Wer in den Herbstferien mit dem Auto nach Frankreich fährt, sollte das Tanken gut planen. Nach Angaben der französischen Regierung waren am Dienstag, 6. Oktober 2026, rund 11 Prozent der Tankstellen im Land von Engpässen bei Benzin oder Diesel betroffen. Der ADAC rät Urlaubern deshalb, noch vor der Grenze vollzutanken. Für Donnerstag, 8. Oktober, hat die Gewerkschaft CGT zudem zu einem Streik beim Mineralölkonzern TotalEnergies aufgerufen, der die Lage zusätzlich verschärfen könnte.
Wie groß die Engpässe in Frankreich sind
Die offizielle Erhebung des französischen Wirtschaftsministeriums umfasst rund 9.900 Tankstellen, die Kraftstoffe verkaufen. Insgesamt meldeten zuletzt fast 2.000 von ihnen Lieferprobleme bei mindestens einer Diesel- oder Benzinsorte. Flüssiggas (LPG) und E85 sind in den Zahlen nicht enthalten.
Landesweit ist der Anteil der betroffenen Stationen in den vergangenen Tagen leicht gesunken: von 14 Prozent am 4. Oktober über 13 Prozent am 5. Oktober auf 11 Prozent am Morgen des 6. Oktober. Regional unterscheidet sich die Lage allerdings deutlich.
| Region | Anteil betroffener Tankstellen |
|---|---|
| Grand Est (Elsass, Lothringen, Champagne-Ardenne) | 18 % |
| Pays de la Loire | 16 % |
| Île-de-France | 14 % |
| Okzitanien | 13 % |
| Burgund-Franche-Comté | 12 % |
| Bretagne, Centre-Val de Loire, Normandie | je 11 % |
| Hauts-de-France, Neu-Aquitanien | je 10 % |
| Auvergne-Rhône-Alpes | 9 % |
| Provence-Alpes-Côte d'Azur | 5 % |
| Korsika | keine Engpässe |
| Frankreich gesamt | 11 % |
Gerade die Region Grand Est liegt für viele Reisende aus Süd- und Westdeutschland direkt hinter der Grenze. Wer über Straßburg, Metz oder Mülhausen nach Frankreich fährt, muss dort also besonders mit leeren Zapfsäulen rechnen.
Warum der Sprit knapp ist
Nach Darstellung des ADAC hat der Mangel zwei Ursachen. Zum einen gibt es einen großen Andrang auf die Tankstellen von TotalEnergies, die ihre Preise gedeckelt haben: Dort kostet der Liter Diesel 2,25 Euro und der Liter Benzin 1,99 Euro. Im landesweiten Durchschnitt lagen die Preise am 1. Oktober bei 2,37 Euro für Diesel und 2,21 Euro für Benzin. Zum anderen verzögert das Niedrigwasser auf dem Rhein den Nachschub, was vor allem den Osten Frankreichs trifft.
Hinzu kommt der Streikaufruf für den 8. Oktober. Die CGT hat die Beschäftigten an allen Standorten von TotalEnergies zur Arbeitsniederlegung aufgerufen, ausdrücklich auch bei der Tochtergesellschaft Argedis, die rund 180 Tankstellen vor allem an Autobahnen betreibt. Nach Angaben der Gewerkschaft könnten Auslieferungen aus Raffinerien gestoppt oder Tankstellen geschlossen werden. Wie stark sich der Streik tatsächlich auswirkt, hängt von der Beteiligung ab und war zunächst offen. Die tagesaktuelle Lage veröffentlicht die französische Regierung auf ihrem Portal zu Kraftstoffpreisen und Verfügbarkeiten (prix-carburants.gouv.fr).
Was der ADAC Autofahrern rät
- Vor dem Grenzübertritt in Deutschland, Belgien, Luxemburg oder der Schweiz volltanken.
- Wer bereits in Frankreich unterwegs ist, sollte jede Gelegenheit zum Tanken nutzen und nicht warten, bis die Reserveleuchte angeht.
- Wer Kraftstoff auf Vorrat mitnehmen will, sollte aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 10 Liter im Auto haben, und zwar nur für den Eigenbedarf.
- Von der Mitnahme von Reservekanistern auf Fähren rät der ADAC generell ab.
Reservekanister: Was in Deutschland und im Ausland erlaubt ist
In Deutschland dürfen in Privatfahrzeugen bis zu 60 Liter je Reservebehälter und insgesamt bis zu 240 Liter je Fahrzeug transportiert werden. Der Kanister muss eine UN-Zulassung oder eine Zulassung als Reservekraftstoffkanister (RKK) haben. In anderen Ländern gelten teils deutlich strengere Regeln, bei Verstößen drohen dort Bußgelder.
| Land | Erlaubte Menge im Kanister |
|---|---|
| Deutschland | 60 Liter je Kanister, 240 Liter je Fahrzeug |
| Frankreich | 10 Liter |
| Belgien, Niederlande, Spanien, Italien, Österreich | 10 Liter |
| Schweiz | 25 Liter |
| Luxemburg | Mitnahme verboten |
Wichtig für die Route über Luxemburg: Dort ist die Mitnahme gefüllter Reservekanister nicht erlaubt. Wer über das Großherzogtum nach Frankreich fährt, sollte den Kanister also erst nach der Grenze befüllen oder ganz darauf verzichten.
Leerer Tank auf der Autobahn: Diese Bußgelder drohen in Deutschland
Wer auf der Anreise in Deutschland mit leerem Tank auf der Autobahn liegen bleibt, riskiert ein Bußgeld. Ein leerer Tank gilt in der Regel nicht als unvorhersehbare Panne, weil sich Kraftstoffmangel durch rechtzeitiges Tanken vermeiden lässt. Das Liegenbleiben wird deshalb als verbotenes Halten oder Parken auf der Autobahn nach § 18 Absatz 8 StVO bewertet. Für leere Akkus bei Elektroautos gilt das ebenso.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten | 30 € | keine | nein |
| Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (länger als drei Minuten) | 70 € | 1 | nein |
| Liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig abgesichert, mit Gefährdung | 60 € | 1 | nein |
Unabhängig vom Bußgeld gilt: Wer liegen bleibt, muss die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und das Warndreieck mit ausreichendem Abstand aufstellen. Auf der Autobahn sollten sich alle Insassen hinter der Schutzplanke in Sicherheit bringen. Hinzu kommen oft die Kosten für Pannenhilfe oder Abschleppdienst. Weitere Regeln für Schnellstraßen finden sich in unserem Überblick zu den Bußgeldern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Weitere Regeln für die Fahrt nach Frankreich
Wer in diesen Wochen nach Frankreich fährt, sollte auch an die Winterausrüstung denken: In bestimmten Bergregionen gilt dort vom 1. November an eine Ausrüstungspflicht. Einen Überblick über die Regeln in Österreich, Italien und Frankreich gibt unser Artikel zur Winterreifenpflicht im Ausland.
Quellen
- ADAC: Tankstellen in Frankreich: Engpässe bei Benzin und Diesel (6. Oktober 2026)
- ADAC: Reservekanister: Wie viel Sprit darf man mitnehmen?
- Französisches Ministerium für Wirtschaft: Verfügbarkeit von Kraftstoffen an Tankstellen (prix-carburants.gouv.fr)
- Econostrum: TotalEnergies: une grève annoncée le 8 octobre
- Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, Nr. 66, 84 und 85
- Bundesministerium der Justiz: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13
Bild: KI-generiert
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