Abstandsverstoß

Abstandsverstoß

Update
Bußgeldportal
Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte & Fahrverbote für einen Abstandsverstoß gemäß Bußgeldkatalog 2026.
Zu geringer Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen auf der Autobahn

Zusammenfassung

  • Ein Abstandsverstoß wird nach dem Bußgeldkatalog bestraft und ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Höhe der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote hängen von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab.
  • Bei Abstandsmessungen werden Videokontrollsysteme, wie das VKS 3.0 & 4.5 eingesetzt.
  • Ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung kann aufgrund von Messfehlern erfolgreich sein.
Abstand nicht eingehalten?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Wie wird ein Abstandsverstoß laut Bußgeldkatalog bestraft?

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, die vom aktuellen Bußgeldkatalog bundesweit vorgegeben sind.

Abstand weniger als 5/10 vom halben Tachowert

Wenn Ihr Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen hat, drohen je nach Geschwindigkeit ein Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Abstand weniger als 5/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h75 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h75 Euro1> Hier prüfen
> 130 km/h100 Euro 1> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 EuroHier prüfen
81-100 km/h75 Euro1Hier prüfen
101-130 km/h75 Euro1Hier prüfen
> 130 km/h100 Euro 1Hier prüfen

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h müssten Sie also weniger als 25 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten haben. Berücksichtigt wird hier noch ein Toleranzabzug, der je nach eingesetztem Messgerät variieren kann.

Insbesondere bei einem Mindestabstand der knapp weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt, können bereits leichte Messfehler oder eine größere Messtoleranz dazu führen, dass kein Abstandsverstoß vorliegt. Experten empfehlen, die Abstandsmessung auf Fehler prüfen zu lassen.

Abstand nicht eingehalten?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Abstand weniger als 4/10 vom halben Tachowert

Bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld zwischen 35 und 180 Euro. Ab einem Tempo von 80 km/h wird ein Punkt in Flensburg in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Abstand weniger als 4/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h100 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h100 Euro1> Hier prüfen
> 130 km/h180 Euro 1> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 EuroHier prüfen
81-100 km/h100 Euro1Hier prüfen
101-130 km/h100 Euro1Hier prüfen
> 130 km/h180 Euro 1Hier prüfen

Abstand weniger als 3/10 vom halben Tachowert

Das Bußgeld für einen Abstandsverstoß mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes liegt zwischen 35 und 240 Euro. Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen Tempo 80 km/h und 100 km/h weniger als 3/10, muss ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Fährt ein Autofahrer zwischen 100 km/h und 130 km/h und reduziert den Mindestabstand zum Vordermann auf 3/10 des Tachowertes, riskiert dieser zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Abstand weniger als 3/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h160 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h160 Euro21 Monat> Hier prüfen
> 130 km/h240 Euro 21 Monat> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 EuroHier prüfen
81-100 km/h160 Euro1Hier prüfen
101-130 km/h160 Euro21 MonatHier prüfen
> 130 km/h240 Euro 21 MonatHier prüfen
Abstand nicht eingehalten?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Abstand weniger als 2/10 vom halben Tachowert

Wird der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes eingehalten, drohen ein Bußgeld zwischen 35 und 320 Euro. Ab einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gibt es einen Punkt, über 100 km/h zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Abstand weniger als 2/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h240 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h240 Euro22 Monate> Hier prüfen
> 130 km/h320 Euro 22 Monate> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 EuroHier prüfen
81-100 km/h240 Euro1Hier prüfen
101-130 km/h240 Euro22 MonateHier prüfen
> 130 km/h320 Euro 22 MonateHier prüfen
Abstand weniger als 1/10
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 Euro> Hier prüfen
81-100 km/h320 Euro1> Hier prüfen
101-130 km/h320 Euro23 Monate> Hier prüfen
> 130 km/h400 Euro 23 Monate> Hier prüfen
BußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
bis 80 km/h35 EuroHier prüfen
81-100 km/h320 Euro1Hier prüfen
101-130 km/h320 Euro23 MonateHier prüfen
> 130 km/h400 Euro 23 MonateHier prüfen

Bußgeldbescheid wegen zu geringen Abstands erhalten?

Wir erklären, wie ein Bußgeldbescheid aufgebaut ist und welche Informationen darin enthalten sind. Der Abstandsverstoß wird anhand von spezifischen Tatbestandsmerkmalen (Abstand nach Tachowert, Geschwindigkeit, Fahrzeugtyp) und Tatbestandsnummern definiert. Hier finden Sie Auszüge aus einem Bußgeldbescheid für einen Abstandsverstoß:

  • Tatbestandsnummer: 104600
  • Beweismittel: VKS Kontrollsystem 3.0
  • Gemessene Geschwindigkeit: 100 km/h
  • Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 25 Meter
  • Gemessener Abstand: 20 Meter
  • Abstand nach Toleranzabzug (VKS 3.0, 15% Toleranz auf 0,8 Sekunden): 22,00 m
  • Tatbestandsmerkmal: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 100 km/h den erforderlichen Abstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
  • BKat-Nummer: 12.5.1
  • Strafe: Bußgeld 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg, A-Verstoß (in Probezeit)
Bußgeldbescheid erhalten?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Wie ist der Mindestabstand laut StVO geregelt?

Jeder siebte Unfall in Deutschland wird durch zu geringen Abstand verursacht. Der § 4 StVO sieht vor einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, so dass Sie bei einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig reagieren und bremsen können.

  • Innerhalb einer Ortschaft gilt es 1 Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht.
  • Auf der Landstraße oder Autobahn ist ein Abstand von einem halben Tachowert gefordert. Als Orientierung dienen die Leitpfosten mit einem Abstand von 50 Metern.
  • Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht müssen ab einem Tempo von 50 km/h bereits 50 Meter Abstand einhalten.

Bei einer Abstandsmessung geblitzt worden?

Die Polizei setzt mehrere Verfahren ein, um Abstandsverstöße festzustellen. Dabei können die Beamten auf präzise technische Hilfsmittel zurückgreifen. So kann die Polizei aus dem Auto heraus mit Hilfe von mobilen Laserpistolen die Geschwindigkeit und den Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge messen.

Ein beliebtes Verfahren ist die Abstandsmessung von Autobahnbrücken. Mit speziellen Kameras kann der Verkehr über mehrere hundert Meter hinweg beobachtet und natürliche von unnatürlichen Bremsmanövern unterschieden werden. Doch selbst das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 ist nicht frei von Messfehlern.

Fehler bei Abstandsmessungen

Bei den verschiedenen Messverfahren können eine Reihe von Fehlern auftreten:

  • Abstandsblitzer im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt
  • Falsche Fahrzeug-Zuordnung von Videoaufnahmen
  • Die Messstrecke ist zu kurz
  • Messtoleranzwerte sind zu niedrig angesetzt
  • Abstand wird zu kurz gemessen
Messfehler oder Fremdverschulden?
Liegen Messfehler vor oder ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst stark ab oder ein Auto wechselt überraschend die Fahrspur? Dann haben Sie gute Chancen die drohende Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.

Einspruch kostenlos prüfen

Ein Abstandsverstoß kann teure Konsequenzen haben, sowohl finanziell als auch in Bezug auf Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote. Jedoch sind nicht alle Bußgeldbescheide korrekt. Messfehler und andere Faktoren können eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen.

Falls Sie mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid aufgrund eines Abstandsverstoßes erhalten haben, können Sie einen Einspruch gegen die Abstandsmessung prüfen lassen und diesen innerhalb der gesetzlichen Frist einlegen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Gerne prüfen wir, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Kostenlos und unverbindlich.

Abstandsverstoß mit LKW & Bus

Für Lastwagen über 3,5 Tonnen und Busse gilt auf der Autobahn eine strengere Regel: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h müssen sie zum vorausfahrenden Fahrzeug einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO). Wird dieser unterschritten, kostet das 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerhalb der Autobahn gelten für Lkw dieselben Abstandsregeln wie für Pkw.

Wann ein Abstandsverstoß wirklich zählt

Nicht jedes kurze Dichtauffahren ist ein Bußgeld wert. Die Rechtsprechung verlangt, dass der zu geringe Abstand „nicht nur vorübergehend“ bestanden hat – in der Regel über eine Strecke von mehreren Hundert Metern bzw. mindestens rund drei Sekunden. Kurzes Unterschreiten zählt nicht, wenn es durch plötzliches Bremsen des Vordermanns oder einen einscherenden Fahrer verursacht wurde. Konkrete Zahlen nennt der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Juli 2013 (1 RBs 78/13), der zu einer Messung mit einem Vidit VKS 3.0 erging: Eine Ahndung ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn die vorwerfbare Dauer mindestens 3 Sekunden oder die vorwerfbare Strecke mindestens 140 Meter betragen hat. Andere Oberlandesgerichte verlangen Strecken von 250 bis 300 Metern. Wie die Messung technisch abläuft und woran sie sich angreifen lässt, steht auf unserer Seite zum VKS 3.0 und VKS 4.5. Auch die Messstrecke muss lang genug und die Auswertung nachvollziehbar sein – genau hier setzen erfolgreiche Einsprüche häufig an.

Häufige Fragen zum Abstandsverstoß

Was kostet ein Abstandsverstoß?

Je nach Geschwindigkeit und Abstand liegt das Bußgeld zwischen 35 und 400 Euro. Hinzu kommen bis zu zwei Punkte und – bei sehr geringem Abstand und hohem Tempo – bis zu drei Monate Fahrverbot.

Wie viel Abstand muss ich einhalten?

Als Faustregel gilt der „halbe Tacho“: Der Abstand in Metern sollte mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Bei 100 km/h sind das rund 50 Meter. Innerorts gilt: mindestens der Reaktionsweg von etwa 15 Metern.

Ab wann drohen Punkte und ein Fahrverbot?

Punkte gibt es in der Regel ab einem Tempo von rund 80 km/h und deutlich zu geringem Abstand. Ein Fahrverbot droht, wenn der Abstand weniger als 3/10 oder 2/10 des halben Tachowertes beträgt und die Geschwindigkeit hoch ist – bis zu drei Monate.

Wie wird der Abstand gemessen?

Meist über Videobrücken- oder Kamerasysteme (z. B. VKS oder VAMA), die den Abstand über eine längere Messstrecke aufzeichnen. Ein nur kurzzeitiges Unterschreiten – etwa weil der Vordermann bremst oder jemand einschert – darf nicht als Verstoß gewertet werden.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung?

Häufig ja. Abstandsmessungen sind fehleranfällig: Die Messstrecke muss lang genug sein und der geringe Abstand „nicht nur vorübergehend“ bestanden haben. Ob sich ein Einspruch lohnt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich.

Gilt die Abstandspflicht auch innerorts?

Ja. Die Pflicht zum ausreichenden Sicherheitsabstand nach § 4 StVO gilt überall. Die punktebewehrten Tatbestände des Bußgeldkatalogs greifen allerdings vor allem bei höheren Geschwindigkeiten außerorts und auf der Autobahn.

Ist ein Abstandsverstoß in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Ein mit Punkten bewehrter Abstandsverstoß gilt als A-Verstoß. Für Fahranfänger heißt das: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird Pflicht.

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15.1 Auflage.
[2]
Bundesministerium der Justiz, 28.04.2020, Aktuelle Fassung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 4 Abstand
[3]
TÜV Nord, 28.11.2022, Sicherheitsabstand