Bußgeld-Novelle
Bußgeld-Novelle
Die Bußgeld-Novelle zur 14. Auflage des Bußgeldkatalogs wurde am 19. Oktober 2021 verkündet und trat am 9. November 2021 in Kraft. Sie ist bis heute die letzte allgemeine Anhebung der Regelsätze – die damals eingeführten Beträge gelten also auch 2026 unverändert fort.
Danach wurde die Bußgeldkatalog-Verordnung zwar mehrfach geändert, zuletzt durch die Verordnung vom 30. Januar 2026. Diese Änderungen betrafen aber einzelne Tatbestände und nicht die Höhe der Bußgelder insgesamt. Die nächste inhaltliche Änderung ist bereits beschlossen und tritt am 1. März 2027 in Kraft.
Bußgeld teilweise stark erhöht
Während die Strafen für das Telefonieren am Steuer bereits bei der Bußgeld-Novelle im Jahr 2017 erhöht wurden und E-Scooter 2019 an der Reihe waren, konzentrierte sich der Gesetzgeber diesmal vor allem auf die Bereiche Halten und Parken, das Bilden einer Rettungsgasse und Tempoverstöße. Die Verschärfungen im Überblick:
- Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
- Für einen allgemeinen Halte- und Parkverstoß gilt ein Bußgeld von 25 €.
- Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen wird mit einem Bußgeld von über 70 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird mit den gleichen Sanktionen geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Dazu gehören ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
- Autoposing wird bestraft: Das Verursachen von unnötigen Lärms und Abgasen sowie das unnütze Hin- und Herfahren mit dem Auto kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.
- Neue Regeln beim Rechtsabbiegen: Lkw über 3,5 t müssen innerorts beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) einhalten. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Die umstrittenen Fahrverbote ab 21 km/h, die noch Bestandteil der letzten und nach drei Monaten für ungültig erklärten StVO-Novelle von April 2020 waren, wurden nicht übernommen.
Was sich seit der Novelle 2021 geändert hat
Wer wissen will, ob der Bußgeldkatalog noch aktuell ist, schaut am besten auf die sogenannte Standangabe der Verordnung. Sie nennt die jeweils letzte Änderung:
- 9. November 2021: große Novelle zur 14. Auflage des Bußgeldkatalogs, deutliche Erhöhung vieler Regelsätze
- 2. Oktober 2024: Änderung durch die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2024 I Nr. 299)
- 30. Januar 2026: Änderung durch die Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 32)
Keine dieser späteren Änderungen hat die Bußgelder allgemein angehoben. Wer heute geblitzt wird oder falsch parkt, zahlt die Sätze aus der Novelle von 2021.
Ab 1. März 2027: eigene Bußgeldsätze für E-Scooter-Fahrer
Die Verordnung vom 30. Januar 2026 stellt Elektrokleinstfahrzeuge in mehreren Punkten mit Fahrrädern gleich. Der Bußgeldkatalog erhält dazu neue Tatbestände, die das Befahren der falschen Verkehrsfläche – etwa des Gehwegs – erfassen.
Wichtig für die Praxis: Diese Bußgeldänderungen gelten noch nicht. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung treten sie erst am 1. März 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Sätzen. In Kraft ist seit dem 1. April 2026 lediglich der technische Teil der Verordnung, der die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung selbst betrifft (unter anderem Bauartgeschwindigkeit, Kennzeichnung und ausländische Fahrzeuge).
| Tatbestand (BKat Nr. 2.4 ff.) | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Radfahrer oder Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 25 € | – | – |
| – mit Behinderung | 30 € | – | – |
| – mit Gefährdung | 35 € | – | – |
| – mit Sachbeschädigung | 40 € | – | – |
| Tatbestand (BKat Nr. 2.4 ff.) | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Radfahrer oder Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 25 € | – | – |
| – mit Behinderung | 30 € | – | – |
| – mit Gefährdung | 35 € | – | – |
| – mit Sachbeschädigung | 40 € | – | – |
Gelten 2026 höhere Bußgelder?
Nein. Für 2026 ist keine allgemeine Erhöhung der Regelsätze in Kraft getreten. Meldungen über einen „neuen Bußgeldkatalog 2026“ beziehen sich in aller Regel weiterhin auf die Sätze der Novelle von 2021.
Ob ein Bußgeld korrekt berechnet wurde, hängt deshalb selten an einer neuen Verordnung, sondern an der konkreten Messung, der Zustellung und der Einhaltung der Fristen. Wie ein Bußgeldverfahren abläuft und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, lesen Sie auf den jeweiligen Ratgeberseiten.
Häufige Fragen zur Bußgeld-Novelle
Wann trat die letzte große Bußgeld-Novelle in Kraft?
Am 9. November 2021. Sie wurde am 19. Oktober 2021 verkündet und gehört zur 14. Auflage des Bußgeldkatalogs. Sie ist bis heute die letzte allgemeine Anhebung der Regelsätze.
Gibt es 2026 einen neuen Bußgeldkatalog mit höheren Strafen?
Nein. Eine allgemeine Erhöhung der Bußgelder ist für 2026 nicht in Kraft getreten. Es gelten weiterhin die Regelsätze aus der Novelle vom 9. November 2021.
Was wurde 2021 konkret teurer?
Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Halte- und Parkverstöße sowie Verstöße rund um die Rettungsgasse. Hinzu kamen Regeln zum Autoposing und zur Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw.
Wurden die Fahrverbote ab 21 km/h eingeführt?
Nein. Die umstrittenen Fahrverbote ab 21 km/h Überschreitung waren Teil der StVO-Novelle von April 2020, die wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde. In die Novelle von 2021 wurden sie nicht übernommen.
Was ändert sich am 1. März 2027?
Der Bußgeldkatalog erhält eigene Tatbestände für Führer von Elektrokleinstfahrzeugen, die weitgehend den Regeln für Radfahrer entsprechen (25 bis 40 Euro je nach Folge). Grundlage ist die Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32).
Gelten die neuen E-Scooter-Bußgelder schon jetzt?
Nein. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung treten die entsprechenden Änderungen erst am 1. März 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze.
Woran erkenne ich, ob mein Bußgeldbescheid korrekt ist?
Maßgeblich sind der Tatvorwurf, die Messung, die Zustellung und die Fristen. Eine erste Einschätzung liefert der kostenlose Online-Check.