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Neue Regeln: Wann droht Autofahrern ein doppeltes Bußgeld?

In den meisten Fällen ist in Deutschland eine Doppelbestrafung unzulässig. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen im Straßenverkehr das Bußgeld doppelt verhängt werden kann.

Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Doppeltes Bußgeld für versäumte TÜV-Prüfung

Gemäß Artikel 103 des Grundgesetzes in Deutschland ist eine Doppelbestrafung für dieselbe Tat nicht erlaubt. Dies gilt auch für Ordnungswidrigkeiten, basierend auf dem Grundsatz „nicht zweimal in derselben Sache“. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein zeigt.

Überfällige Hauptuntersuchung seit über 8 Monaten: Strafe wird verdoppelt

Wie das Landesportal von Schleswig-Holstein berichtet, entdeckte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei einem Rundgang in Travemünde ein parkendes Auto, dessen Hauptuntersuchung beim TÜV bereits seit mehreren Monaten überfällig war. Normalerweise zieht das eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Ebenfalls droht ein Bußgeld, wenn Autofahrer ohne Sprit auf der Straße liegenbleiben.

Härtefälle: Ordnungsamt kann Bußgelder doppelt verhängen

In einigen speziellen Fällen kann das Ordnungsamt für dasselbe Vergehen zwei Bußgelder verhängen, wie kürzlich das Amtsgericht in Lübeck entschieden hat. Der Fahrzeughalter legte nach Erhalt seines Bußgeldbescheids in Travemünde Einspruch beim Amtsgericht Lübeck ein, da er nur wenige Tage zuvor denselben Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Hamburg erhalten hatte.

Er empfand es als ungerecht, zweimal für denselben Verstoß belangt zu werden, und forderte Schutz vor weiteren Bußgeldbescheiden, solange der Bescheid aus Hamburg nicht rechtskräftig sei.

Amtsgericht Lübeck erlaubt Doppelbestrafung: Verstoß könnte sonst ungehindert fortgesetzt werden

Die Richter am Amtsgericht in Lübeck kamen jedoch zu einem anderen Urteil. Sie sahen die Möglichkeit einer erneuten Bestrafung für diese Ordnungswidrigkeit, obwohl der Mann bereits einen anderen Bußgeldbescheid erhalten hatte.

Die Begründung dafür liegt darin, dass andernfalls der Verstoß ungehindert und ohne Konsequenzen über einen zu langen Zeitraum fortgesetzt werden könnte. Ein Freispruch vom Bußgeld stünde im Gegensatz zum klaren Willen des Gesetzgebers, Ordnungswidrigkeiten effektiv zu verfolgen. Allerdings ist auch dieses Urteil bisher nicht rechtskräftig.

Zwei Ordnungswidrigkeiten begangen: Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit?

In Fällen, in denen zwei Ordnungswidrigkeiten in sogenannter Tateinheit stattfinden, verhält es sich anders. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Autofahrer geblitzt wird und dabei sein Handy in der Hand hält. Obwohl der Fahrer dann zwei Verstöße begangen hat, richtet sich das Bußgeld nach dem höheren der beiden Verstöße.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?