Eine einzige Schraube bringt den Volkswagen-Konzern in Erklärungsnot: Wegen einer rostanfälligen Befestigungsschraube am Lenkgetriebe rufen VW, Audi, Seat und Škoda weltweit mehr als vier Millionen Autos in die Werkstatt. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) rund 1,37 Millionen Fahrzeuge betroffen – darunter Bestseller wie Golf, Tiguan, Octavia und Kodiaq. Ärgerlich für die Halter: Weil die verbesserte Schraube knapp ist, müssen viele zweimal in die Werkstatt.
Was ist das Problem?
Es geht um die rechte Befestigungsschraube, die die Zahnstangenlenkung mit dem Vorderachsträger verbindet. Über die Jahre können Feuchtigkeit, Sauerstoff und Streusalz in diesen Bereich gelangen. Die Schraube rostet, ihr tragender Querschnitt wird kleiner. Unter hoher Belastung – etwa beim Rangieren oder Einparken mit stark eingeschlagener Lenkung – kann der Schraubenkopf abreißen.
Das Lenkgetriebe hängt dann zunächst noch am zweiten Befestigungspunkt. Wird weiter belastet, kann jedoch das Gehäuse brechen. Im schlimmsten Fall fällt die Lenkung aus. Das KBA spricht von der Gefahr eines Schraubenbruchs aufgrund von Korrosion, „was einen Ausfall der Lenkung zur Folge hätte“. Personen- oder Sachschäden sind der Behörde bislang nicht bekannt. Volkswagen schätzt, dass bei etwa einem Prozent der betroffenen Fahrzeuge die Schraube bereits kritisch gerostet sein dürfte.
Diese Modelle sind betroffen
| Marke | Modelle | Bauzeit | Autos (DE) |
|---|---|---|---|
| VW | Golf, Golf Variant, Golf Sportsvan, Tiguan, Touran, Caddy | 09/2013 – 07/2024 | 895.832 |
| Audi | Q3 | 10/2017 – 05/2024 | 58.555 |
| Seat | Ateca, Tarraco | 04/2016 – 09/2024 | 43.574 |
| Škoda | Kodiaq, Karoq, Octavia, Superb | 11/2015 – 08/2026 | 370.347 |
Die KBA-Referenznummern lauten 17016R (VW, Herstellercode 48VS), 17014R (Audi, 48LG), 17017R (Seat, 48T7) und 17091R (Škoda, 48LS). Bei VW reicht der Bauzeitraum genau vom 24.09.2013 bis 01.07.2024, beim Audi Q3 vom 31.10.2017 bis 23.05.2024.
Alle betroffenen Modelle stehen auf dem Modularen Querbaukasten (MQB) des Konzerns. Ob das eigene Auto dabei ist, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Die Hersteller bieten auf ihren Webseiten eine Rückrufabfrage an, außerdem kann jede Vertragswerkstatt die FIN prüfen. Betroffene Halter werden zusätzlich per Post angeschrieben.
Reparatur: Kostenlos, aber oft zwei Termine
In der Werkstatt wird die Schraube gegen eine Variante mit deutlich besserem Korrosionsschutz getauscht. Der Eingriff dauert nach Herstellerangaben etwa eine Stunde und ist für die Halter kostenlos.
Der Haken: Die neue Schraube mit der Teilenummer WHT 013 461 ist zum Start der Aktion nicht in ausreichender Menge vorhanden. Werkstätten dürfen deshalb übergangsweise eine neue Schraube des bisherigen Typs einbauen. Damit ist die verrostete Schraube zwar ersetzt – der Rückruf gilt aber erst als erledigt, wenn später auch die korrosionsbeständigere Schraube montiert wurde. Für viele Halter heißt das: zweimal in die Werkstatt.
Darf ich bis zum Termin weiterfahren?
Grundsätzlich ja. Das Fahrzeug darf weiter bewegt werden, ein Fahrverbot gibt es nicht. Halter sollten aber zügig einen Termin vereinbaren, unnötige Fahrten und häufiges Rangieren vermeiden und auf Warnzeichen achten:
- ungewöhnliche Geräusche, etwa Knacken oder Klopfen, aus dem Bereich der Vorderachse
- Spiel in der Lenkung oder ein verändertes Lenkverhalten
Wer solche Anzeichen bemerkt, sollte nicht weiterfahren und sich direkt an eine Werkstatt wenden.
Was passiert, wenn man den Rückruf ignoriert?
Ein Rückruf mit Sicherheitsrisiko, den das KBA überwacht, ist kein unverbindliches Angebot. Wer auf die Schreiben des Herstellers nicht reagiert, wird in der Regel mehrfach erinnert. Bleibt der Werkstattbesuch weiter aus, schaltet das KBA die örtliche Zulassungsbehörde ein. Sie kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen und es damit faktisch stilllegen – inklusive Verwaltungsgebühren für den Halter.
Wer trotz einer solchen Betriebsuntersagung weiterfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Teuer kann es auch werden, wenn das Auto bereits erkennbar einen Lenkungsschaden hat und trotzdem gefahren wird. Ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, dessen Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist – ausdrücklich genannt sind Mängel an der Lenkeinrichtung –, kostet den Fahrer 90 Euro und einen Punkt. Lässt der Halter die Fahrt zu, drohen ihm 135 Euro und ein Punkt. Das betrifft nicht schon jedes Auto aus dem Rückruf, sondern Fälle, in denen ein Defekt tatsächlich vorliegt. Wer Warnzeichen bemerkt und trotzdem weiterfährt, riskiert neben dem Bußgeld auch Ärger mit der Versicherung, wenn es zum Unfall kommt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren trotz Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde | 70 € | 1 |
| Fahren mit wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit (z. B. Lenkungsmangel) | 90 € | 1 |
| Als Halter eine solche Fahrt angeordnet oder zugelassen | 135 € | 1 |
Wie sich Punkte im Fahreignungsregister auswirken und wann sie verfallen, erklärt unser Ratgeber zu den Punkten in Flensburg. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen – ob sich das lohnt, lässt sich im kostenlosen Online-Check prüfen.
Was Halter jetzt tun sollten
- FIN prüfen: Über die Rückrufabfrage des Herstellers oder in der Vertragswerkstatt klären, ob das eigene Auto betroffen ist.
- Termin vereinbaren: Nicht auf das Schreiben warten, sondern direkt einen Termin ausmachen – die Werkstätten dürften in den kommenden Wochen stark ausgelastet sein.
- Zweiten Termin im Blick behalten: Wurde zunächst nur eine Übergangsschraube eingebaut, sich die Rückkehr in die Werkstatt notieren. Erst danach ist der Rückruf abgeschlossen.
- Bei Gebrauchtwagenkauf nachfragen: Wer eines der betroffenen Modelle kauft oder verkauft, sollte sich bestätigen lassen, dass der Rückruf vollständig erledigt ist.
Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt: Rückrufe 17016R (Volkswagen), 17014R (Audi), 17017R (Seat) und 17091R (Škoda), Rückrufdatenbank, September/Oktober 2026
- heise online: „Korrodierende Schraube am Lenkgetriebe: Rückruf für VW, Audi und Seat“ (22. September 2026, aktualisiert 27. September 2026)
- ADAC: „Schraubenabriss am Lenkgetriebe: Jetzt ruft auch Škoda Modelle zurück!“ (aktualisiert 2. Oktober 2026)
- Auto Bild: „Diese Schraube am Lenkgetriebe steckt hinter dem VW-Mega-Rückruf“ (30. September 2026)
- Stuttgarter Zeitung: „Rückrufaktion: Bei VW sind die Schrauben locker“ (28. September 2026)
- Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, lfd. Nr. 189.2.2, 214.2 und 253
- Bundesministerium der Justiz: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13
Bild: KI-generiert
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