Ab dem 1. November 2026 gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Darauf weist der österreichische Automobilclub ÖAMTC in einer aktuellen Mitteilung hin. Wer in den Herbstferien, zu einem frühen Skiurlaub oder auf der Durchreise Richtung Süden mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Regeln der Nachbarländer kennen. Denn eine einheitliche Regelung gibt es in Europa nicht: Manche Länder knüpfen die Pflicht an das Wetter, andere an feste Termine, einige an bestimmte Strecken.
Österreich: Pflicht vom 1. November bis 15. April
In Österreich dürfen Pkw zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis, nur mit Winterreifen fahren. Die Pflicht hängt damit wie in Deutschland vom Straßenzustand ab, gilt aber nur in diesem Zeitraum. Bei mildem, trockenem Wetter sind Sommerreifen auch im November zulässig.
Strenger als in Deutschland ist die Mindestprofiltiefe: Winterreifen müssen in Österreich mindestens 4 Millimeter Profil haben, Diagonalreifen 5 Millimeter. Der ÖAMTC betont, dass dieser Wert den ganzen Winter über eingehalten werden muss. Beim Wechsel empfiehlt der Club deshalb rund 6 Millimeter. Statt Winterreifen dürfen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, allerdings nur, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Anders als in Deutschland genügen in Österreich weiterhin Reifen mit M+S-Kennzeichnung. Das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, ist dort keine Pflicht. Wer mit falscher Bereifung angetroffen wird, muss laut ÖAMTC mit einer Verwaltungsstrafe ab etwa 100 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, liegt der theoretische Strafrahmen bei bis zu 10.000 Euro.
Deutschland: Alpine-Symbol ist Pflicht
Für die Rückfahrt gilt: In Deutschland schreibt § 2 Abs. 3a StVO keine Winterreifen ab einem bestimmten Datum vor. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen aber alle Räder passende Reifen tragen. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen dabei nur noch Reifen mit Alpine-Symbol, die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen. Das gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Ein in Österreich zulässiger M+S-Reifen kann bei Schnee in Deutschland also zu einem Bußgeld führen.
Laut ADAC kostet das Fahren ohne geeignete Bereifung bei Winterwetter 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, mit Behinderung anderer 80 Euro. Halter, die die Fahrt anordnen oder zulassen, müssen mit 75 Euro und einem Punkt rechnen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt 4 Millimeter. Ausführliche Informationen bietet unser Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland, die Beträge im Überblick stehen im Bußgeldkatalog zu Reifen.
Regeln in beliebten Reiseländern
| Land | Zeitraum | Art der Pflicht | Mindestprofil | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | 1.11. bis 15.4. | situativ, M+S genügt | 4 mm | ab ca. 100 € |
| Deutschland | ganzjährig | situativ, Alpine-Symbol | 1,6 mm | 60 € und 1 Punkt |
| Italien (A22 Brenner) | 15.11. bis 15.4. | fest, unabhängig vom Wetter | 1,6 mm | ca. 42 bis 345 € |
| Italien (Aostatal) | 15.10. bis 15.4. | fest, alternativ Ketten an Bord | 1,6 mm | ca. 42 bis 345 € |
| Frankreich (Bergregionen) | 1.11. bis 31.3. | regional, Alpine-Symbol oder Ketten an Bord | keine Angabe | 135 € |
| Slowenien | 15.11. bis 15.3. | fest, danach situativ | 3 mm | nicht einheitlich angegeben |
| Tschechien | 1.11. bis 31.3. | situativ, M+S genügt | 4 mm | nicht einheitlich angegeben |
| Schweiz | keiner | keine Pflicht, Haftung bei Behinderung | 1,6 mm | Buße bei Behinderung |
| Dänemark | ganzjährig | situativ, seit 1.7.2025 | keine Angabe | 1.000 Kronen je Reifen |
Italien: Regeln je nach Provinz und Strecke
In Italien legen Provinzen und Straßenbetreiber selbst fest, wann und wo Winterausrüstung vorgeschrieben ist. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi gilt zwischen dem 15. November und dem 15. April eine Pflicht unabhängig von der Witterung. Im Aostatal beginnt der Zeitraum bereits am 15. Oktober. Statt Winterreifen genügt es in der Regel, Schneeketten oder zugelassene Schneesocken an Bord zu haben. M+S-Reifen werden anerkannt. Die Bußgelder bewegen sich je nach Ort etwa zwischen 42 und 345 Euro.
Frankreich: „Loi Montagne“ in den Bergregionen
In Frankreich gilt vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027 in ausgewiesenen Gemeinden der Bergregionen eine Ausrüstungspflicht, erkennbar an Hinweisschildern am Ortseingang. Erlaubt sind Reifen mit Alpine-Symbol, M+S allein genügt seit November 2024 nicht mehr. Alternativ müssen Schneeketten oder Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden. Bei Verstößen droht laut ADAC ein Bußgeld von 135 Euro, die Weiterfahrt kann untersagt werden.
Slowenien, Tschechien, Schweiz und Dänemark
Slowenien schreibt Winterausrüstung vom 15. November bis 15. März vor und darüber hinaus bei winterlichen Verhältnissen. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3 Millimetern. In Tschechien gilt vom 1. November bis 31. März eine situative Pflicht bei Schnee, Eis oder Reif sowie auf beschilderten Strecken, Pkw brauchen dann 4 Millimeter Profil. Die Schweiz kennt keine Winterreifenpflicht, wer mit ungeeigneten Reifen den Verkehr behindert, riskiert aber eine Buße und bei einem Unfall eine Mithaftung. Dänemark verbietet seit dem 1. Juli 2025 offensichtlich ungeeignete Reifen bei Schnee, Eis oder Matsch. Laut dänischem Automobilclub FDM werden 1.000 Kronen je Reifen fällig, umgerechnet rund 134 Euro.
Versicherung und Mietwagen
Unabhängig vom Bußgeld kann falsche Bereifung teuer werden. ADAC und ÖAMTC weisen darauf hin, dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen kann. Wer im Ausland einen Mietwagen übernimmt, sollte sich die Winterausrüstung nach Empfehlung des ÖAMTC schriftlich bestätigen lassen. Da sich Vorschriften kurzfristig ändern und regional unterscheiden, lohnt vor der Abfahrt ein Blick in die aktuellen Länderinformationen der Automobilclubs.
Quellen
- ÖAMTC: „Situative Winterausrüstungspflicht ab 1. November in Österreich“
- ADAC: „Winterreifenpflicht in Deutschland“
- ADAC: „Winterreifen und Schneeketten im Ausland“
- ADAC: „Winterreifenpflicht in Italien“
- FDM (Forenede Danske Motorejere): „Regler for vinterdæk i Danmark og andre lande“
- Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Abs. 3a
Bild: KI-generiert
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