Der Bundesrat will härter gegen sogenannte Autoposer vorgehen. In seiner Sitzung am 25. September 2026 hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, mit der sie die Bundesregierung auffordert, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen gegen typische Fälle von Autoposing zu schaffen. Im Raum stehen höhere Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und der Einsatz sogenannter Lärmblitzer. Was genau beschlossen wurde und was heute schon gilt, zeigt dieser Überblick.
Was der Bundesrat beschlossen hat
Die Entschließung wurde in der 1068. Sitzung des Bundesrates als Tagesordnungspunkt 21 behandelt (Drucksache 396/26). Den Anstoß gab ein Antrag aus den Ländern, an dem Bremen maßgeblich beteiligt war. Der Bundesrat spricht sich darin für einen „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur gezielten Ahndung typischer Fälle von Autoposing“ aus.
Konkret bittet die Länderkammer die Bundesregierung, mehrere Maßnahmen zu prüfen:
- höhere Sanktionen und Fahrverbote für typisches Poser-Verhalten,
- Eintragungen im Fahreignungsregister, also Punkte in Flensburg,
- die Beschlagnahme von Fahrzeugen bei Wiederholungstätern,
- ein strengeres Vorgehen gegen illegale technische Umbauten,
- eine erweiterte Halterhaftung,
- den Test automatischer Lärmmessung, also von Lärmblitzern,
- ein Verbot künstlicher Motorgeräusche bei Elektroautos, soweit diese keinem Sicherheitszweck dienen.
Nach Medienberichten wurde der ursprüngliche Antrag in den Ausschüssen etwas abgeschwächt. Die ausdrückliche Forderung nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) für Poser soll gestrichen worden sein. Erhalten blieb dagegen der Vorschlag, Lärmblitzer zu erproben.
Was unter Autoposing verstanden wird
Als Autoposing gilt die Nutzung leistungsstarker oder umgebauter Fahrzeuge zur Selbstdarstellung im Straßenverkehr. Typisch sind unnötiges Beschleunigen und Aufheulenlassen des Motors, absichtlich ausgelöste Fehlzündungen („Knallen“ aus dem Auspuff), vermeidbarer Motorlärm sowie verkehrsgefährdendes Fahren. Häufig spielt sich das in Innenstädten ab, etwa beim wiederholten Umrunden von Plätzen oder Ausfallstraßen am Abend und am Wochenende.
Für Anwohner bedeutet das vor allem Lärm. Die Länder argumentieren, dass die bisherigen Sanktionen kaum abschreckend wirken und die Polizei mit dem vorhandenen Instrumentarium nur begrenzt eingreifen kann.
Diese Bußgelder gelten heute
Bereits mit der Bußgeldnovelle 2021 wurden die Strafen für Poser angehoben. Vorher lagen sie bei maximal 25 Euro. Punkte oder ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für das reine Lärmverhalten aber bis heute nicht vor. Anders ist es, wenn das Fahrzeug durch unzulässige Umbauten die Betriebserlaubnis verloren hat und die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt ist.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung | 80 € | keine | nein | prüfen |
| Unnützes Hin- und Herfahren innerorts mit Belästigung anderer | 100 € | keine | nein | prüfen |
| Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis (z. B. nach unzulässigem Umbau) | 50 € | keine | nein | prüfen |
| … mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 € | 1 | nein | prüfen |
Wer bei einer Kontrolle zusätzlich zu schnell unterwegs ist, eine rote Ampel missachtet oder andere gefährdet, muss mit den dafür vorgesehenen Sanktionen rechnen. Hier können dann durchaus Punkte und Fahrverbote anfallen. Einen Überblick über die Änderungen von 2021 gibt unser Beitrag zur Bußgeldnovelle, alle aktuellen Regelsätze finden sich im Bußgeldkatalog.
Lärmblitzer als Kontrollinstrument
Ein zentrales Problem bei der Verfolgung von Posern ist die Beweisführung. Ob ein Motor „unnötig“ laut betrieben wurde, müssen Polizeibeamte bislang vor Ort beurteilen. Automatische Lärmmessanlagen könnten hier helfen: Sie erfassen den Schallpegel eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und lösen bei Überschreitung eines Grenzwerts eine Aufnahme aus, ähnlich wie ein Blitzer bei zu hoher Geschwindigkeit.
In Deutschland wurden solche Geräte bereits in Pilotprojekten erprobt, über einen solchen Test haben wir schon im Beitrag zum Lärmblitzer „Medusa“ berichtet. Eine Rechtsgrundlage, um allein auf Basis einer automatischen Lärmmessung Bußgelder zu verhängen, gibt es bislang nicht. Der Bundesrat regt nun an, den Einsatz weiter zu testen.
Künstlicher Motorsound bei Elektroautos
Neu in der Debatte ist die Forderung nach einem Verbot künstlicher Motorgeräusche bei E-Autos. Einige Hersteller bieten Sound-Pakete an, die über Außenlautsprecher einen Verbrennermotor imitieren. Davon zu unterscheiden ist das vorgeschriebene Warngeräusch (AVAS), mit dem Elektrofahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten auf sich aufmerksam machen müssen. Dieses soll nach dem Willen der Länder ausdrücklich erlaubt bleiben, da es der Sicherheit von Fußgängern dient.
Wie es jetzt weitergeht
Eine Entschließung des Bundesrates ist rechtlich nicht bindend. Die Bundesregierung wird lediglich gebeten, tätig zu werden, sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Ob und wann es tatsächlich höhere Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote für Autoposer gibt, ist daher offen. Ein Termin für Änderungen am Bußgeldkatalog steht nicht fest.
Sollte das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf vorlegen, müsste eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wiederum dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelsätze. Unabhängig davon können Polizei und Kommunen schon jetzt Kontrollen durchführen und bei technischen Mängeln oder illegalen Umbauten auch die Weiterfahrt untersagen.
Quellen
- Bundesrat: Plenarsitzung kompakt, 1068. Sitzung vom 25. September 2026, TOP 21 „Autoposing“
- heise online: Bundesrat berät über härteres Vorgehen gegen Autoposer
- mobiflip: Bundesrat fordert härtere Strafen gegen Autoposing
- ADAC: Neue Regeln und höhere Strafen (Bußgeldnovelle 2021)
Bild: KI-generiert
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