Vom 5. bis 11. Oktober 2026 kontrolliert die Polizei in vielen europäischen Ländern gezielt, ob Autofahrerinnen und Autofahrer am Steuer abgelenkt sind. Die Aktion heißt „Focus on the Road“ und wird vom Netzwerk der europäischen Verkehrspolizeien ROADPOL koordiniert. Im Mittelpunkt steht die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt.
Was hinter der Kontrollwoche steckt
ROADPOL führt jedes Jahr mehrere europaweite Schwerpunktaktionen durch, etwa zu Geschwindigkeit, Gurt, Alkohol und Drogen oder zum Schwerverkehr. Laut dem offiziellen Aktionskalender 2026 ist die Woche vom 5. bis 11. Oktober dem Thema Ablenkung gewidmet. Ziel ist nach Angaben des Netzwerks, die Regeln gegen abgelenktes Fahren durchzusetzen und auf die Gefahren aufmerksam zu machen.
Unmittelbar zuvor liefen vom 16. bis 22. September die ROADPOL Safety Days, eine Aufklärungskampagne mit dem Ziel, an mindestens einem Tag keine Verkehrstoten zu verzeichnen. Für den weiteren Jahresverlauf sind Kontrollwochen zu Lkw und Bussen (16. bis 22. November) sowie zu Alkohol und Drogen (14. bis 20. Dezember) angekündigt.
Welche Bundesländer sich 2026 beteiligen und wo genau kontrolliert wird, haben die Polizeibehörden bislang nicht veröffentlicht. Erfahrungsgemäß informieren die Länder kurz vor oder während der Aktionswoche über ihre Einsätze.
Worauf die Polizei achtet
Kontrolliert wird vor allem die verbotswidrige Nutzung von Handys. Das Verbot nach § 23 Abs. 1a StVO betrifft aber nicht nur Smartphones, sondern alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu zählen unter anderem Tablets, Laptops, Navigationsgeräte und Smartwatches. Die Regel gilt für Auto- und Lkw-Fahrer ebenso wie für Radfahrer.
Wie groß die Gefahr ist, zeigt eine einfache Rechnung: Wer bei Tempo 90 rund acht Sekunden auf das Display schaut, legt in dieser Zeit etwa 200 Meter zurück, ohne die Straße im Blick zu haben.
Diese Bußgelder drohen
Die Sanktionen für Handyverstöße richten sich nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog. Laut ADAC gelten derzeit folgende Regelsätze:
Für Fahranfänger ist ein Handyverstoß ein sogenannter A-Verstoß. Die Folge sind ein verpflichtendes Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Eine Übersicht aller Tatbestände bietet der Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer.
Was erlaubt ist und was nicht
Die Grenze zwischen erlaubter und verbotener Nutzung ist im Alltag nicht immer eindeutig. Grundsätzlich gilt:
- Erlaubt ist die Nutzung per Sprachsteuerung oder Freisprecheinrichtung. Ein Handy darf in einer Halterung liegen, ein kurzer Blick auf das Display ist zulässig, etwa zur Navigation. Auch Head-up-Displays sind erlaubt.
- Verboten ist es, das Gerät in die Hand zu nehmen oder zu halten. Das gilt auch dann, wenn nur die Uhrzeit abgelesen oder ein Anruf weggedrückt wird. Smartwatches dürfen während der Fahrt nur per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.
- Motor aus: Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor darf das Handy in die Hand genommen werden. Ein durch die Start-Stopp-Automatik abgeschalteter Motor an der Ampel reicht dafür nicht aus.
Die Gerichte legen das Verbot eher weit aus. So hat das OLG Köln entschieden, dass auch die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt unter das Handyverbot fallen kann. Weitere Entscheidungen sind in der Übersicht aktueller Urteile zum Handy am Steuer zusammengefasst.
Ergebnisse aus dem Vorjahr
Wie eine solche Kontrollwoche ablaufen kann, zeigt die Bilanz aus Rheinland-Pfalz für die Aktion im Oktober 2025. Nach Angaben des Innenministeriums kontrollierte die Polizei dort 3.384 Fahrzeuge. Dabei wurden 490 Verstöße wegen Ablenkung festgestellt, überwiegend durch Handys. Hinzu kamen 280 nicht angeschnallte Insassen, außerdem wurden 13 gesuchte Personen festgestellt. Innenminister Michael Ebling bezeichnete Ablenkung am Steuer damals als häufig unterschätzte Unfallursache.
Kameras gegen Handysünder
Neben klassischen Anhaltekontrollen setzt Rheinland-Pfalz als bislang einziges Bundesland die sogenannte Monocam ein. Die Kamera erfasst Fahrzeuge von oben und soll Fahrer mit dem Handy in der Hand erkennen. Grundlage ist ein Landesgesetz aus dem Februar 2025, seit April 2025 ist das System unter anderem an der A 60 bei Mainz im Einsatz. Die Aufnahmen werden anschließend von Polizeibeamten gesichtet, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Quellen
- ROADPOL, Aktionskalender 2026 (roadpol.eu)
- ADAC, Handyverstoß: Bußgelder und Regeln (Stand Juli 2026)
- Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 15. Oktober 2025
Bild: KI-generiert
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