Blitzermodelle im Überblick
Blitzermodelle im Überblick
Die Messgeräte im Einzelnen
Zu jedem Gerät gibt es eine eigene Seite mit Messprinzip, Toleranzabzug, Zulassung und Eichung, der einschlägigen Rechtsprechung und den Unterlagen, die sich nach einer Messung anfordern lassen.
Ihr Bescheid liegt schon vor? Lassen Sie ihn kostenlos prüfen - unabhängig davon, welches Gerät gemessen hat.
Die sechs Messprinzipien kurz erklärt
Laserscanner (LiDAR). Das Gerät sendet gebündelte Lichtpulse aus und misst deren Laufzeit. Aus vielen Einzelpositionen entsteht die Geschwindigkeit. Solche Geräte sind meist mehrzielfähig, erfassen also mehrere Fahrzeuge gleichzeitig - deshalb ist die Zuordnung des Messwertes auf dem Foto hier besonders wichtig. Dazu zählen PoliScan Speed, PoliScan FM1, PoliScan M1 HP und der TraffiStar S 350.
Drucksensoren in der Fahrbahn (Piezo). Drei druckempfindliche Sensoren liegen im Belag. Aus dem bekannten Abstand und den Zeitpunkten, zu denen die Räder sie überfahren, ergibt sich die Geschwindigkeit als Weg-Zeit-Rechnung. Das Verfahren braucht einen baulichen Eingriff und ist deshalb immer ortsfest. Typischer Vertreter ist der TraffiStar S 330.
Passiver Einseitensensor. Das Gerät sendet nichts aus, sondern registriert nur, wie sich die Helligkeit ändert, wenn ein Fahrzeug an mehreren Sensoren vorbeifährt. Der ESO ES 3.0 arbeitet nach diesem Prinzip.
Radar (Dopplerprinzip). Das Gerät sendet Radarstrahlung aus und wertet aus, wie sich deren Frequenz beim Zurückwerfen durch ein fahrendes Fahrzeug verändert. Weil die Rechnung vom Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn abhängt, kommt es hier besonders auf die Ausrichtung der Antenne an. Vertreter ist der Traffipax SpeedoPhot.
Aufgeweiteter Laserstrahl. Auch hier arbeitet ein Lidar mit Laufzeitmessung, anders als beim Laserscanner wird die Fahrbahn aber nicht abgetastet. Strahlaufweitung und minimale Messentfernung sind so aufeinander abgestimmt, dass die Fahrzeuge automatisch erfasst werden; die Geschwindigkeit ergibt sich aus der Entfernungsänderung während einer bekannten Messzeit. Vertreter ist der Leivtec XV3.
Induktionsschleifen. Zwei in die Fahrbahn eingelassene Drahtschleifen registrieren nacheinander, wann ein Fahrzeug über sie hinwegfährt; aus dem bekannten Abstand und der gemessenen Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Dieselben Schleifen dienen als Anwesenheitssensoren für die Rotlichtüberwachung an Kreuzungen. Vertreter ist der GATSO GTC-GS11.
Woran Sie erkennen, welches Gerät gemessen hat
Das eingesetzte Messgerät steht im Messprotokoll, in der Regel zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Häufig ist es auch auf dem Messfoto eingeblendet und im Bußgeldbescheid genannt.
Fehlen die Angaben, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern. Das lohnt sich, denn erst mit dem Gerätetyp lässt sich beurteilen, welche Einwände überhaupt in Betracht kommen: Bei einem Laserscanner geht es oft um die Zuordnung mehrerer Fahrzeuge, bei einem Gerät mit Sensoren in der Fahrbahn eher um Fahrbahnarbeiten und Nacheichung.
Toleranzabzug: bei allen Geräten gleich
Vom angezeigten Wert wird vor dem Vorwurf ein fester Betrag abgezogen. Die Zahlen stehen dabei nicht in § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung - dieser Absatz nennt keinen Wert, sondern nur den Maßstab. Die konkreten Verkehrsfehlergrenzen ergeben sich aus den gerätespezifischen PTB-Anforderungen, etwa PTB-A 12.05 für Laserscanner und PTB-A 12.04 für Verkehrsradargeräte; über § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung sind sie beim Verwenden des Messgerätes zu berücksichtigen. Der Abzug ist bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich:
| Angezeigter Messwert | Abzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent des Messwertes |
Oberhalb von 100 km/h wird der errechnete Abzug zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet (PTB-A 12.04 Teil 2 Nummer 2.1, gleichlautend PTB-A 12.05 Nummer 2.1). Aus angezeigten 118 km/h werden damit 114 km/h und nicht 114,46 km/h - ein Detail, das in vielen Darstellungen fehlt und im Grenzbereich zum Fahrverbot über eine Stufe entscheiden kann.
Was der bereinigte Wert kostet, steht in der Übersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Ob ein Fahrverbot droht, hängt vom bereinigten Wert ab, nicht vom angezeigten.
Weitere Geräte im Einsatz
Neben den oben aufgeführten Modellen sind weitere Geräte im Einsatz, unter anderem der Traffiphot III von Jenoptik Robot sowie der GATSO GTC-GS 11 von Sensys Gatso. Eigene Detailseiten dazu entstehen nach und nach.
Unabhängig vom Gerät gilt: Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Absatz 1 OWiG). Die Frist läuft auch dann, wenn die Akteneinsicht noch aussteht - der Einspruch sollte deshalb fristwahrend eingelegt werden. Wer geblitzt wurde, findet dort den weiteren Ablauf.
Häufige Fragen zu Blitzermodellen
Woher weiß ich, mit welchem Gerät ich geblitzt wurde?
Das Messgerät steht im Messprotokoll und meistens auch im Bußgeldbescheid oder auf dem Messfoto, oft zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Liegen diese Angaben nicht vor, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern.
Gibt es Blitzer, die grundsätzlich unzuverlässig sind?
In aller Regel nicht. Alle in Deutschland eingesetzten Geräte durchlaufen eine Bauartzulassung oder Konformitätsbewertung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und müssen geeicht sein. Ist ein Gerät geeicht und nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt worden, behandeln die Gerichte die Messung als standardisiertes Messverfahren; Angriffspunkte liegen dann fast immer in der konkreten Durchführung. Eine Ausnahme ist der Leivtec XV3: Nach den Feststellungen der PTB von 2021 gehen die Obergerichte bei diesem Gerät nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren aus.
Was ist beim Leivtec XV3 anders?
Die PTB hat 2021 unzulässige Messwertabweichungen dokumentiert, die bei speziell präparierten Fahrzeugen auftraten. Seither gehen das BayObLG, das OLG Hamm und das OLG Oldenburg davon aus, dass Messungen mit dem Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren mehr sind. Das Gericht muss die Zuverlässigkeit der Messung dann im Einzelfall prüfen. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wird dadurch nicht von selbst hinfällig.
Wie viel Toleranz wird abgezogen?
Bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent des Messwertes oberhalb von 100 km/h. Die Werte stehen in den gerätespezifischen PTB-Anforderungen - etwa PTB-A 12.05 für Laserscanner und PTB-A 12.04 für Verkehrsradargeräte - und sind über § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung als Verkehrsfehlergrenzen zu berücksichtigen. Oberhalb von 100 km/h wird der Abzug zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet.
Wie lange ist ein Blitzer geeicht?
Ein Jahr. Das ergibt sich aus Anlage 7 Tabelle 1 Ordnungsnummer 12.1 der Mess- und Eichverordnung. Nach § 34 Absatz 2 MessEV endet die Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in das sie fällt.
Sind Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten verwertbar?
Außerhalb des Saarlandes in aller Regel ja. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 klargestellt, dass keine staatliche Pflicht besteht, Beweismittel vorzuhalten oder zu schaffen (2 BvR 1082/21). Anspruch besteht auf Zugang zu Unterlagen, die tatsächlich vorhanden sind (2 BvR 1616/18).
Lohnt sich ein Einspruch wegen des Messgeräts?
Nur mit einem konkreten Anhaltspunkt. Erfolgversprechend sind abgelaufene Eichung, ein Aufbau entgegen der Gebrauchsanweisung, fehlende Schulung des Messpersonals oder eine unklare Zuordnung des Messwertes auf dem Foto. Der pauschale Hinweis, das Gerät könne falsch gemessen haben, genügt nicht.
Gilt bei Rotlichtblitzern dieselbe Toleranz wie bei Tempomessungen?
Nein. Bei der Geschwindigkeit wird vom angezeigten Wert ein Toleranzbetrag abgezogen. Bei der Rotzeit passiert das nicht mehr nachträglich, weil die Anlage alle Toleranzen bereits bei der geräteinternen Berechnung zugunsten des Betroffenen berücksichtigt. Die auf dem Messfoto eingeblendete vorzuwerfende Rotzeit ist also schon der bereinigte Wert. So steht es in den PTB-Anforderungen 12.02 für Rotlichtüberwachungsanlagen.