Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß
- Bußgeldkatalog rote Ampel: Die Strafen auf einen Blick
- Leichte Rotlichtvergehen von Fußgängern und Autofahrern
- Einfacher Rotlichtverstoß
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Was sie wissen müssen
- Rotlichtverstoß: Grüner Pfeil, Fahrradfahrer
- Rotlichtverstoß in Abgrenzung zum Haltelinienverstoß (10 Euro Bußgeld)
- Ampelblitzer: Anforderungen & Messfehler
- Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes
- Einspruch kostenlos prüfen
- Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß
Bußgeldkatalog rote Ampel: Die Strafen auf einen Blick
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine der wichtigsten Vorschriften ist die Beachtung von Lichtsignalanlagen, besser bekannt als Ampeln.
Das Überfahren einer roten Ampel wird wie je nach Dauer der Rotphase mit einem Bußgeld, Punkten und mit einem Fahrverbot bestraft. In unserer Übersicht finden Sie eine Übersicht der häufigsten Strafen aus dem Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß.
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| … mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| … mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde) | 60 € | – | – | > Hier prüfen |
| Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde) | 100 € | – | – | > Hier prüfen |
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – | Hier prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| … mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde) | 60 € | – | – | Hier prüfen |
| Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde) | 100 € | – | – | Hier prüfen |
Leichte Rotlichtvergehen von Fußgängern und Autofahrern
- Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit Gelblicht: 15 € Strafe. Dieser Verstoß tritt auf, wenn das Rotlicht zusammen mit dem Gelblicht ignoriert wird.
- Missachtung des Gelblichts: Bei möglicher gefahrloser Bremsung beträgt die Strafe 10 €. Das bedeutet, dass bei ausreichendem Abstand und Zeit zum Anhalten das Gelblicht nicht missachtet werden sollte.
- Rotlichtmissachtung als Fußgänger: Eine geringe Strafe von 5 € wird verhängt, wenn Fußgänger bei Rotlicht die Straße überqueren. Bei Unfallfolge steigt die Strafe auf 10 €.
Einfacher Rotlichtverstoß
Beim Überfahren einer roten Ampel hängt das Strafmaß entscheidend davon ab, wie lange die Ampel bis zur Einfahrt in den Schutzbereich der Kreuzung auf rot stand. Dabei kann ein Unterschied von 0,1 Sekunden in manchen Fällen entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgeprochen wird oder nicht.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang auf Rot stand, während ein Autofahrer in den Bereich der Kreuzung eingefahren ist. Das hat ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.
Fallbeispiel: Rotzeit von 0,1 Sekunden
- Tatbestandsmerkmal: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“
- Tatbestandsnummer: 137600
- Vorwerfbare Rotzeit: 0,1 Sekunden
- Bkat-Nummer: 132
- Bußgeld: 90 Euro
- Punkte in Flensburg: 1 Punkt
- Fahranfänger in der Probezeit: A-Verstoß
- Rechtsvorschriften: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Was sie wissen müssen
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet ist und der Fahrer dennoch in den Schutzbereich der Kreuzung einfährt oder nicht rechtzeitig anhält. Dieses Vergehen gilt als besonders schwerwiegend, da es oft zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.
Die Konsequenzen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes sind empfindlich:
- Bußgeld: 200 Euro
- Punkte in Flensburg: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
Besonders für Fahranfänger in der Probezeit hat ein qualifizierter Rotlichtverstoß zusätzliche Folgen, da er als A-Verstoß gewertet wird. Das führt zu einer Verlängerung der Probezeit und der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Fallbeispiel: Rotzeit 1,3 Sekunden
| Tatbestand | „Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde.“ |
|---|---|
| Tatbestandsnummer | 137618 |
| Vorwerfbare Rotzeit | 1,3 Sekunden |
| BKat-Nummer | 132.3 |
| Bußgeld | 200 Euro |
| Punkte in Flensburg | 2 Punkte |
| Fahrverbot | 1 Monat |
| Fahranfänger (Probezeit) | A-Verstoß (Probezeitverlängerung + Aufbauseminar) |
| Rechtsvorschriften | § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat |
Rotlichtverstoß: Grüner Pfeil, Fahrradfahrer
- Rotlichtmissachtung als Radfahrer: Die Strafe beträgt 60 € und einen Punkt. Bei Gefährdung anderer steigt die Strafe auf 100 €, bei Unfallfolge auf 120 €.
- Abbiegen bei Rotlicht und Grünem Pfeil ohne Anhalten: Dies zieht eine Strafe von 70 € und einen Punkt nach sich. Bei Gefährdung oder Unfallfolge erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Rotlichtverstoß in Abgrenzung zum Haltelinienverstoß (10 Euro Bußgeld)
Ein Haltelinienverstoß ist bei der Rotlichtmessung oft nicht leicht von einem Rotlichtverstoß zu unterscheiden. Insbesondere wenn die Dauer der Rotlichtüberschreitung sehr knapp ist. Die Haltelinie befindet sich in der Regel einige Meter vor dem Einfahrtsbereich der Kreuzung.
Ein Haltelinienverstoß liegt dann vor, wenn die Haltelinie überfahren, das Fahrzeug aber noch vor dem Schutzbereich der Kreuzung zum Stehen gekommen ist. Ein Haltelinienverstoß ohne Gefährdung oder Unfallverursachung wird lediglich mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft.
Ampelblitzer: Anforderungen & Messfehler
Angeblich bei rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden? Viele Autofahrer fragen sich nach Ankunft des ersten Behördenschreibens, ob der Vorwurf wirklich gerechtfertigt ist.
Zum Beispiel könnte das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich vor der Kreuzung gebremst haben, so dass ein abrupter Bremsvorgang unvermeidbar war und die Ampel in der Zwischenzeit auf rot gesprungen ist. Denn bei Blitzermessungen an einer roten Ampel gibt es mehrere Fehlerquellen:
Diese Fehler können auftreten:
- Blitzer löst aus, aber Fahrzeug fährt nicht in den Schutzbereich der Kreuzung
- Ungenauigkeiten bei der Rückrechnung der Rotzeit auf die Haltlinie - etwa eine geschätzte statt berechnete Fahrzeit oder eine nicht berücksichtigte Lampenverzögerungszeit
- Blitzermessung hat beim vorausfahrenden Fahrzeug ausgelöst, z.B. bei einem plötzlichen Bremsvorgang.
- Die Gelblichtphase der Ampel ist kürzer als die gesetzlichen Vorschriften
- Der Blitzer wurde nicht ordnungsgemäß eingestellt und geeicht
- Das Blitzerfoto ist ungenau oder außerhalb des gültigen Messbereichs
Aufgrund der Komplexität des Messverfahrens müssen Rotlichtblitzer genau eingestellt und geeicht sein. Ist das nicht der Fall kann es vorkommen, dass ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, der Beschuldigte aber nur einen Haltelinienverstoß begangen hat.
Bei der Toleranz kommt es darauf an, welche Anlage gemessen hat - ein Unterschied, der oft untergeht. Rechnet die Anlage selbst auf die Haltlinie zurück, wird von der eingeblendeten Rotzeit nichts mehr abgezogen: Einbau- und Ausrichttoleranzen sowie Messunsicherheiten sind dann bereits in der geräteinternen Berechnung zugunsten des Betroffenen berücksichtigt, so die PTB-Anforderungen 12.02 für Rotlichtüberwachungsanlagen. So arbeitet etwa der GATSO GTC-GS11.
Bei Anlagen älterer Bauart ohne automatische Berechnung ist es umgekehrt. Dort löst die erste Induktionsschleife hinter der Haltlinie aus, und die Zeit von der Haltlinie bis dorthin muss manuell herausgerechnet werden - zusammen mit der Lampenverzögerungszeit. Das Oberlandesgericht Köln zählt den Traffipax TraffiPhot III ausdrücklich zu dieser Gruppe und hält fest, dass das Auswerteverfahren nicht Bestandteil der Bauartzulassung ist. Diese Rückrechnung kann die vorwerfbare Rotzeit um bis zu 0,3 Sekunden vermindern, bei sehr langsamer Fahrt um bis zu 0,5 Sekunden - im Grenzbereich der Ein-Sekunden-Marke entscheidet das über das Fahrverbot. Fehlt sie im Urteil oder wird sie nur pauschal in Bezug genommen, ist das ein Ansatzpunkt.
Vorschriften an die Länge der Gelbphase
Es gibt mehrere Vorschriften, wie eine Lichtzeichenanlage ordnungsgemäß eingestellt sein muss. Beispielsweise gibt es Anforderungen an die Länge der Gelbphase einer Ampel. Bleibt die Ampel bei einem Tempolimit von 70 weniger als 5 Sekunden auf Gelb und man wird beschuldigt einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, kann das ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Länge der Gelbphase | Einspruch |
|---|---|---|
| bei 50 km/h | 3 Sekunden | > Hier prüfen |
| bei 60 km/h | 4 Sekunden | > Hier prüfen |
| bei 70 km/h | 5 Sekunden | > Hier prüfen |
| über 70 km/h | Keine Einrichtung von Lichtzeichenanlagen | > Hier prüfen |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Länge der Gelbphase | Einspruch |
|---|---|---|
| bei 50 km/h | 3 Sekunden | Hier prüfen |
| bei 60 km/h | 4 Sekunden | Hier prüfen |
| bei 70 km/h | 5 Sekunden | Hier prüfen |
| über 70 km/h | Keine Einrichtung von Lichtzeichenanlagen | Hier prüfen |
Bei einem Fehler zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Folgen noch drastischer. Bereits ein Messunterschied von 0,1 Sekunden kann darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder nicht.
In unserem Artikel über die Rotzeit können sich Betroffene über die verschiedenen Überschreitungen in 0,1 Sekundenschritten und ihre Auswirkung auf die Strafe genauer informieren.
Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes
Das Überfahren einer roten Ampel wird als das Missachten von Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen in der Straßenverkehrsordnung bezeichnet. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß erhalten, teilt Ihnen die zuständige Bußgeldstelle die Informationen zum Tatvorwurf inklusive der drohenden Strafe mit.
Im Bußgeldbescheid ist genau dargelegt, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Als Beweismittel werden die gemessene Rotzeit, Blitzerfotos und häufig sogar das exakte Blitzermodell angegeben.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Betroffene die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Strafe ist nicht mehr anfechtbar.
Einspruch kostenlos prüfen
Sie überlegen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einzulegen? Dann müssen Sie nicht auf den Bußgeldbescheid warten, um tätig zu werden. Eine unverbindliche Prüfung lohnt sich bereits nach Erhalt des ersten Schreibens von der Bußgeldstelle, insbesondere wenn Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen:
- Sie bekommen als Fahrzeughalter Post, sind aber nicht gefahren
- Das Blitzerfoto ist verschwommen oder es sind zwei Autos abgebildet
- Sie haben das Gefühl noch bei Gelb über die Ampel gefahren zu sein
- Sie haben den Eindruck die Gelbphase wäre sehr kurz gewesen
- Die vorgeworfene Rotzeit ist knapp an der Grenze zum Haltelinienverstoß (0,1-0,5 Sekunden)
- Die vorgeworfene Rotzeit ist über der Grenze zum einfachen Rotlichtverstoß (1,1-1,5 Sekunden)
Über den Blitzer-Check von Bussgeldportal.de können Sie Ihre Blitzermessung kostenlos und unverbindlich prüfen lassen und eine Ersteinschätzung erhalten, ob sich ein Einspruch lohnt.
Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß
Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?
Ein einfacher Rotlichtverstoß (Ampel kürzer als 1 Sekunde rot) kostet 90 Euro und einen Punkt. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot (qualifizierter Verstoß), sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Unfall steigen die Beträge.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war. Bis 1 Sekunde Rotzeit spricht man vom einfachen, ab mehr als 1 Sekunde vom qualifizierten Rotlichtverstoß – Letzterer wird deutlich härter geahndet.
Ab wann gibt es beim Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot von einem Monat droht beim qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotzeit über 1 Sekunde) sowie immer dann, wenn andere gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam.
Was passiert bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Ein Rotlichtverstoß gilt – ob einfach oder qualifiziert – als A-Verstoß. Schon der erste verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre und zieht ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nach sich.
Gilt der Rotlichtverstoß auch für Fahrrad und E-Scooter?
Ja, allerdings mit niedrigeren Bußgeldern: 60 Euro bei einer Rotzeit bis 1 Sekunde und 100 Euro darüber. Punkte gibt es dafür in der Regel nicht.
Lohnt sich ein Einspruch beim Rotlichtverstoß?
Oft ja. Rotlichtblitzer sind fehleranfällig, und die Abgrenzung zum bloßen Haltelinienverstoß ist nicht immer eindeutig. Ob sich ein Einspruch lohnt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich.