Blitzermodelle im Überblick
Blitzermodelle im Überblick
Die Messgeräte im Einzelnen
Zu jedem Gerät gibt es eine eigene Seite mit Messprinzip, Toleranzabzug, Zulassung und Eichung, der einschlägigen Rechtsprechung und den Unterlagen, die sich nach einer Messung anfordern lassen.
Ihr Bescheid liegt schon vor? Lassen Sie ihn kostenlos prüfen - unabhängig davon, welches Gerät gemessen hat.
Die drei Messprinzipien kurz erklärt
Laserscanner (LiDAR). Das Gerät sendet gebündelte Lichtpulse aus und misst deren Laufzeit. Aus vielen Einzelpositionen entsteht die Geschwindigkeit. Solche Geräte sind meist mehrzielfähig, erfassen also mehrere Fahrzeuge gleichzeitig - deshalb ist die Zuordnung des Messwertes auf dem Foto hier besonders wichtig. Dazu zählen PoliScan Speed, PoliScan FM1, PoliScan M1 HP und der TraffiStar S 350.
Sensoren in der Fahrbahn (Piezo). Drei druckempfindliche Sensoren liegen im Belag. Aus dem bekannten Abstand und den Zeitpunkten, zu denen die Räder sie überfahren, ergibt sich die Geschwindigkeit als Weg-Zeit-Rechnung. Das Verfahren braucht einen baulichen Eingriff und ist deshalb immer ortsfest. Typischer Vertreter ist der TraffiStar S 330.
Passiver Einseitensensor. Das Gerät sendet nichts aus, sondern registriert nur, wie sich die Helligkeit ändert, wenn ein Fahrzeug an mehreren Sensoren vorbeifährt. Der ESO ES 3.0 arbeitet nach diesem Prinzip.
Woran Sie erkennen, welches Gerät gemessen hat
Das eingesetzte Messgerät steht im Messprotokoll, in der Regel zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Häufig ist es auch auf dem Messfoto eingeblendet und im Bußgeldbescheid genannt.
Fehlen die Angaben, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern. Das lohnt sich, denn erst mit dem Gerätetyp lässt sich beurteilen, welche Einwände überhaupt in Betracht kommen: Bei einem Laserscanner geht es oft um die Zuordnung mehrerer Fahrzeuge, bei einem Gerät mit Sensoren in der Fahrbahn eher um Fahrbahnarbeiten und Nacheichung.
Toleranzabzug: bei allen Geräten gleich
Vom angezeigten Wert wird vor dem Vorwurf ein fester Betrag abgezogen - die Verkehrsfehlergrenzen nach § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung. Er ist bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich:
| Angezeigter Messwert | Abzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent des Messwertes |
Was der bereinigte Wert kostet, steht in der Übersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Ob ein Fahrverbot droht, hängt vom bereinigten Wert ab, nicht vom angezeigten.
Weitere Geräte im Einsatz
Neben den oben aufgeführten Modellen sind weitere Geräte im Einsatz, unter anderem der Traffiphot III und der Traffipax SpeedoPhot von Jenoptik Robot sowie der GATSO GTC-GS 11 von Sensys Gatso. Eigene Detailseiten dazu entstehen nach und nach.
Unabhängig vom Gerät gilt: Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Absatz 1 OWiG). Die Frist läuft auch dann, wenn die Akteneinsicht noch aussteht - der Einspruch sollte deshalb fristwahrend eingelegt werden. Wer geblitzt wurde, findet dort den weiteren Ablauf.
Häufige Fragen zu Blitzermodellen
Woher weiß ich, mit welchem Gerät ich geblitzt wurde?
Das Messgerät steht im Messprotokoll und meistens auch im Bußgeldbescheid oder auf dem Messfoto, oft zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Liegen diese Angaben nicht vor, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern.
Gibt es Blitzer, die grundsätzlich unzuverlässig sind?
Nein. Alle in Deutschland eingesetzten Geräte durchlaufen eine Bauartzulassung oder Konformitätsbewertung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und müssen geeicht sein. Solange ein Gerät geeicht ist und nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt wurde, behandeln die Gerichte die Messung als standardisiertes Messverfahren. Angriffspunkte liegen deshalb fast immer in der konkreten Durchführung, nicht in der Technik.
Wie viel Toleranz wird abgezogen?
Bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent des Messwertes oberhalb von 100 km/h. Grundlage sind die Verkehrsfehlergrenzen nach § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung.
Wie lange ist ein Blitzer geeicht?
Ein Jahr. Das ergibt sich aus Anlage 7 Tabelle 1 Ordnungsnummer 12.1 der Mess- und Eichverordnung. Nach § 34 Absatz 2 MessEV endet die Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in das sie fällt.
Sind Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten verwertbar?
Außerhalb des Saarlandes in aller Regel ja. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 klargestellt, dass keine staatliche Pflicht besteht, Beweismittel vorzuhalten oder zu schaffen (2 BvR 1082/21). Anspruch besteht auf Zugang zu Unterlagen, die tatsächlich vorhanden sind (2 BvR 1616/18).
Lohnt sich ein Einspruch wegen des Messgeräts?
Nur mit einem konkreten Anhaltspunkt. Erfolgversprechend sind abgelaufene Eichung, ein Aufbau entgegen der Gebrauchsanweisung, fehlende Schulung des Messpersonals oder eine unklare Zuordnung des Messwertes auf dem Foto. Der pauschale Hinweis, das Gerät könne falsch gemessen haben, genügt nicht.