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Geschwindigkeitsmessung per Laserpistole oft ungenau?

Mobile Lasermessungen von Tempoüberschreitungen können aufgrund von Bedienfehlern und weiteren Faktoren zu falschen Geschwindigkeitsangaben führen.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

In unserem Beitrag finden Sie eine Liste der eingesetzten mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte und Informationen zu Messfehlern. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Blitzermessung kostenlos auf Fehler prüfen zu lassen.

Wie funktioniert die Laserpistole?

Bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung werden Laser- und Radartechnik eingesetzt. Die Laserpistole zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen ist mittlerweile weit verbreitet, da sie flexibel einsetzbar ist.

Laserpistolen der verschiedenen Hersteller sind in der Lage, Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h innerhalb von weniger als einer Sekunde festzustellen. Die Fahrzeuge müssen sich bei der Messung in einer bestimmten Entfernung vom Messobjekt befinden. Bei einer Laserpistole kann die Entfernung sogar 20 bis 500 Meter vom Messgerät betragen.

Fahrzeugkennzeichen wird anvisiert

Um Geschwindigkeiten zu messen, verwendet der Messbeamte das Visier der Laserpistole und startet den Messvorgang per Knopfdruck. Ein kleiner roter Punkt dient als Zielhilfe, um das Fahrzeugkennzeichen anzuvisieren.

Messung per Licht- und Infrarotimpulsen

Die Laserpistole sendet für das menschliche Auge unsichtbare Licht- oder Infrarotimpulse aus, die vom Kennzeichen reflektiert und zurück zur Laserpistole gesendet werden. Eine Messung dauert zwischen 0,3 und 0,5 Sekunden und es werden zwischen 40 und 75 Infrarotimpulse ausgesendet, um die Geschwindigkeit mittels der Weg-Zeit-Formel zu berechnen.

Der Beamte kann die gemessenen Werte in Echtzeit auf dem Head-up-Display ablesen, ohne seine Kopfhaltung oder Blickrichtung zu ändern. Eine Messung ist auch bei Dunkelheit möglich.

Welche mobilen Lasermessgeräte sind im Einsatz?

Hier finden Sie eine Liste der Lasermessgeräte, welche die Polizei zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen einsetzt. Das Messgerät Leivtec XV3 haben wir zum Zweck der Vollständigkeit aufgeführt, dürfte aber nicht mehr zum Einsatz kommen.

Nach Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind mehrere Messauffälligkeiten beim Leivtec XV3 ans Licht gekommen. Daraufhin bat der Hersteller die Bußgeldbehörden das Messgerät nicht mehr einzusetzen.

Liste mobiler Lasermessgeräte

  • RIEGL LR90-235P
  • RIEGL FG21-P
  • LEIVTEC XV2
  • LEIVTEC XV3 (seit 2022 nicht mehr im Einsatz)
  • Laser Patrol (Jenoptik)
  • LAVEG (Jenoptik)
  • LTI 20.20 TS/KM
  • PoliScan M1 HP (Vitronic)
  • TraffiPatrol
  • TraffiPatrol XR

Die Genauigkeit einer Geschwindigkeitsmessung hängt bei diesen Messgeräten von ähnlichen Faktoren ab. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche Messfehler bei Laserpistolen auftreten können.

Welche Messfehler können bei Laserpistolen auftreten?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Basis einer Laser-Blitzer-Messung angefochten werden kann.

  1. Zum Beispiel kann es sein, dass der Blitzer keine gültige Eichung hat, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben und im Eichschein festgehalten.
  2. Vor Beginn der Verkehrsüberwachung müssen außerdem Testmessungen durchgeführt werden, um technische Mängel frühzeitig zu erkennen. Wenn die Zieloptik falsch ausgerichtet ist, kann das falsche Fahrzeug erfasst werden oder das Fahrzeug nicht präzise erfasst werden.
  3. Es ist auch möglich, dass das Messprotokoll lückenhaft oder nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt wurde, was den Bußgeldbescheid angreifbar macht.
  4. Nur speziell geschultes Personal sollte die Geschwindigkeitsmessung durchführen, wobei mindestens zwei Personen beteiligt sein sollten, um die Kontrolle und Vermeidung von Fehlern bei der Übertragung der Messwerte zu gewährleisten.
  5. Schließlich kann es auch vorkommen, dass bei der Auswertung des Messergebnisses kein Toleranzabzug berücksichtigt wurde, der bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h bei 3 km/h und bei Geschwindigkeiten über 100 km/h bei 3 Prozent liegt.

Vorgaben der Bedienungsanleitung müssen eingehalten werden

Um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren, schreiben die Bedienungsanleitungen, die Teil der Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PBT) sind, vor, dass vor einem Mess-Einsatz Funktionstests nach strengen Vorgaben durchzuführen sind.

Visiereinrichtung muss überprüft werden

Um die Visiereinrichtung von Laser-Messgeräten zu testen, muss ein geeignetes Ziel in einer Entfernung von etwa 150-200 Metern ausgewählt werden. Für die Messgeräte Riegl LR 90-235/P und Riegl FG21-P sollte nur der beiliegende Plastikreflektor verwendet werden, wobei eine Entfernung von etwa 100 Metern ausgewählt werden sollte.

Die PTB hat in einer Stellungnahme klargestellt, dass ein Test im Nahbereich zu ungenauen Ergebnissen führen kann und daher unzulässig ist. Bei der Ziel-Justierung können die Werkseinstellungen zu Messabweichungen führen. Laut der Bundesanstalt kann eine geringfügige Abweichung von den empfohlenen Entfernungsbereichen für den Visiertest toleriert werden.

Entfernung beim Visiertest darf maximal um 10% abweichen

Wenn das Messprotokoll oder die Aussagen des Messbeamten in einer Hauptverhandlung ergeben, dass das Ziel beim Test der Visiereinrichtung mehr als zehn Prozent außerhalb des zulässigen Entfernungsbereichs lag, ist die Messung als ungültig zu werten. Eine Strafe wäre somit abwendbar.

Von Laserpistole geblitzt: Einspruch prüfen

Wenn Sie von einer mobilen Lasermessung erfasst wurden und von den Polizeibeamten direkt vor Ort über Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung informiert und angehört wurden, können Sie einen Einspruch gegen den Vorwurf prüfen.

Spätestens nach der Zustellung des Bußgeldbescheides sollten Sie aktiv werden und die Blitzermessung auf Fehler prüfen lassen. Über Bussgeldportal.de können Sie Ihre Blitzermessung bundesweit auf Fehler prüfen lassen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos & unverbindlich. Einfach den Blitzer-Check ausfüllen und Ergebnis erhalten.

Quellen

  1. Physikalisch-Techschnische Bundesanstalt, Aufgerufen am 31.03.2023: Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte Arbeitsgruppe 1.31
  2. Rechtsanwalt Christian Demuth, Aufgerufen am 31.03.2023: Fehlerquelle bei Laserpistolen
  3. Rechtsanwalt Christian Roß, 09.2018: Messgeräte und Messfehler

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?