Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Magazin
  3. Geschwindigkeit
  4. Tempokontrollen in Nürnberg: Mit 165 statt 80 km/h über den Frankenschnellweg

Geschwindigkeit

Tempokontrollen in Nürnberg: Mit 165 statt 80 km/h über den Frankenschnellweg

Bei Geschwindigkeitskontrollen vom 23. bis 25. Oktober 2026 hat die Polizei in Nürnberg 1.124 Verstöße erfasst. Drei Fahrern drohen Fahrverbote, die Bußgeldstelle prüft Vorsatz.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Die Verkehrspolizei Nürnberg hat an einem einzigen Wochenende 1.124 Temposünder erfasst. Bei Geschwindigkeitskontrollen von Freitag, 23. Oktober, bis Sonntag, 25. Oktober 2026, maßen die Beamten an mehreren Stellen im Stadtgebiet. Den höchsten Wert registrierten sie auf dem Frankenschnellweg: Dort war eine Autofahrerin mit 165 km/h unterwegs, erlaubt waren 80 km/h. Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat die Bilanz am 27. Oktober veröffentlicht.

Die Bilanz des Kontrollwochenendes

Die Messungen führte die Technische Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg durch. Nach Angaben der Polizei verteilen sich die 1.124 Verstöße so:

  • 728 Fälle blieben im Verwarnungsbereich, also bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro ohne Punkte.
  • 396 Fälle führen zu einem Bußgeldverfahren.
  • 13 Fälle könnten mit einem Fahrverbot enden.

Die Polizei verweist darauf, dass überhöhte Geschwindigkeit weiterhin zu den Hauptunfallursachen zählt, und kündigt weitere Kontrollen im Stadtgebiet an. Wo genau und wann gemessen wird, gibt sie wie üblich nicht vorab bekannt.

Drei Fälle mit Fahrverbot

Drei Messungen hebt die Polizei in ihrer Meldung besonders hervor:

  • Frankenschnellweg, Fahrtrichtung Fürth, Freitagabend: Eine Fahrerin eines Mercedes-Geländewagens fuhr 165 km/h bei erlaubten 80 km/h.
  • Regensburger Straße, Wochenende: Ein Pkw wurde mit 101 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.
  • Spitzwegstraße im Stadtteil Worzeldorf, Höhe Reitanlage: Hier zeigte das Messgerät 111 km/h bei erlaubten 60 km/h.

Die Polizei hat die zu erwartenden Folgen bereits nach Abzug der Messtoleranz beziffert. Bei Messwerten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h sind es 3 Prozent, aufgerundet auf volle km/h. Von den 165 km/h bleiben so 160 km/h, also eine Überschreitung um 80 km/h. In den beiden anderen Fällen bleiben jeweils 47 km/h zu viel. Wie die Toleranz im Einzelnen berechnet wird, erklärt unser Beitrag zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen.

Diese Strafen drohen laut Bußgeldkatalog

Ob eine Überschreitung innerorts oder außerorts geahndet wird, hängt nicht vom Stadtgebiet ab, sondern von der Beschilderung der geschlossenen Ortschaft. Die von der Polizei genannten Beträge entsprechen für den Frankenschnellweg und die Spitzwegstraße den Regelsätzen für außerorts, für die Regensburger Straße dem Satz für innerorts. Die folgende Übersicht zeigt die Fälle aus Nürnberg und zum Vergleich die übrigen Stufen ab 41 km/h für Pkw.

Bußgeldkatalog 2026: Tempoverstöße ab 41 km/h (Pkw)
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Frankenschnellweg: 80 km/h zu schnell (außerorts)700 €23 Monateprüfen
Regensburger Straße: 47 km/h zu schnell (innerorts)400 €21 Monatprüfen
Spitzwegstraße: 47 km/h zu schnell (außerorts)320 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h zu schnell innerorts560 €22 Monateprüfen
51 bis 60 km/h zu schnell außerorts480 €21 Monatprüfen
61 bis 70 km/h zu schnell innerorts700 €23 Monateprüfen
61 bis 70 km/h zu schnell außerorts600 €22 Monateprüfen
mehr als 70 km/h zu schnell innerorts800 €23 Monateprüfen

Die Beträge gelten für fahrlässige Verstöße. Hinzu kommen im Bußgeldverfahren Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle. Die vollständige Übersicht aller Stufen steht im Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bußgeldstelle prüft Vorsatz

In allen drei hervorgehobenen Fällen prüft die Zentrale Bußgeldstelle nach Angaben der Polizei, ob die Betroffenen vorsätzlich gehandelt haben. Das ist bei so deutlichen Überschreitungen nicht ungewöhnlich. Gerichte nehmen Vorsatz häufig an, wenn das erlaubte Tempo um rund 40 Prozent oder mehr überschritten wurde und der Fahrer die Beschilderung kennen musste. Eine feste Grenze gibt es dafür allerdings nicht, entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Hintergründe dazu liefert unser Beitrag zur Rechtsprechung des OLG Zweibrücken zum Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Wird Vorsatz festgestellt, sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung vor, dass der Regelsatz in der Regel verdoppelt wird. Für die Fahrerin auf dem Frankenschnellweg könnten so statt 700 Euro bis zu 1.400 Euro fällig werden. An Punkten und der Dauer des Regelfahrverbots ändert die Verdopplung nichts.

Wann ein Fahrverbot beginnt

Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte und auch danach bis zur Bußgeldentscheidung keins bekommen hat, kann den Beginn eines Fahrverbots in gewissem Rahmen selbst bestimmen. Der Führerschein muss dann spätestens vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgegeben werden. Ohne diese Ausnahme beginnt das Fahrverbot mit Rechtskraft. Wer in dieser Zeit trotzdem fährt, begeht eine Straftat.

Bis ein Bescheid kommt, vergehen in der Regel einige Wochen. Zunächst erhalten die Halter einen Anhörungsbogen. Nach Zugang eines Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für einen Einspruch. Dabei lässt sich auch prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, etwa ob das Gerät geeicht war und das Messpersonal geschult ist.

Regensburger Straße bekannt für Kontrollen

Die Regensburger Straße zählt zu den Nürnberger Straßen, auf denen regelmäßig geblitzt wird. Informationen zu dieser Messstelle finden Sie auf unserer Seite zum Blitzer in der Regensburger Straße in Nürnberg.

Quellen

  • Polizeipräsidium Mittelfranken: „Geschwindigkeitskontrollen in Nürnberg - Pkw mit 165 km/h auf dem Frankenschnellweg gemessen“ (Pressemitteilung vom 27.10.2026)
  • Nürnberger Nachrichten: „Raserin mit 165 km/h am Frankenschnellweg in Nürnberg erwischt - erlaubt waren 80 km/h“ (27.10.2026)
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage zu § 1 Abs. 1, Tabelle 1 c (Geschwindigkeitsüberschreitungen) sowie § 3 Abs. 4a
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 25 Abs. 2a

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Teilen Facebook X WhatsApp

Weiterlesen

Mehr aus Geschwindigkeit

Alle Beiträge in Geschwindigkeit →

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?