Rettungsgasse
Rettungsgasse
Sie befinden sich auf der mittleren Spur auf einer dreispurigen Autobahn. Der Verkehr wird dichter und gerät ins Stocken. Im Hintergrund ertönen bereits die ersten Sirenen. Die ersten Einsatzfahrzeuge sind auf dem Weg an die Unfallstelle. Jetzt schnell eine Rettungsgasse bilden – aber wie geht das eigentlich richtig?
Wir erklären, wie Sie laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rettungsgasse korrekt bilden und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen, wenn Sie die Regeln missachten.
Rettungsgasse richtig bilden: So geht´s
- bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden.
- bei zweispurigen Fahrbahnen führt die Rettungsgasse durch die Mitte. Fahrzeuge auf linken Spur halten sich ganz links. Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren äußerst rechts.
- auf einer dreispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den beiden anderen Fahrstreifen gebildet. Fahrzeuge auf der mittleren und der rechten Spur fahren also beide nach rechts.
Der Gesetzestext zur Rettungsgasse: §11 StVO:
Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Bundessstraßen wird im § 11 Abs. 2 StVO für Besondere Verkehrslagen beschrieben:
(2) „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Diese Strafen drohen
Autofahrer, die das Bilden einer Rettungsgasse versäumen, werden mit einem Bußgeld von 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Das Bußgeld erhöht sich, wenn Einsatzfahrzeuge behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wer selbst unberechtigt eine Rettungsgasse nutzt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen.
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Außerorts bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Einsatzfahrzeuge gebildet | 200 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| Außerorts unberechtigt eine Rettungsgasse selbst genutzt | 240 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| …mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Außerorts bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Einsatzfahrzeuge gebildet | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| Außerorts unberechtigt eine Rettungsgasse selbst genutzt | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Die Rettungsgasse wird nicht erst gebildet, wenn der Verkehr komplett steht. Nach § 11 Abs. 2 StVO müssen Sie die Gasse bereits freihalten, sobald die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen – eine Überlegungsfrist gibt es nicht. Die Pflicht gilt auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung, nicht innerorts.
Standstreifen ist keine Rettungsgasse
Die freie Gasse verläuft immer zwischen dem äußerst linken und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen – der Standstreifen (die Pannenspur ganz rechts) darf dafür nicht eingeplant werden. Bei drei oder vier Spuren rücken deshalb alle rechten Fahrstreifen nach rechts zusammen, damit die Gasse ausschließlich links entsteht.
Rettungsgasse nicht selbst nutzen
Die Gasse ist ausschließlich für Polizei-, Rettungs- und Hilfsfahrzeuge da. Wer selbst hineinfährt – etwa um schneller aus dem Stau zu kommen oder hinter einem Einsatzfahrzeug herzufahren – begeht eine eigene Ordnungswidrigkeit: 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei Behinderung oder Gefährdung bis zu 320 Euro (siehe Tabelle oben).
Häufige Fragen zur Rettungsgasse
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Sobald der Verkehr auf einer Autobahn oder einer Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rollt oder steht (§ 11 Abs. 2 StVO). Nicht erst beim völligen Stillstand – und ohne Überlegungsfrist.
Wie bilde ich die Rettungsgasse richtig?
Zwischen dem äußerst linken und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Faustregel: Wer ganz links fährt, weicht nach links aus; alle anderen fahren nach rechts. Bei zwei, drei oder vier Spuren gilt das gleiche Prinzip.
Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?
200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mit Behinderung sind es 240 Euro, mit Gefährdung 280 Euro und mit Sachbeschädigung 320 Euro – jeweils zusätzlich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Darf ich in die Rettungsgasse fahren?
Nein. Die Gasse ist nur für Einsatzfahrzeuge. Wer sie unberechtigt nutzt, zahlt 240 Euro (bis 320 Euro), zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Zählt der Standstreifen als Rettungsgasse?
Nein. Die Rettungsgasse entsteht zwischen den Fahrstreifen; der Standstreifen darf nicht als Ersatz genutzt werden.
Gibt es immer Punkte und Fahrverbot?
Ja. Zu jedem Rettungsgassen-Verstoß gehören zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot – zusätzlich zum Bußgeld. Diese verschärften Sanktionen gelten bundesweit seit der StVO-Novelle 2020.
Wie kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt – etwa bei Zweifeln, wer nicht ausgewichen ist oder ob überhaupt Schrittgeschwindigkeit vorlag – lässt sich vorab kostenlos prüfen.