einer Alkoholkontrolle einen Promillewert von unter 0,5 feststellen, droht in der Regel keine Strafe.
Es gilt aber eine Ausnahme: Wenn Ihr Fahrverhalten besonders auffällig oder gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer war oder Sie in einen Unfall verwickelt oder diesen verursacht haben, kann das bereits ab einem Promillewert von 0,3 als Straftat gewertet werden.
Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille
Bei einer Alkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit. Diese wird im aktuellen Bußgeldkatalog mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet. Bei einer wiederholten Alkoholfahrt fallen die Strafen jeweils höher aus.
Ab 1,1 Promille gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat
Wer mit einem Alkoholspiegel über 1,1 Promille erwischt wird, muss auf seine Fahrerlaubnis erstmal verzichten. Diese wird je nach Einzelfall zwischen 6 Monate und 5 Jahre entzogen. In ganz schweren Fällen, zum Beispiel bei wiederholten schweren Trunkenheitsfahrten mit Unfällen, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden.
Darüber hinaus legt das Gericht eine Freiheits- oder Geldstrafe fest. Ab einem Promillewert von 1,6 wird auch das erfolgreiche Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet.
Alkoholverstoß: Aktuelle Strafen
| Promillegrenze | Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,3-0,49 Promille | nur wenn auffällig gefahren oder Unfall verursacht (Straftat) | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | > Hier prüfen |
| 0,5-1,09 Promille, Erstverstoß | Ordnungswidrigkeit | 500 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …beim 2. Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.000 € | 2 | 3 Monate | > Hier prüfen |
| …beim 3. Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.500 € | 3 | 3 Monate | > Hier prüfen |
| 1,1-1,59 Promille | Straftat | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | > Hier prüfen |
| ab 1,6 Promille | Straftat | Freiheits- oder Geldstrafe inklusive MPU | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | > Hier prüfen |
| Promillegrenze | Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,3-0,49 Promille | nur wenn auffällig gefahren oder Unfall verursacht (Straftat) | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | Hier prüfen |
| 0,5-1,09 Promille, Erstverstoß | Ordnungswidrigkeit | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …beim 2. Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
| …beim 3. Verstoß | Ordnungswidrigkeit | 1.500 € | 3 | 3 Monate | Hier prüfen |
| 1,1-1,59 Promille | Straftat | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | Hier prüfen |
| ab 1,6 Promille | Straftat | Freiheits- oder Geldstrafe inklusive MPU | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monate bis 5 Jahre. Auch lebenslang möglich. | Hier prüfen |
Wie ist der Alkoholverstoß in der Probezeit geregelt?
Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-jährige sieht der bundeseinheitliche Strafenkatalog strenge Regeln vor. Bei einem Verstoß drohen eine Verlängerung der Probezeit sowie Freiheits- und Geldstrafen.
Für Fahranfänger gilt 0-Promillegrenze
Wer in der Probezeit zum Feiern mit dem Autofahren möchte, sollte sich lieber überlegen mit den Öffentlichen zu fahren. Denn auch ein Glas Alkohol kann schon zu viel sein.
Denn wer als Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld von 250 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die 0-Promillegrenze gilt übrigens auch für unter 21-jährige, die die Probezeit schon bestanden haben.
Alkoholverstoß führt zur Verlängerung der Probezeit
Alkohol am Steuer wird als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem ist die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar Pflicht, um den Führerschein behalten zu können.
Beim dritten Mal kann der Führerschein ganz weg sein
Wer in der Probezeit mehrmals wegen einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen und Fahrverboten rechnen. Beim dritten Verstoß kann der Führerschein dauerhaft eingezogen werden.
Alkohol auf E-Scooter, Fahrrad & Motorrad
Ein weit verbreiteter Irrtum: Für den E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie fürs Auto. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge – schon ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot), ab 1,1 Promille eine Straftat. Auch die 0,0-Promille-Grenze in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt uneingeschränkt – und ein Fahrverbot wirkt sich dann auch auf die Fahrerlaubnis fürs Auto aus.
Für Motorräder gilt ebenfalls die 0,5-Promille-Grenze wie beim Auto. Anders beim Fahrrad: Hier liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer aber schon ab 0,3 Promille auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, macht sich auch auf dem Rad strafbar.
Führerscheinentzug, Sperrfrist & MPU
Bei einer Trunkenheitsfahrt als Straftat (ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille) entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperrfrist – in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch lebenslang. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Ab einem Wert von 1,6 Promille ist vor der Wiedererteilung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu bestehen. Auch schon zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann eine MPU verlangt werden – etwa wenn trotz hoher Alkoholmenge keine typischen Ausfallerscheinungen auftraten, was auf eine Alkoholgewöhnung hindeutet.
Restalkohol: Auch am Morgen danach droht Gefahr
Alkohol baut der Körper nur langsam ab – im Schnitt rund 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Beschleunigen lässt sich das weder durch Kaffee noch durch eine kalte Dusche oder Sport. Wer abends viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch deutlich über der Grenze liegen, ohne sich betrunken zu fühlen. Die Promillegrenzen gelten rund um die Uhr – auch auf der Fahrt zur Arbeit schützt Restalkohol nicht vor Strafe.
Alkohol am Steuer und die Versicherung
Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, bekommt auch mit der Versicherung Ärger. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann Sie anschließend aber bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung für den eigenen Schaden kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit die Leistung ganz verweigern. Zur Strafe kommen so schnell hohe zusätzliche Kosten.
Bescheid wegen Alkohol am Steuer? So wehren Sie sich
Ob Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) oder Strafverfahren – vorschnelles Akzeptieren ist selten ratsam. Alkoholmessungen sind fehleranfällig: Ein Atemalkoholtest ist nur unter bestimmten Bedingungen verwertbar, und bei der Blutentnahme müssen Verfahren und Fristen exakt eingehalten werden. Ein Blick in die Bußgeld- bzw. Ermittlungsakte lohnt sich deshalb oft.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Ab wie viel Promille ist Alkohol am Steuer strafbar?
Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot). Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Was kostet Alkohol am Steuer beim ersten Mal?
Bei 0,5 bis 1,09 Promille kostet der erste Verstoß 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro, beim dritten 1.500 Euro – jeweils mit längerem Fahrverbot.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
0,0 Promille. Das gilt auch für alle Fahrer unter 21 Jahren. Ein Verstoß kostet mindestens 250 Euro und einen Punkt, verlängert die Probezeit um zwei Jahre und zieht ein Aufbauseminar nach sich.
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?
Für E-Scooter gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat. Die 1,6-Promille-Grenze für Fahrräder gilt hier ausdrücklich nicht.
Ab wann muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille wird die MPU zwingend angeordnet. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie ebenfalls verlangt werden, etwa bei Anzeichen für eine Alkoholgewöhnung.
Wie lange ist der Führerschein bei einer Trunkenheitsfahrt weg?
Bei einer Straftat entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest – in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Erst danach kann der Führerschein neu beantragt werden.