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Geschwindigkeit

40 kmh zu schnell innerorts

Aktuelle Informationen aus dem Bußgeldkatalog für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h innerorts.

Update Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Bußgeldkatalog: Strafen für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h innerorts

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts wird von den Behörden nicht auf die leichte Schulter genommen und kann gravierende Folgen haben, weswegen die Strafen wie folgt ausfallen:

  • 260 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Der Bußgeldkatalog wirft einen Blick auf die Risiken, die rechtlichen Konsequenzen und gibt Tipps, wie man solche Situationen vermeiden kann. Darüber hinaus beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Thema und erklären, warum Blitzermessungen aufgrund von Messfehlern oft anfechtbar sind.

Die Risiken einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts

Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung um 40 km/h innerorts stellt ein erhebliches Risiko dar, nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Menschen im Umfeld. Die Reaktionszeit bei höheren Geschwindigkeiten verringert sich drastisch, was die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erhöht.

Zudem steigt die Schwere der Verletzungen bei Kollisionen mit zunehmender Geschwindigkeit exponentiell an. Statistiken zeigen, dass die Unfallrate bei Geschwindigkeitsüberschreitungen signifikant höher ist, insbesondere in Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen

Rechtliche Folgen

Die rechtlichen Folgen einer Überschreitung von 40 kmh innerorts sind nicht zu unterschätzen. Fahrer müssen mit hohen Bußgeldern von mindesten 260 Euro rechnen, die je nach Situation und Wiederholungsfall variieren können.

Wird von einer vorsätzlichen Überschreitung ausgegangen, kann das Bußgeld auf 520 Euro verdoppelt werden. Darüber hinaus drohen 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

FAQs für Autofahrer, die mit 40 km/h zu schnell geblitzt wurden

In der Probezeit 40 km/h zu schnell

Für Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts besonders schwerwiegende Folgen. Da die Überschreitung 21 km/h oder mehr beträgt, wird sie als A-Verstoß eingestuft. Das bedeutet:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2b StVG [4]: vier Kurssitzungen von je 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen, dazwischen eine Fahrprobe (§ 35 Abs. 1 FeV) [5]. Die Kosten trägt der Teilnehmer; sie sind gesetzlich nicht festgelegt und werden von der Fahrschule bestimmt.
  • Zusätzlich fallen die regulären Sanktionen an: 260 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.

Verjährung und Fristen

Die Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h verjährt sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG) [2]. Bis zum 30. Juni 2026 galt hier noch eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Zweiteilung hat der Gesetzgeber gestrichen: Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) [3], in Kraft seit dem 1. Juli 2026 (Artikel 9 Absatz 1).

Die Frist läuft allerdings nicht ungestört ab. Sie wird unterbrochen, sobald Ihnen die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben oder Ihre Anhörung angeordnet wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und beginnt danach von Neuem. Wer einen Anhörungsbogen im Briefkasten hat, sollte also nicht auf den Fristablauf setzen: Die Verjährung ist damit bereits unterbrochen. Endgültig verjährt die Verfolgung erst zwei Jahre nach der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Moderne Assistenzsysteme und Prävention

Um Geschwindigkeitsüberschreitungen und deren Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, stets aufmerksam zu sein und die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu respektieren. Moderne Fahrzeuge bieten Assistenzsysteme, die helfen können, die Geschwindigkeit zu kontrollieren. Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Kampagnen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Prävention von Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Quellen

  1. Kraftfahrt-Bundesamt, letzte Aktualisierung 01.09.2023: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, 15. Auflage.
  2. Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: § 26 StVG, Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
  3. Bundesministerium der Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142)
  4. Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: § 2b StVG, Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
  5. Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026: § 35 FeV, Aufbauseminare

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?