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Blitzer quer zur Fahrbahn: Ist das erlaubt?

Ein Blitzer kann quer zur Fahrbahn aufgestellt werden und in die gegenüberliegende Richtung blitzen. Allerdings können Messfehler auftreten.

Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Die Polizei setzt verstärkt auf mobile Blitzer, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu überwachen. Dabei werden diese auch quer zur Fahrbahn oder in Kurven aufgestellt.

Geblitzt aus der gegenüberliegenden Richtung: das sagt die StVO

Ja, es ist tatsächlich erlaubt, wenn Messbeamte ihren Dienstwagen entgegen der Fahrtrichtung parken, um Blitzerfotos zu schießen oder den mobilen Blitzer auf der anderen Straßenseite aufstellen.

Dies widerspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. In einigen Ausnahmefällen haben die Behörden das Recht, mobile Blitzer so zu positionieren, dass sie beispielsweise besonders unfallträchtige Verkehrsbereiche überwachen können.

Diese Sonderrechte sind im § 35 der Straßenverkehrsordnung (§ 35 StVO) geregelt. Allerdings steigt auch die Anfälligkeit für Messfehler.

Welche Vorgaben müssen eingehalten werden?

Stationäre und mobile Blitzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn Sie nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung aufgebaut sind. Die Vorschriften sind in der Regel sehr streng. Denn um eine zuverlässige Messung zu gewährleisten, muss der Blitzer in akkuratem Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden.

Geblitzt aus anderer Richtung: welche Messfehler können auftreten?

Geschwindigsmessungen von der gegenüberliegenden Fahrbahn können die gleiche Qualität und Verwertbarkeit aufweisen, wie normal aufgestellte Blitzer. Jedoch können bestimmte Messfehler häufiger auftreten:

  • Blitzer ist nicht exakt auf die Fahrbahn ausgerichtet
  • Weitere Fahrzeuge auf dem Blitzerfoto abgebildet
  • Falsche Zuordnung der Messwerte

In erster Linie sollte beim Einspruch gegen drohende Bußgelder & Punkte geprüft werden, ob der Blitzer richtig positioniert war. Dies gilt auch für Messgeräte, die in Kurven aufgestellt sind.

Darüber hinaus besteht auch bei ungünstigen Wetter- und Lichtverhältnissen und hoher Verkehrsdichte erhöhtes Risiko, dass Blitzer ungenaue Ergebnisse liefern. Deshalb ist es ratsam, im Falle eines Bußgeldbescheids die Messung auf Fehler prüfen zu lassen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, 07.09.2023: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 Sonderrechte
  2. Anwalt-Suchservice, 18.08.2023: Messfehler bei Blitzern: Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?