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Handy am Steuer: Beifahrer haftet mit, wenn er schweigt

Das Landgericht Neuruppin hat einem schwer verletzten Beifahrer 20 Prozent Mitschuld gegeben, weil er den WhatsApp tippenden Fahrer nicht stoppte. Was das Urteil für Mitfahrer bedeutet und welche Strafen Fahrern drohen.

Redaktion Bußgeldportal 5 Min. Lesezeit

Wer als Beifahrer zusieht, wie der Fahrer während der Fahrt Nachrichten tippt, und nichts sagt, kann bei einem Unfall einen Teil seines eigenen Schadens selbst tragen müssen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Neuruppin, über die das Fachportal beck-aktuell am 28. September 2026 berichtet hat. Das Gericht kürzte die Ansprüche eines schwer verletzten Beifahrers um 20 Prozent (Urteil vom 26. Mai 2025, Az. 5 O 280/19).

Die Veröffentlichung fällt in eine Zeit, in der Ablenkung am Steuer ohnehin im Fokus steht: Vom 5. bis 11. Oktober 2026 kontrolliert die Polizei in Deutschland und Europa im Rahmen der Aktionswoche „Focus on the road“ gezielt die Handynutzung im Straßenverkehr. Mehr dazu in unserem Beitrag zur europaweiten Kontrollwoche.

Der Fall: 20 Minuten WhatsApp am Steuer

Der Unfall liegt schon einige Jahre zurück. Im Dezember 2016 fuhr ein damals 18-Jähriger nach einer Weihnachtsfeier bei einem Freund im Auto mit. Während der etwa 20-minütigen Fahrt tippte der Fahrer WhatsApp-Nachrichten. Der Beifahrer wusste davon und unterhielt sich mit dem Fahrer sogar über die Inhalte der Nachrichten.

Schließlich kam das Auto von der Fahrbahn ab, rutschte in einen Graben und prallte gegen einen Baum. Der Beifahrer wurde schwer verletzt und verlangte Schadensersatz. Das Landgericht sprach ihm diesen zwar grundsätzlich zu, rechnete ihm aber ein Mitverschulden von 20 Prozent an.

Warum der Beifahrer mithaftet

Ausgangspunkt der Entscheidung ist das Handyverbot in § 23 Abs. 1a StVO. Danach darf der Fahrer ein Mobiltelefon während der Fahrt nur benutzen, wenn er es dafür weder aufnimmt noch hält, etwa per Sprachsteuerung, und wenn die Bedienung nur eine kurze Blickabwendung erfordert. Das Tippen von Nachrichten über eine längere Fahrt hinweg ist damit eindeutig verboten.

Das Gericht sah darin eine erhebliche Gefahr, die auch für den Beifahrer erkennbar war. Nach Auffassung der Kammer hätte er den Fahrer auffordern müssen, das Handy wegzulegen. Hätte dieser nicht reagiert, wäre es dem Beifahrer zumutbar gewesen, bei nächster Gelegenheit auszusteigen. Sein Schweigen wertete das Gericht als sogenannte Obliegenheitsverletzung: Wer sich bewusst einer erkennbaren Gefahr aussetzt, muss sich das bei der Höhe seines Schadensersatzes anrechnen lassen (§ 254 BGB).

Die Begründung erinnert an Fälle, in denen jemand zu einem erkennbar betrunkenen Fahrer ins Auto steigt. Auch dort kürzen Gerichte regelmäßig die Ansprüche des Mitfahrers.

Warum die Quote nicht höher ausfiel

In Fällen mit alkoholisierten Fahrern fallen die Mitverschuldensquoten häufig höher aus. Dass es hier bei 20 Prozent blieb, begründete das Gericht laut beck-aktuell mit zwei Umständen:

  • Der Beifahrer hatte auf der Feier selbst Alkohol getrunken. Das habe seine Fähigkeit, das Risiko richtig einzuschätzen, gemindert.
  • Anders als bei einem betrunkenen Fahrer bestand die Gefahr nicht durchgehend während der ganzen Fahrt. Die Ablenkung trat immer wieder neu auf, jeweils beim Lesen und Schreiben der Nachrichten.

Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Es handelt sich zudem um eine Einzelfallentscheidung eines Landgerichts. Andere Gerichte können ähnliche Fälle anders gewichten, etwa wenn der Beifahrer die Handynutzung gar nicht bemerken konnte.

Was Beifahrer daraus ableiten können

Für Mitfahrer ergeben sich aus der Entscheidung einige praktische Punkte:

  • Ansprechen statt schweigen: Wer bemerkt, dass der Fahrer am Handy tippt, sollte ihn deutlich bitten, das Gerät wegzulegen.
  • Hilfe anbieten: Beifahrer dürfen das Handy des Fahrers bedienen, etwa Nachrichten vorlesen oder das Navi einstellen. Für sie gilt das Handyverbot nicht.
  • Im Zweifel aussteigen: Ändert der Fahrer sein Verhalten nicht, ist das Aussteigen an der nächsten sicheren Stelle die Konsequenz, die das Gericht für zumutbar hielt.
  • Kein Führerschein nötig: Die Pflicht, auf eine erkennbare Gefahr zu reagieren, hängt nicht davon ab, ob der Beifahrer selbst einen Führerschein besitzt.

Bußgeld und Punkte drohen dem Beifahrer für sein Schweigen nicht. Die Folgen sind rein zivilrechtlich: Er bekommt im Schadensfall weniger Geld, etwa beim Schmerzensgeld oder beim Verdienstausfall.

Diese Strafen drohen dem Fahrer

Für den Fahrer selbst gilt der Bußgeldkatalog. Die Regelsätze für Handyverstöße sind 2026 unverändert. Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten, können zusätzlich strafrechtliche Folgen hinzukommen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Bußgeldkatalog 2026: Handy am Steuer (Pkw)
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Handy während der Fahrt benutzt100 €1neinprüfen
… mit Gefährdung150 €21 Monatprüfen
… mit Sachbeschädigung200 €21 Monatprüfen

Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Fallgruppen bietet unser Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer. Welche Geräte neben dem Smartphone unter das Verbot fallen, erklärt der Beitrag zum Bedienen von Touchscreens während der Fahrt. Weitere Entscheidungen sind in unserer Sammlung aktueller Urteile zum Handy am Steuer zusammengefasst.

Wie verbreitet das Problem ist

Wie häufig zum Handy gegriffen wird, hat der ADAC zuletzt im Juni 2026 untersucht. Bei Verkehrsbeobachtungen in den fünf größten deutschen Städten nutzten 2,7 Prozent der beobachteten Verkehrsteilnehmer ein Mobiltelefon, unter Autofahrern waren es 2,8 Prozent. In einer begleitenden Befragung gab mehr als die Hälfte an, schon einmal am Steuer zum Handy gegriffen zu haben. 69 Prozent der Befragten befürworten Kameras, die Handynutzung am Steuer automatisch erkennen.

Der ADAC weist darauf hin, wie groß die Gefahr schon bei kurzen Blicken ist: Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden auf das Display schaut, legt rund 30 Meter praktisch im Blindflug zurück. Bei einer 20-minütigen Fahrt mit wiederholtem Tippen, wie im Neuruppiner Fall, summiert sich das zu einem erheblichen Risiko, auch für alle Mitfahrer.

Quellen

  • beck-aktuell: Bericht zur Mitschuld des Beifahrers bei Handynutzung des Fahrers (28.09.2026); LG Neuruppin, Urteil vom 26.05.2025, Az. 5 O 280/19
  • ADAC: Ratgeber zum Handyverstoß am Steuer
  • ADAC: Studie zur Handynutzung am Steuer (Juni 2026)
  • Polizeipräsidium Rheinpfalz: Pressemitteilung zur Kontrollwoche „Focus on the road“ (28.09.2026)

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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