Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Glossar
  3. Ordnungswidrigkeit

Glossar

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen ein Gesetz, wie zum Beispiel die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die vom Gesetzgeber als weniger schwerwiegend eingestuft werden.

Redaktion Bußgeldportal 1 Min. Lesezeit

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann das Vergehen in Form von einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestraft werden. Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht notwendig. Die Verwaltungsbehörden, wie die Bußgeldstellen, kümmern sich um die Verfolgung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Nur wenn der Betroffene mit der Entscheidung der Bußgeldbehörde nicht einverstanden ist, zum Beispiel durch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, findet eine Kontrolle durch die Gerichte statt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Teilen Facebook X WhatsApp

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?