Blitzermodelle im Überblick
Blitzermodelle im Überblick
Die Messgeräte im Einzelnen
Zu jedem Gerät gibt es eine eigene Seite mit Messprinzip, Toleranzabzug, Zulassung und Eichung, der einschlägigen Rechtsprechung und den Unterlagen, die sich nach einer Messung anfordern lassen.
Ihr Bescheid liegt schon vor? Lassen Sie ihn kostenlos prüfen - unabhängig davon, welches Gerät gemessen hat.
Die zehn Messprinzipien kurz erklärt
Laserscanner (LiDAR). Das Gerät sendet gebündelte Lichtpulse aus und misst deren Laufzeit. Aus vielen Einzelpositionen entsteht die Geschwindigkeit. Solche Geräte sind meist mehrzielfähig, erfassen also mehrere Fahrzeuge gleichzeitig - deshalb ist die Zuordnung des Messwertes auf dem Foto hier besonders wichtig. Dazu zählen PoliScan Speed, PoliScan FM1, PoliScan M1 HP sowie der TraffiStar S 350 und sein Nachfolger TraffiStar S 351.
Drucksensoren in der Fahrbahn. Druckempfindliche Sensoren liegen in bekanntem Abstand im oder auf dem Belag. Aus diesem Abstand und den Zeitpunkten, zu denen die Räder sie überfahren, ergibt sich die Geschwindigkeit als Weg-Zeit-Rechnung. Die PTB lässt dafür piezoelektrische Sensoren, faseroptische Sensoren und Luftschläuche zu und begrenzt den Abstand zwischen zwei Sensoren auf 4,0 Meter. Meist sind die Anlagen fest eingebaut; die Anforderungen kennen aber ausdrücklich auch eine transportable Bauform mit Sensoren, die auf der Fahrbahndecke verlegt werden. Einziges derzeit konformitätsbewertetes Gerät dieser Gattung ist das M5 Speed; der TraffiStar S 330 steht im Archiv der PTB, darf aber weiter eingesetzt werden.
Passiver Einseitensensor. Das Gerät sendet nichts aus, sondern registriert nur, wie sich die Helligkeit ändert, wenn ein Fahrzeug an mehreren Sensoren vorbeifährt. Der ESO ES 3.0 arbeitet nach diesem Prinzip.
Radar (Dopplerprinzip). Das Gerät sendet Radarstrahlung aus und wertet aus, wie sich deren Frequenz beim Zurückwerfen durch ein fahrendes Fahrzeug verändert. Weil die Rechnung vom Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn abhängt, kommt es hier besonders auf die Ausrichtung der Antenne an. Aktuelle Geräte messen zusätzlich die Entfernung zum Fahrzeug mit - die PTB verlangt das, damit niemand die Messung mehr beobachten muss. Einziges derzeit konformitätsbewertetes Verkehrsradargerät ist das M5 Rad3; ältere Bauarten wie der Traffipax SpeedoPhot stehen im Archiv der PTB, dürfen aber weiter eingesetzt werden.
Aufgeweiteter Laserstrahl. Auch hier arbeitet ein Lidar mit Laufzeitmessung, anders als beim Laserscanner wird die Fahrbahn aber nicht abgetastet. Strahlaufweitung und minimale Messentfernung sind so aufeinander abgestimmt, dass die Fahrzeuge automatisch erfasst werden; die Geschwindigkeit ergibt sich aus der Entfernungsänderung während einer bekannten Messzeit. Vertreter ist der Leivtec XV3.
Induktionsschleifen. Zwei in die Fahrbahn eingelassene Drahtschleifen registrieren nacheinander, wann ein Fahrzeug über sie hinwegfährt; aus dem bekannten Abstand und der gemessenen Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Dieselben Schleifen dienen als Anwesenheitssensoren für die Rotlichtüberwachung an Kreuzungen. Vertreter sind der GATSO GTC-GS11, der beides zugleich misst, und der Traffipax TraffiPhot III, der die Schleifenzeiten nur zur Rückrechnung auf die Haltlinie nutzt.
Videoauswertung von einem festen Standort. Hier misst das Gerät nicht selbst, sondern filmt: Eine Kamera auf einer Brücke nimmt einen zuvor vermessenen Fahrbahnabschnitt auf, und die Auswerteeinheit rechnet die im Bild markierten Radaufstandspunkte über eine perspektivische Transformation in reale Positionen um. Daraus ergeben sich Abstand, Geschwindigkeit und Differenzgeschwindigkeit. Es ist das einzige Verfahren dieser Übersicht, mit dem auch Abstandsverstöße geahndet werden. Vertreter sind das VKS 3.0 und das VKS 4.5.
Videomessung aus dem fahrenden Einsatzfahrzeug. Das Messgerät steht nicht an der Straße, sondern ist im Polizeifahrzeug verbaut. Ein Wegimpulsgeber an den Rädern des Einsatzfahrzeugs liefert Wegstrecke und Zeit, daraus errechnet die Zentraleinheit die Durchschnittsgeschwindigkeit und blendet sie in die Videoaufzeichnung ein. Gemessen wird damit in den üblichen Betriebsarten das eigene Fahrzeug - ob der Wert dem Vorausfahrenden vorgehalten werden darf, hängt davon ab, wie sich der Abstand während der Messung entwickelt hat. Vertreter ist das ProViDa 2000 modular.
Abschnittskontrolle über eine Wegstrecke. Statt an einem Punkt zu messen, erfasst diese Bauart das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnitts von mindestens 1000 Metern und identifiziert es über das Kennzeichen. Aus der Zeitdifferenz zwischen beiden Aufnahmen und der vorher vermessenen Streckenlänge errechnet das Gerät die Durchschnittsgeschwindigkeit. Wer unter dem Grenzwert bleibt, dessen Aufnahmen werden sofort automatisch gelöscht. Vertreter ist das TraffiSection S450 - in Deutschland ist derzeit allerdings keine solche Anlage in Betrieb.
Laserhandmessgerät (Laserpistole). Auch dieses Gerät misst die Laufzeit von Laserimpulsen, aber es erfasst nichts von allein: Der Messbeamte visiert das Fahrzeug über ein Fernrohr an und löst die Messung selbst aus. Aus der Entfernungsänderung während einer bekannten Messzeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Ein Bilddokument entsteht dabei in der Regel nicht - die Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug hängt allein am Zielen, weshalb solche Messungen meist mit einer Anhaltekontrolle enden. Vertreter ist das LTI 20/20 TruSpeed. Die PTB führt in dieser Gruppe zwei Geräte: das LTI 20/20 TruSpeed und das ProLaser 4-DE.
Woran Sie erkennen, welches Gerät gemessen hat
Das eingesetzte Messgerät steht im Messprotokoll, in der Regel zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Häufig ist es auch auf dem Messfoto eingeblendet und im Bußgeldbescheid genannt.
Fehlen die Angaben, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern. Das lohnt sich, denn erst mit dem Gerätetyp lässt sich beurteilen, welche Einwände überhaupt in Betracht kommen: Bei einem Laserscanner geht es oft um die Zuordnung mehrerer Fahrzeuge, bei einem Gerät mit Sensoren in der Fahrbahn eher um Fahrbahnarbeiten und Nacheichung.
Toleranzabzug: bei der Geschwindigkeit überall gleich
Vom angezeigten Wert wird vor dem Vorwurf ein fester Betrag abgezogen. Die Zahlen stehen dabei nicht in § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung - dieser Absatz nennt keinen Wert, sondern nur den Maßstab. Die konkreten Verkehrsfehlergrenzen ergeben sich aus den gerätespezifischen PTB-Anforderungen, etwa PTB-A 12.05 für Laserscanner und PTB-A 12.04 für Verkehrsradargeräte; über § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung sind sie beim Verwenden des Messgerätes zu berücksichtigen. Der Abzug ist bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich:
| Angezeigter Messwert | Abzug |
|---|---|
| bis 100 km/h | 3 km/h |
| über 100 km/h | 3 Prozent des Messwertes |
Oberhalb von 100 km/h wird der errechnete Abzug zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet (PTB-A 12.04 Teil 2 Nummer 2.1, gleichlautend PTB-A 12.05 Nummer 2.1). Aus angezeigten 118 km/h werden damit 114 km/h und nicht 114,46 km/h - ein Detail, das in vielen Darstellungen fehlt und im Grenzbereich zum Fahrverbot über eine Stufe entscheiden kann.
Diese Zahlen gelten für die Geschwindigkeit. Beim Abstand, den nur das Verkehrs-Kontrollsystem VKS bestimmt, gibt es keinen gesonderten Abzug: Die PTB-Anforderungen 12.03 verlangen, dass die im System berücksichtigten Toleranzen die Bestimmung des Abstands ohnehin zugunsten der Betroffenen sicherstellen.
Was der bereinigte Wert kostet, steht in der Übersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Ob ein Fahrverbot droht, hängt vom bereinigten Wert ab, nicht vom angezeigten.
Weitere Geräte im Einsatz
Zu allen Geräten, die im Blitzerverzeichnis regelmäßig auftauchen, gibt es inzwischen eine eigene Detailseite. Daneben sind vereinzelt ältere Bauarten und Sondergeräte im Einsatz, etwa der Leivtec XV 2 oder ältere Lasermessgeräte aus der Hand, deren Bauartzulassung die PTB inzwischen im Archiv führt. Taucht auf Ihrem Bescheid ein Gerät auf, das hier fehlt, gilt derselbe Prüfweg: Gerätetyp und Messergebnis im Bescheid, gültige Eichung zum Messtag, Schulungsnachweis des Messpersonals und ein vollständiges Messprotokoll.
Unabhängig vom Gerät gilt: Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Absatz 1 OWiG). Die Frist läuft auch dann, wenn die Akteneinsicht noch aussteht - der Einspruch sollte deshalb fristwahrend eingelegt werden. Wer geblitzt wurde, findet dort den weiteren Ablauf.
Häufige Fragen zu Blitzermodellen
Was ist der Abgleiteffekt bei einer Laserpistole?
Der Laserstrahl trifft während einer Messung nacheinander auf verschieden weit entfernte Stellen des Fahrzeugs, etwa weil die Hand zittert oder das Gerät nachgeführt wird. Die Weg-Zeit-Rechnung wertet das dann fälschlich als Bewegung. Beim LTI 20/20 TruSpeed sind deshalb seit August 2024 Stativ und Vergrößerungsoptik vorgeschrieben. Ob das genügt, beurteilen die Gerichte bislang unterschiedlich - die Einzelheiten stehen auf der Detailseite zum LTI 20/20 TruSpeed. Beim RIEGL FG21-P hat das Oberlandesgericht Bamberg schon 2015 entschieden, dass der Effekt als allgemeine Möglichkeit keine Zweifel an der Messung begründet.
Gibt es in Deutschland eine Abschnittskontrolle (Section Control)?
Derzeit nicht. Die bundesweit einzige Anlage stand an der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen bei Hannover, lief ab Dezember 2018 zunächst im Pilotbetrieb und bis Ende 2023 im Regelbetrieb. Anfang 2024 wurde sie abgeschaltet und danach abgebaut, weil die Anlage geänderte Anforderungen an die Verschlüsselung der Daten nicht erfüllte und der Hersteller die Software nicht weiterentwickelte. Eingesetzt wurde dort das TraffiSection S450, das die PTB inzwischen im Archiv führt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Blitzer und einem Nachfahrsystem?
Ein Blitzer steht fest oder mobil an der Straße und misst das vorbeifahrende Fahrzeug von außen. Ein Videonachfahrsystem wie das ProViDa ist dagegen im Polizeifahrzeug verbaut und misst beim Hinterherfahren in der Regel die eigene Fahrt über Weg und Zeit. Es entsteht kein Blitzfoto, sondern eine Videoaufzeichnung mit eingeblendeten Messwerten. Für die Verteidigung ist deshalb vor allem wichtig, wie sich der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen während der Messung entwickelt hat.
Woher weiß ich, mit welchem Gerät ich geblitzt wurde?
Das Messgerät steht im Messprotokoll und meistens auch im Bußgeldbescheid oder auf dem Messfoto, oft zusammen mit der Gerätenummer und dem Datum der letzten Eichung. Liegen diese Angaben nicht vor, lassen sie sich über die Akteneinsicht anfordern.
Gibt es Blitzer, die grundsätzlich unzuverlässig sind?
In aller Regel nicht. Alle in Deutschland eingesetzten Geräte durchlaufen eine Bauartzulassung oder Konformitätsbewertung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und müssen geeicht sein. Ist ein Gerät geeicht und nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt worden, behandeln die Gerichte die Messung als standardisiertes Messverfahren; Angriffspunkte liegen dann fast immer in der konkreten Durchführung. Eine Ausnahme ist der Leivtec XV3: Nach den Feststellungen der PTB von 2021 gehen die Obergerichte bei diesem Gerät nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren aus.
Was ist beim Leivtec XV3 anders?
Die PTB hat 2021 unzulässige Messwertabweichungen dokumentiert, die bei speziell präparierten Fahrzeugen auftraten. Seither gehen das BayObLG, das OLG Hamm und das OLG Oldenburg davon aus, dass Messungen mit dem Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren mehr sind. Das Gericht muss die Zuverlässigkeit der Messung dann im Einzelfall prüfen. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wird dadurch nicht von selbst hinfällig.
Wird mit diesen Geräten auch der Abstand zum Vordermann gemessen?
Nur mit einem: dem Verkehrs-Kontrollsystem VKS. Es zeichnet den Verkehr von einem festen erhöhten Standort auf und errechnet Abstände und Geschwindigkeiten aus den Videobildern. Alle anderen hier aufgeführten Geräte messen Geschwindigkeit, Rotlicht oder beides. Beim Abstand gilt zudem eine eigene Hürde: Die Unterschreitung muss nicht nur vorübergehend gewesen sein - das OLG Hamm hat dafür 3 Sekunden oder 140 Meter genannt.
Was ist der Unterschied zwischen TraffiStar S 350 und S 351?
Es sind zwei verschiedene Baumuster. Der S 350 stammt aus dem Jahr 2013 und trägt die alte Bauartzulassung 18.11 / 13.01; die PTB führt ihn im Archiv, weil die Konformitätsvermutung für alte Bauartzulassungen Ende 2024 auslief. Der S 351 ist das Nachfolgemodell mit der Baumusterprüfbescheinigung DE-25-M-PTB-0002 aus dem Jahr 2025. Beide messen mit scannendem Laser - Entscheidungen zum S 350 gelten für den S 351 aber nicht ohne Weiteres.
Wie viel Toleranz wird abgezogen?
Bei den hier aufgeführten Geräten einheitlich 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent des Messwertes oberhalb von 100 km/h. Die Werte stehen in den gerätespezifischen PTB-Anforderungen - etwa PTB-A 12.05 für Laserscanner und PTB-A 12.04 für Verkehrsradargeräte - und sind über § 22 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung als Verkehrsfehlergrenzen zu berücksichtigen. Oberhalb von 100 km/h wird der Abzug zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet.
Wie lange ist ein Blitzer geeicht?
Ein Jahr. Das ergibt sich aus Anlage 7 Tabelle 1 Ordnungsnummer 12.1 der Mess- und Eichverordnung. Nach § 34 Absatz 2 MessEV endet die Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in das sie fällt.
Sind Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten verwertbar?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 2. Juli 2026 entschieden, dass die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren nicht gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens verstößt und deshalb kein Beweisverwertungsverbot auslöst (4 StR 235/25). Damit ist auch die abweichende Linie im Saarland erledigt. Anspruch besteht weiterhin auf Zugang zu Unterlagen, die tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, 2 BvR 1616/18).
Lohnt sich ein Einspruch wegen des Messgeräts?
Nur mit einem konkreten Anhaltspunkt. Erfolgversprechend sind abgelaufene Eichung, ein Aufbau entgegen der Gebrauchsanweisung, fehlende Schulung des Messpersonals oder eine unklare Zuordnung des Messwertes auf dem Foto. Der pauschale Hinweis, das Gerät könne falsch gemessen haben, genügt nicht.
Gilt bei Rotlichtblitzern dieselbe Toleranz wie bei Tempomessungen?
Nein. Bei der Geschwindigkeit wird vom angezeigten Wert ein Toleranzbetrag abgezogen. Bei der Rotzeit passiert das nicht mehr nachträglich, weil die Anlage alle Toleranzen bereits bei der geräteinternen Berechnung zugunsten des Betroffenen berücksichtigt. Die auf dem Messfoto eingeblendete vorzuwerfende Rotzeit ist also schon der bereinigte Wert. So steht es in den PTB-Anforderungen 12.02 für Rotlichtüberwachungsanlagen.
Rechnen alle Rotlichtblitzer die Rotzeit selbst auf die Haltlinie zurück?
Nein, und das ist ein wichtiger Unterschied. Moderne Anlagen wie der GATSO GTC-GS11 nehmen die Rückrechnung geräteintern vor; die eingeblendete Rotzeit ist dann bereits der bereinigte Wert. Ältere Bauarten wie der Traffipax TraffiPhot III gehören dagegen zu den Anlagen ohne automatische Berechnung - dort muss in aller Regel manuell zurückgerechnet werden, und diese Rechnung ist nicht Bestandteil der Bauartzulassung. Das OLG Köln verlangt deshalb, dass sie im Urteil nachvollziehbar dargestellt wird.
Welche Laserpistolen sind in Deutschland zugelassen?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt in der Gruppe der Laserhandmessgeräte mit Stand September 2025 zwei Geräte: das LTI 20/20 TruSpeed von Laser Technology und das ProLaser 4-DE, für das die Ternica Systems GmbH die Bescheinigung hält. Das TruSpeed steht dort mit zwei Einträgen, weil es zwei Bescheinigungsinhaber gibt. Das RIEGL FG21-P steht seit dem 1. Januar 2025 im Archiv und darf nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden; vorhandene Geräte bleiben mit gültiger Eichung einsetzbar.
Welche Radargeräte sind in Deutschland noch zugelassen?
Nur eines. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt in der Gruppe der Verkehrsradargeräte mit Stand September 2025 ausschließlich das M5 Rad3 der VDS Verkehrstechnik GmbH aus Löbau. Multanova 6F, Traffipax SpeedoPhot, M5 Radar und M5 RAD2 stehen seit dem 1. Januar 2025 im Archiv und dürfen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Geräte bleiben mit gültiger Eichung einsetzbar.