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Blitzer-Attrappe: Anwohner bemalt Stromkasten – ist das legal?

Täuschend echt: Ein Anwohner in Stahnsdorf hat einen Fake-Blitzer aufgestellt, um Raser zu stoppen. Lies hier, wie die raffinierte Attrappe funktioniert und ob sie erlaubt ist.

Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Wie weit darf bürgerliches Engagement gehen, wenn die offizielle Verkehrsüberwachung nicht ausreicht? Im Eschenweg in Stahnsdorf hat ein Anwohner eine klare Antwort gefunden: Er hat einen Fake-Blitzer aufgestellt. Diese täuschend echte Attrappe zwingt Autofahrer dazu, vom Gas zu gehen – und wirft gleichzeitig die Frage auf, ob solche unkonventionellen Methoden zur Verkehrsberuhigung die Zukunft sind.

Anwohner ahmt die Poliscan Speed Blitzersäule nach

Im 200 Meter kurzen Eschenweg in Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) erleben Autofahrer regelmäßig eine Überraschung: Ein Blitzer steht am Wegesrand.

Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das vermeintliche Messgerät als eine clever gemachte Attrappe, die von einem Anwohner installiert wurde. Dies wirft ein Licht auf die zunehmende Eigeninitiative von Bürgern, die sich von zu schnellem Verkehr in ihren Wohngebieten bedroht fühlen.

Die täuschend echte Nachbildung einer PoliScan-Speed-Säule, lediglich drei schwarze Striche und rote Punkte auf einem Stromkasten, zwingt viele Fahrer intuitiv zum Bremsen. Der Anwohner begründet seine Maßnahme mit der rücksichtslosen Fahrweise einiger Autofahrer im Gespräch mit der Berliner Zeitung:

„Die Leute brettern hier mit ihrem Auto immer durch die ungeteerte Straße, wirbeln Staub auf.“ Besonders besorgniserregend sei die Gefährdung spielender Kinder.“

Sind Blitzer-Attrappen erlaubt?

Die Frage nach der Legalität solcher Attrappen ist komplex. Claudia Löffler (31) vom ADAC Berlin-Brandenburg erläutert, dass das Aufstellen grundsätzlich nicht verboten ist, sofern die Attrappe auf dem eigenen Grundstück steht und keine störenden Funktionen wie Lichtsignale oder Geräusche aufweist.

Allerdings gibt es eine klare Grenze: „Führt die Attrappe jedoch zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs oder gar zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender, kann das Aufstellen unter Umständen als Straftat gewertet werden.“

Der Fall im Eschenweg verdeutlicht ein Dilemma: Während die Behörden oft überlastet sind oder langwierige Prozesse zur Verkehrsberuhigung benötigen, greifen Anwohner zu unkonventionellen Mitteln, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Bleibt abzuwarten, ob Stahnsdorfs „Fake-Blitzer“ Schule macht oder die Debatte um effektivere und schnellere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung neu entfacht.

Quellen

  1. Berliner Zeitung, 16.05.2025: In dieser Straße lauert ein Fake-Blitzer

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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