Fahrverbot

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Bußgeldportal
Sie sind zu schnell gefahren oder haben den Abstand nicht eingehalten? Je nach Schwere des Verstoßes droht ein Fahrverbot. Was betroffene Autofahrer jetzt wissen müssen.
Fahrverbot: Verkehrsschild und Führerschein – wann ein Fahrverbot droht und wie lange es dauert

Wann droht ein Fahrverbot?

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot betrifft jährlich eine sechsstellige Anzahl an Autofahrern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt über 406.292 Fahrverbote erteilt. Die häufigsten Ursachen für ein Fahrverbot sind:

Wie lange kann ein Fahrverbot verhängt werden?

Laut § 25 des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Bußgeldstelle bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem bis drei Monate verhängen.

Bei Verurteilung wegen einer Straftat, z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister in Flensburg kann das Fahrverbot sogar noch länger sein oder die Fahrerlaubnis mindestens 6 Monate entzogen werden.

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Wie wird ein Fahrverbot angekündigt?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Bußgeldbescheid angekündigt. Die Strafe richtet sich nach der genauen Bußgeldkatalogs-Nummer, die dem Verstoß zugeordnet ist und im Bußgeldbescheid beschrieben wird.

Das Schreiben erhalten Sie von der zuständigen Bußgeldstelle, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Tat begangen haben. Im Behördenschreiben wird die Dauer des Fahrverbots angekündigt und welche Strafe laut Bußgeldkatalog angewendet wurde.

Ist es möglich ein Fahrverbot zu umgehen?

Ja, das ist möglich. Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingegangen sein.

Damit der Einspruch gültig ist, müssen Sie die richtige Form anwenden. Das bedeutet, dass Sie diesen entweder schriftlich formulieren und an die zuständige Behörde schicken müssen. Alternativ können Sie diesen persönlich vor Ort bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Niederschrift darlegen. Eine E-Mail akzeptieren die meisten Bußgeldbehörden nicht.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird es schwer

Ist die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid verstrichen oder wird der Einspruch abgelehnt, ist die Strafe rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Fahrverbot angetreten werden muss. Es gibt allerdings noch eine Chance das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dafür muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

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Chancen eines Härtefallantrags

Ein triftiger Grund für einen Härtefallantrag sind neben dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefahr der wirtschaftliche Existenz (z.B. bei Selbstständigen) und die Pflege eines nahen Angehörigen. Wie die Behörden und Gerichte die Situation beurteilen, hängt vom Einzelfall ab.

Faktoren beim Härtefall
Bei der Ermessensentscheidung spielen u.a. die Schwere des Vergehens und bisherige Verstöße im Straßenverkehr (Punkte in Flensburg, Wiederholungstäter) eine Rolle. Einen Härtefallantrag sollte mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts gestellt werden.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Das kommt ganz darauf an, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen wurde, gelten Sie als Ersttäter. Dann haben Sie vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (§ 25 Abs. 2a StVG). Den genauen Beginn dürfen Sie innerhalb dieses Zeitraums selbst festlegen – etwa in den Urlaub. Wichtig: Die Verbotsfrist läuft erst ab dem Tag, an dem Sie den Führerschein zur amtlichen Verwahrung abgeben.

Bei Wiederholungstätern hingegen wird der Zeitraum für das Fahrverbot von den Behörden vorgegeben. Nach Bekanntgabe des Abgabedatums, müssen Sie den Führerschein bei der Bußgeldstelle zur Verwahrung hinterlegt haben.

Bei welchen Verstößen droht ein Regelfahrverbot?

Für viele Verstöße sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BKatV) ein Regelfahrverbot vor – es wird also im Normalfall automatisch mitverhängt. Die wichtigsten Schwellen im Überblick:

  • Geschwindigkeit innerorts: ab 31 km/h zu schnell – 1 Monat Fahrverbot
  • Geschwindigkeit außerorts: ab 41 km/h zu schnell – 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholung (beharrlich): zweimal innerhalb eines Jahres mindestens 26 km/h zu schnell – 1 Monat
  • Abstand: bei hoher Geschwindigkeit (über 100 bzw. 130 km/h) und deutlich zu geringem Abstand – 1 bis 3 Monate
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) – 1 Monat
  • Alkohol am Steuer ab 0,5 ‰ – 1 Monat (Ersttäter), 3 Monate bei Wiederholung

Je nach Höhe der Überschreitung sind auch zwei oder drei Monate möglich. Die vollständigen Tabellen finden Sie auf unseren Seiten zur Geschwindigkeitsüberschreitung, zum Abstandsverstoß und zum Rotlichtverstoß. Ein Handyverstoß führt beim ersten Mal in der Regel noch nicht zu einem Fahrverbot.

Fahrverbot abwenden: Einspruch, Härtefall & Absehen

Ein angekündigtes Fahrverbot ist nicht in Stein gemeißelt. Es gibt mehrere Wege, es abzuwenden oder abzumildern:

  • Einspruch einlegen: Solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen – zum Beispiel, wenn die Messung fehlerhaft war.
  • Absehen gegen erhöhtes Bußgeld: Gerichte können bei einem Regelfahrverbot vom Fahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld deutlich erhöhen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
  • Härtefallantrag: Droht durch das Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz (z. B. bei Selbstständigen), kann ein Härtefall vorliegen.
  • 4-Monats-Frist nutzen: Ersttäter dürfen den Beginn selbst wählen und das Fahrverbot in eine passende Zeit legen (siehe unten).

Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich vorab prüfen: In unserer kostenlosen Ersteinschätzung bewerten erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht Ihren Fall unverbindlich.

Häufige Fragen zum Fahrverbot

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot dauert zwischen einem und drei Monaten (§ 25 StVG). Wird die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat entzogen, ist der Führerschein dagegen mindestens sechs Monate weg und muss anschließend neu beantragt werden.

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es ein Fahrverbot?

Innerorts droht ab 31 km/h zu viel ein Fahrverbot von einem Monat, außerorts ab 41 km/h. Außerdem gilt als beharrlicher Verstoß, wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell war – auch dann folgt ein Monat Fahrverbot.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (1 bis 3 Monate); danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist diese komplett weg – für eine Neuerteilung sind ein Antrag und je nach Fall eine MPU nötig.

Kann ich den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst wählen?

Ja, aber nur als Ersttäter. Wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG).

Kann man ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln?

Das ist möglich: Gerichte können bei einem Regelfahrverbot davon absehen und stattdessen das Bußgeld deutlich erhöhen, etwa bei drohendem Jobverlust (Härtefall). Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht – es liegt im Ermessen des Gerichts.

Darf ich während des Fahrverbots mit einem ausländischen Führerschein fahren?

Nein. Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge unabhängig vom Führerschein. Wer trotzdem fährt, begeht die Straftat „Fahren trotz Fahrverbots".

Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Das ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich beginnt die Verbotsfrist neu zu laufen.

Fahrverbot droht? Kompetente Hilfe suchen

Wenn Sie ein drohendes Fahrverbot innerhalb der Einspruchsfrist abwenden möchten oder überlegen einen Härtefallantrag zu stellen, lohnt es sich auf kompetente Hilfe zurück zu greifen. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von erfahrenen Anwälten für Verkehrsrecht erhalten.

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