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Reform im Verkehrsrecht: Punktehandel schon 2024 strafbar?

Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich ein Arbeitskreis mit der Problematik des Punktehandels beschäftigt. Folgt eine Gesetzesreform?

Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Wie funktioniert der Punktehandel?

Dubiose Anbieter bieten online an, gegen Geld Punkte in Flensburg abzukaufen. Damit könnten Fahrverbote abgewendet werden. Juristen sind sich einig: Dieser Handel ist strafbar. Im Moment bewegt sich der Punktehandel allerdings noch in der rechtlichen Grauzone.

Auf diversen Internetseiten wird mit dem Angebot geworben, Punkte in Flensburg abzukaufen. Für ein paar Hundert Euro kann man seine Punkte auf andere Personen abschieben. Die Anbieter agieren dabei mit Strohmännern, die im EU-Ausland gekauft werden.

Professor Peter König, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Leiter des Arbeitskreises fordert, dass der Gesetzgeber Sanktionsvorschriften einführt. „Ich finde, man kann das nicht hinnehmen, dass da Punktehändler da sind, die sich ein Geschäft draus machen, den Staat vorzuführen“, meint König.

Verkehrssicherheit gefährdet

Der Punktehandel ist nicht nur aus juristischer Sicht problematisch. Er gefährdet auch die Verkehrssicherheit. Denn wenn Punkte abgebaut werden, um ein Fahrverbot abzuwenden, dann können sich Wiederholungstäter weiterhin unsicher im Straßenverkehr bewegen.

Aus Sicht der Juristen können sich die Personen, die mit Hilfe einer Online-Punktebörse Punkte abbauen, nicht auf ihre Passivität berufen. Schließlich setzen sie sich mit der Punktebörse in Verbindung, schicken den Anhörungsbogen dorthin und leisten natürlich auch Zahlungen.

Die Straftat bleibt jedoch oft unentdeckt. Würde der Schwindel entdeckt, bliebe es wiederum nur bei der Ahndung eines Verkehrsverstoßes, denn Bußgeldstellen fehlten rechtliche Möglichkeiten, um das Vergehen weiter zu verfolgen.

„Wenn das ein Wiederholungstäter ist, der schon mehrfach wegen gewichtiger Verkehrsverfehlungen aufgefallen ist, dann entgeht er unter Umständen auch einer Entziehung der Fahrerlaubnis. So ist die Verkehrssicherheit dann schon auch gefährdet durch diese Machenschaften.“

Professor Peter König, Leiter Arbeitskreis Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar 24.-26.01.2024

Es ist daher wichtig, dass der Gesetzgeber den Punktehandel schnellstmöglich unterbindet. Die Justizministerkonferenz hat bereits mehrfach den Bundesjustizminister aufgefordert, Sanktionsvorschriften einzuführen. Bis heute ist der Gesetzgeber jedoch nicht aktiv geworden. Das könnte sich bald ändern.

Hier finden Sie das aktuelle PDF des 4. Arbeitskreises des Verkehrsgerichtstags 2024: Cleverness oder strafbares Verhalten? Behördentäuschung und Punktehandel

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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