Handy am Steuer

Handy am Steuer

Update
Bußgeldportal
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer und können sich über einen möglichen Einspruch informieren.
Autofahrer hält beim Fahren ein Handy am Steuer in der Hand
Wer das Smartphone am Steuer benutzt, muss mit einer hohen Strafe rechnen.

Handy am Steuer: Strafen 2026

Auch im neuen Jahr 2026 bleiben die Strafen für das regelwidrige Benutzen eines Handys am Steuer gleich. Laut Bußgeldkatalog wird ein normaler Handyverstoß mit einem Bußgeld von 100 Euro und einemPunkt bestraft. Die aktuellen Infos auf einen Blick:

  • Als Fahrer das Handy oder Smartphone in der Hand oder am Ohr halten und gleichzeitig telefonieren oder whatsappen ist verboten.
  • Wer zu schnell fährt und mit dem Handy geblitzt wird, kann ein Fahrverbot erhalten.
  • Das regelwidrige Benutzen eines Handys am Steuer ist manchmal nicht eindeutig nachzuweisen.
  • Autofahrer können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeldkatalog 2026: Handy am Steuer
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Handy beim Autofahren genutzt100 €1 > Hier prüfen
… mit Ge­fährdung150 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat> Hier prüfen
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €> Hier prüfen
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Handy beim Autofahren genutzt100 €1 Hier prüfen
… mit Ge­fährdung150 €21 MonatHier prüfen
… mit Sachbe­schädigung200 €21 MonatHier prüfen
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen
Angeblich Handy am Steuer benutzt?
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Handy am Steuer in der Probezeit: A-Verstoß

Junge Fahrer und Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders achtsam sein. Die Nutzung eines Smartphones oder anderer elektronischer Geräte am Steuer hat nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern zieht auch zusätzliche Sanktionen nach sich.

Laut Bußgeldkatalog zählt ein Handyverstoß zu den sogenannten A-Verstößen – schwerwiegenden Regelverstößen, die empfindliche Folgen haben:

  • Probezeitverlängerung: Die Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre verlängert.
  • Aufbauseminar: Die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar wird verpflichtend.

Bei einem wiederholten Verstoß in der Probezeit können die Konsequenzen noch härter ausfallen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb gilt: Ablenkung am Steuer vermeiden und das Handy während der Fahrt beiseitelegen – für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldbescheid erhalten?
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Die Regeln laut StVO

In Deutschland ist, wie in den meisten europäischen Ländern, die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt als Autofahrer verboten.

§ 23 Abs. 1a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die Nutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer – sei es zum Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder zum Schreiben von Nachrichten nicht erlaubt ist. Jährlich werden etwa 400.000 Bußgeldverfahren wegen Handyverstößen eingeleitet.

Das Handyverbot für den Fahrer gilt auch für weitere elektronische Geräte

Neben Handys und Smartphones dürfen viele andere elektronische Geräte vom Fahrzeugführer während des Fahrens nicht verwendet werden. Grundsätzlich gilt die Vorschrift der StVO für alle elektronischen Geräte, die der Information, Kommunikation und Organisation dienen, wie:

Computer, Diktier- und Navigationsgeräte, Touchscreens, Smartwatches und Virtual-Reality-Brillen. Auch eine längere Blickzuwendung zum elektronischen Gerät, wie beim Ansehen eines Videos, ist nicht erlaubt.

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Die Ausnahmen

In den meisten Fällen ist es erlaubt, das Handy mit einer Freisprecheinrichtung oder über die Sprachsteuerung zu nutzen. Die Ausnahmen nach §23 Abs. 1b StVO in der Übersicht:

  • Nutzung elektronischer Geräte bei ausgeschaltetem Motor. Vorsicht: die Start-Stopp-Automatik an der Ampel zählt dazu aber nicht.
  • Telefonieren mit Headset oder Freisprechanlage ist erlaubt.
  • wenn nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird und dafür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.
  • kurze Benutzung des Geräts in einer Halterung, wenn dafür nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erforderlich ist.

Aktuelle Urteile

Es gibt bereits zahlreiche Urteile, die sich mit der Rechtsauslegung der StVO für den Handyverstoß befassen. In welchen Fällen die Kläger den Bußgeldbescheid erfolgreich abwenden konnten, lesen Sie in unserem Artikel über aktuelle Urteile zum Handyverstoß.

Mit Handy am Steuer geblitzt?

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, dem droht nur in bestimmten Fällen ein höheres Bußgeld.

Die beiden Verstöße werden nicht separat, sondern als Tateinheit bewertet, da sie zur gleichen Zeit begangen wurden. Der Bußgeldkatalog sieht für zu schnelles Fahren und einen Handyverstoß also grundsätzlich keine Doppelstrafung vor.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die zur gleichen Zeit begangen werden, kann der Gesetzgeber eine Nebenstrafe erwirken. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Geblitzt mit Handy in der Hand und zu schnell gefahren?

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Von der Polizei mit Handy im Auto beobachtet?

Immer häufiger werden Handyverstöße auch von der Polizei direkt kontrolliert. Wenn die Beamten einen Autofahrer auf frischer Tat mit dem Handy am Steuer ertappen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Als Beweismittel dienen die Zeugenaussagen der Beamten, die in der Bußgeldakte vermerkt werden.

Reicht eine Beobachtung als Beweis aus?

Grundsätzlich reichen die Aussagen der Polizeibeamten als Beweis aus, um einen Bußgeldbescheid ordnungsgemäß auszustellen. Da kein Blitzerfoto als Beweismittel existiert, müssen die Beamten Ihre Beobachtungen allerdings sehr genau und detailliert festhalten.

Einführung des Handyblitzers „Monocam“

Die Monocam ist ein Handyblitzer, der mit einer Kamera in vorbeifahrende Autos fotografiert; eine Künstliche Intelligenz erkennt anschließend, ob der Fahrer ein Handy in der Hand hält. Nach mehreren Testläufen in Trier und Mainz schuf Rheinland-Pfalz mit einer Änderung des Polizeigesetzes im Februar 2025 die Rechtsgrundlage für einen flächendeckenden Einsatz.

Seit April 2025 ist die Monocam offiziell im Regelbetrieb – unter anderem auf der A 60 bei Mainz und der A 61 bei Gundheim. Dass die damit erhobenen Bußgelder rechtlich verwertbar sind, hatte bereits das Amtsgericht Trier 2023 bestätigt. In den übrigen Bundesländern fehlt bislang die gesetzliche Grundlage für einen dauerhaften Einsatz – mehrere Länder beobachten den Betrieb in Rheinland-Pfalz jedoch genau, sodass eine Ausweitung wahrscheinlich ist.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf Handy am Steuer erhalten? Dann ist es wichtig, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, um keine Frist zu versäumen. Doch es macht Sinn, sich bereits vorher rechtliche Hilfe zu suchen.

Betroffene können bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder direkt nach einer Polizeikontrolle aktiv werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall können Sie über unseren Blitzer-Check erhalten.

Anhörungsbogen erhalten?
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So legen Sie Einspruch ein – Schritt für Schritt

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten, gehen Sie am besten strukturiert vor:

  1. Frist beachten: Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen. Wer die Frist versäumt, gegen den wird der Bescheid rechtskräftig.
  2. Nicht vorschnell zahlen: Eine Zahlung gilt als Schuldeingeständnis. Prüfen Sie zuerst, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist.
  3. Einspruch einlegen: Formlos und schriftlich bei der Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat – zunächst ohne Begründung, um die Frist zu wahren.
  4. Akteneinsicht beantragen: Fordern Sie die Bußgeldakte an. Erst darin sehen Sie das Beweismaterial – etwa das Blitzerfoto oder den Vermerk der Polizei. Häufig zeigen sich hier Schwächen: ein unscharfes Foto, kein eindeutig erkennbares Halten des Geräts oder lückenhafte Angaben.
  5. Fall bewerten lassen: Ob sich der Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen unverbindlich Ihre Chancen.

Übrigens: Schon nach Erhalt eines Anhörungsbogens – also noch vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid – können Sie aktiv werden.

Handy am Steuer bei LKW, Bus & Transporter

Die Bußgelder für Handy am Steuer gelten einheitlich für alle Fahrzeugführer: Ob Pkw, Transporter, LKW oder Bus – ein Handyverstoß kostet 100 Euro und einen Punkt, bei Gefährdung 150 Euro und bei Sachbeschädigung 200 Euro (jeweils zzgl. Punkten und ggf. Fahrverbot). Anders als bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es beim Handyverstoß keinen gesonderten, höheren Tarif für schwere Fahrzeuge.

Für Berufskraftfahrer wiegt ein Fahrverbot allerdings besonders schwer, weil die berufliche Existenz daran hängt. Gerade dann lohnt sich die Prüfung eines Einspruchs.

Handy am Steuer im Ausland

In fast ganz Europa ist die Handynutzung am Steuer verboten – und die Bußgelder liegen oft deutlich über dem deutschen Satz. Einige Beispiele (Stand 2026):

  • Österreich: ab 50 €
  • Frankreich: ab 135 €
  • Italien: ab 160 €
  • Spanien: ab 200 €
  • Niederlande: rund 230 €

Wichtig: Bußgelder aus dem EU-Ausland können ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Einen ausländischen Bescheid sollten Sie deshalb nicht einfach ignorieren.

Verjährung: Wann ein Handyverstoß nicht mehr verfolgt wird

Ein Handyverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und unterliegt der Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG: Solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, verjährt die Tat in drei Monaten; danach verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Wird über längere Zeit kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt, kann der Vorwurf verjähren. Ein genauer Blick auf die Daten in der Bußgeldakte lohnt sich deshalb.

Häufige Fragen zu Handy am Steuer

Was kostet Handy am Steuer 2026?

Ein einfacher Handyverstoß am Steuer kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung steigt das Bußgeld auf 150 Euro (zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot), mit Sachbeschädigung auf 200 Euro. Wer auf dem Fahrrad zum Handy greift, zahlt 55 Euro.

Gibt es für Handy am Steuer einen Punkt in Flensburg?

Ja. Schon ein einfacher Handyverstoß wird mit einem Punkt geahndet. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sind es zwei Punkte.

Ist das Handy an der roten Ampel erlaubt?

Nein, solange der Motor läuft. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Eine Start-Stopp-Automatik, die den Motor an der Ampel abschaltet, genügt dafür nicht.

Darf ich mein Handy als Navi benutzen?

Ja – aber nur, wenn es fest in einer Halterung sitzt und Sie es nicht in die Hand nehmen. Zulässig ist lediglich ein kurzer Blick auf das Display, wenn es die Verkehrslage erlaubt.

Was droht bei Handy am Steuer in der Probezeit?

Ein Handyverstoß gilt als A-Verstoß. Neben dem Bußgeld verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre, und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Häufig ja. Ein Handyverstoß ist oft schwer eindeutig nachzuweisen, und viele Bescheide enthalten Fehler. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

Gilt das Handyverbot auch auf E-Scooter oder Pedelec?

Ja. E-Scooter und Pedelecs werden im Straßenverkehr wie Fahrräder behandelt. Wer dort zum Handy greift, zahlt 55 Euro – einen Punkt in Flensburg gibt es dafür in der Regel nicht.

Ist es schon strafbar, das Handy nur in die Hand zu nehmen?

Für ein Bußgeld genügt bereits, das Handy zur Nutzung aufzunehmen oder in der Hand zu halten – telefonieren oder tippen müssen Sie dafür nicht. Wer das Gerät lediglich umlagert, ohne es zu bedienen, bewegt sich in einem Graubereich, den Gerichte im Einzelfall unterschiedlich beurteilen. Gefahrlos anfassen dürfen Sie das Handy nur bei ausgeschaltetem Motor.

Dürfen Beifahrer das Handy benutzen?

Ja. Das Handyverbot nach § 23 StVO gilt nur für die Person, die das Fahrzeug führt. Beifahrer dürfen ihr Handy uneingeschränkt nutzen.