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Rotlichtverstoß

Rotlicht-Kontrolle in München: 221 Verstöße an einem Tag, Radfahrer vorn

Bei einer ganztägigen Schwerpunktaktion hat die Münchner Polizei 137 Rotlichtverstöße festgestellt, die meisten davon durch Radfahrer. Welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote der Katalog für Rot an der Ampel vorsieht.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Die Münchner Polizei hat einen ganzen Tag lang gezielt an Ampelkreuzungen kontrolliert und dabei 221 Verstöße festgestellt. Mehr als die Hälfte davon betraf das Überfahren einer roten Ampel. Auffällig ist, dass nicht nur Autofahrer betroffen waren: Radfahrer stellten bei den Rotlichtverstößen sogar die größte Gruppe.

Ganztägige Schwerpunktaktion im Münchner Stadtgebiet

Die Aktion fand am Donnerstag, 15. Oktober 2026, statt. Beteiligt waren die Polizeiinspektionen 41 bis 48 des Polizeipräsidiums München. Nach Angaben der Polizei kontrollierten mehr als 20 Streifen zu verschiedenen Zeitpunkten wichtige Kreuzungsbereiche in ihren jeweiligen Revieren. Im Blick standen Rotlichtverstöße von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern sowie weitere Verstöße rund um die kontrollierten Fahrzeuge.

Kontrolliert wurde unter anderem an diesen Kreuzungen:

  • Arnulfstraße und Landshuter Allee
  • Fürstenrieder Straße und Agnes-Bernauer-Straße
  • Schleißheimer Straße und Moosacher Straße
  • Frankfurter Ring und Knorrstraße

Die Ergebnisse veröffentlichte das Polizeipräsidium München am 16. Oktober 2026 in seiner täglichen Medieninformation.

137 Rotlichtverstöße, Radfahrer vorn

Von den insgesamt 221 festgestellten Verstößen standen 137 im Zusammenhang mit dem Überfahren einer Ampel bei Rot. Die Polizei schlüsselt diese Zahl nach Verkehrsteilnehmern auf:

Rotlicht-Kontrolle München am 15.10.2026: Bilanz
Art des VerstoßesVerkehrs­teilnehmerAnzahl
RotlichtRadfahrer64
RotlichtKraftfahrzeuge56
RotlichtE-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge11
RotlichtFußgänger6
Handyalle37
Gurt nicht angelegtalle6

Die übrigen Verstöße aus der Gesamtzahl von 221 hat die Polizei in ihrer Mitteilung nicht näher aufgeführt. Angaben dazu, wie lange die Ampeln jeweils schon Rot zeigten, ob es zu Gefährdungen kam oder wie viele Fahrverbote drohen, enthält die Meldung ebenfalls nicht.

Zwei Fahrer unter Drogenverdacht

Zwei Kontrollen fielen besonders auf. An der Schenkendorfstraße bemerkten die Beamten bei einem 20-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwilliger Drogentest war positiv, der Mann wurde wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angezeigt.

Im Bereich Dachauer Straße und Donauwörther Straße stoppten Polizisten einen 35-Jährigen auf einem E-Scooter. Er soll die Ampel bei Rot überfahren und dabei sein Handy in der Hand gehalten haben. Weil auch er drogentypische Auffälligkeiten zeigte, unterbanden die Beamten die Weiterfahrt. Nach einer Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin wurde er entlassen. In beiden Fällen ermittelt die Münchner Verkehrspolizei.

Diese Bußgelder sieht der Katalog vor

Wie teuer ein Rotlichtverstoß wird, hängt vor allem davon ab, wer ihn begeht und wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Die entscheidende Grenze liegt bei einer Sekunde: Ab dann gilt der Verstoß als sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß. Für Radfahrer und Fahrer von E-Scootern gelten seit der Reform des Bußgeldkatalogs eigene, niedrigere Sätze. Die folgenden Beträge stammen aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Regelsätze für Ersttäter):

Bußgeldkatalog 2026: Rotlicht, Handy, Gurt
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Auto: Rot unter 1 Sekunde90 €1neinprüfen
Auto: Rot unter 1 Sekunde mit Gefährdung200 €21 Monatprüfen
Auto: Rot unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung240 €21 Monatprüfen
Auto: Rot länger als 1 Sekunde200 €21 Monatprüfen
Auto: Rot länger als 1 Sekunde mit Gefährdung320 €21 Monatprüfen
Auto: Rot länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung360 €21 Monatprüfen
Rad oder E-Scooter: Rot unter 1 Sekunde60 €1neinprüfen
Rad oder E-Scooter: Rot länger als 1 Sekunde100 €1neinprüfen
Rad oder E-Scooter: Rot länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung180 €1neinprüfen
Fußgänger: Rot missachtet5 €keineneinnein
Handy am Steuer (Auto, E-Scooter)100 €1neinprüfen
Handy auf dem Fahrrad55 €1neinprüfen
Gurt nicht angelegt30 €keineneinnein
Fahren unter Drogeneinfluss (erstmals)500 €21 Monatprüfen

Wer mit dem E-Scooter fährt, wird bei Rotlicht wie ein Radfahrer behandelt. Beim Handy gilt dagegen der höhere Satz für Fahrzeugführer, da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist. Gleiches gilt für Drogen: Das Verbot aus § 24a Straßenverkehrsgesetz, unter der Wirkung berauschender Mittel zu fahren, gilt auch auf dem E-Scooter. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden, die deutlich härtere Folgen bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis haben kann.

Warum die Rotzeit so wichtig ist

Bei Kontrollen durch Polizeistreifen gibt es anders als bei einem fest installierten Rotlichtblitzer keine automatische Zeitmessung. Die Beamten müssen die Dauer der Rotphase daher auf andere Weise feststellen, etwa durch Beobachtung von einer günstigen Position aus. Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Verstoß vorliegt, macht für Autofahrer einen großen Unterschied: Im ersten Fall bleibt es bei 90 Euro und einem Punkt, im zweiten drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wie die vorwerfbare Rotzeit berechnet wird, erklärt unser Ratgeber zur vorwerfbaren Rotzeit.

Einen Überblick über alle Sätze bietet unsere Seite zum Rotlichtverstoß im Bußgeldkatalog. Die besonderen Regeln für E-Scooter finden sich unter Elektrokleinstfahrzeuge, die Sätze für Mobiltelefone unter Handy am Steuer.

Kontrollen auch ohne Blitzer

Die Münchner Aktion zeigt, dass Rotlichtverstöße nicht nur an stationären Ampelblitzern geahndet werden. Polizeistreifen können an jeder Kreuzung kontrollieren und Betroffene direkt anhalten. Für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer ist das sogar der Regelfall, da sie ohne Kennzeichen von automatischen Anlagen kaum erfasst werden können.

Quellen

  • Polizeipräsidium München: Medieninformation vom 16.10.2026, Nr. 1639 „Schwerpunktaktion zu Rotlichtverstößen - Stadtgebiet München“
  • Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, Nr. 100, 130, 132, 132a, 246
  • Nachrichten München: „Rotlicht, Handy und Drogen: Polizei zieht Bilanz nach Großkontrolle in München“

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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