Grüner Pfeil
Grüner Pfeil
Der grüne Pfeil (offiziell Zeichen 720 nach der Straßenverkehrs-Ordnung) erlaubt es, an einer roten Ampel nach rechts abzubiegen. Wichtig: Er ist keine zweite Grün-Ampel. Sie müssen zuerst wie an einem Stoppschild vollständig anhalten und dürfen erst dann abbiegen, wenn Sie niemanden gefährden oder behindern. Wer ohne Halt abbiegt, zahlt 70 € und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Was bedeutet der grüne Pfeil (Zeichen 720)?
Das Grünpfeilschild ist ein kleines, rechteckiges Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das rechts neben der Ampel angebracht wird. Es stammt ursprünglich aus dem Verkehrsrecht der DDR und wurde 1994 in die bundesweite StVO übernommen. Ziel ist ein besserer Verkehrsfluss: Rechtsabbieger sollen eine rote Ampel nicht unnötig lange blockieren.
Die Nutzung ist ein Angebot, keine Pflicht. Wer trotz grünem Pfeil bei Rot stehen bleibt, begeht keinen Verstoß und darf nicht bedrängt werden.
Grüner Pfeil: erst anhalten ist Pflicht
Nach § 37 Abs. 2 StVO gilt der grüne Pfeil rechtlich wie ein Stoppschild. Bevor Sie abbiegen, müssen Sie
- vollständig anhalten (nicht nur abbremsen/rollen),
- sich vergewissern, dass Sie den freigegebenen Querverkehr nicht gefährden, und
- Fußgänger und Radfahrer, die ihrerseits Grün haben, ungehindert passieren lassen.
Erst wenn all das erfüllt ist, dürfen Sie vorsichtig nach rechts abbiegen. Der übrige Verkehr hat immer Vorrang.
Grüner Pfeil missachtet? Aktuelle Strafen
Wer an einer Ampelanlage mit einem grünen Pfeil abbiegt ohne vorher anzuhalten, riskiert ein Bußgeld von 70 € sowie einen Punkt in Flensburg. Die Verstöße werden unter § 133 BKat geführt:
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Am grünen Pfeil rechts abbiegen ohne zu halten | 70 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| – mit Gefährdung | 100 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| – mit Unfall | 120 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| – mit Gefährdung | 150 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| – mit Unfall | 180 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Am grünen Pfeil rechts abbiegen ohne zu halten | 70 € | 1 | – | Hier prüfen |
| – mit Gefährdung | 100 € | 1 | – | Hier prüfen |
| – mit Unfall | 120 € | 1 | – | Hier prüfen |
| den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 100 € | 1 | – | Hier prüfen |
| – mit Gefährdung | 150 € | 1 | – | Hier prüfen |
| – mit Unfall | 180 € | 1 | – | Hier prüfen |
Wer Fußgänger oder Fahrradfahrer in Richtung des grünen Pfeils behindert, muss mindestens mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommen Gefährdung hinzu oder ist sogar ein Unfall passiert, wird das Bußgeld noch einmal bis auf 180 € erhöht.
Die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie unter der Rubrik Rotlichtverstoß.
Grüner Pfeil (Schild) vs. grüner Abbiegepfeil (Ampel)
Es gibt zwei ganz unterschiedliche „grüne Pfeile", die oft verwechselt werden:
- Grünpfeilschild (Zeichen 720): festes Schild neben der roten Ampel. Sie müssen erst anhalten und dürfen dann rechts abbiegen.
- Grüner Abbiegepfeil als Lichtzeichen: ein grün leuchtender Pfeil in der Ampel selbst. Er gibt den Abbiegevorgang frei, ohne dass Sie anhalten müssen – hier haben Sie in Pfeilrichtung Vorrang.
Kurz: Beim Schild ist Anhalten Pflicht, beim leuchtenden Pfeil nicht.
Grünpfeil nur für Radfahrer (Zeichen 721)
Mit der StVO-Novelle vom 28. April 2020 kam ein weiteres Schild hinzu: das Zeichen 721, ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr. Es erlaubt ausschließlich Radfahrenden, an einer roten Ampel nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen. Für Autos und Motorräder gilt dieses Schild nicht. Auch hier gilt: erst anhalten, dann abbiegen, ohne andere zu gefährden.
Einspruch gegen einen Grünpfeil-Bescheid
Ob Sie tatsächlich nicht angehalten haben, ist im Nachhinein oft schwer nachzuweisen – anders als beim klassischen Rotlichtverstoß gibt es hier meist keine geeichte Messung, sondern eine Zeugenbeobachtung. Das eröffnet Ansätze für einen Einspruch, etwa bei unklarer Beweislage oder wenn ein Halt sehr wohl stattgefunden hat. Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
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> Jetzt Bescheid kostenlos prüfenHäufige Fragen zum grünen Pfeil
Muss ich beim grünen Pfeil anhalten?
Ja. Das Grünpfeilschild (Zeichen 720) wirkt wie ein Stoppschild: Sie müssen vor dem Rechtsabbiegen vollständig anhalten (§ 37 Abs. 2 StVO). Wer ohne Halt abbiegt, zahlt 70 € und erhält einen Punkt in Flensburg.
Was kostet es, den grünen Pfeil zu missachten?
Abbiegen ohne anzuhalten kostet 70 € und 1 Punkt. Mit Gefährdung des Querverkehrs werden 100 €, mit Unfall 120 € fällig. Wer Fußgänger oder Radfahrer behindert, zahlt 100 €, bei Gefährdung 150 € und bei Unfall bis zu 180 € – jeweils plus 1 Punkt.
Muss ich den grünen Pfeil nutzen?
Nein. Die Grünpfeil-Regel ist ein Angebot, keine Pflicht. Wenn Sie trotz Schild bei Rot stehen bleiben, ist das kein Verstoß, und nachfolgende Fahrer dürfen Sie nicht drängeln.
Gibt es Punkte für einen Grünpfeil-Verstoß?
Ja, ab 70 € Bußgeld gibt es einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist bei einem reinen Grünpfeil-Verstoß nicht vorgesehen.
Was ist der Unterschied zum grünen Abbiegepfeil in der Ampel?
Der grün leuchtende Abbiegepfeil in der Ampel gibt das Abbiegen frei, ohne dass Sie anhalten müssen – Sie haben dann Vorrang. Das feste Grünpfeilschild neben der Ampel verlangt dagegen zwingend, erst anzuhalten.
Gilt der grüne Pfeil auch für Radfahrer?
Für das normale Grünpfeilschild (Zeichen 720) gelten die Regeln für alle Rechtsabbieger. Seit 2020 gibt es zusätzlich das Zeichen 721 – ein Grünpfeilschild nur für den Radverkehr, das ausschließlich Radfahrende zum Rechtsabbiegen bei Rot berechtigt.
[1] Kraftfahrt-Bundesamt (09.11.2021) Grünpfeil