Auf der A1 bei Weilerswist im Kreis Euskirchen stand über Jahre ein Blitzer an einer Stelle mit Tempo 80. Nun hat das Amtsgericht Euskirchen die dortigen Messungen in mehreren Bußgeldverfahren für unzulässig gehalten und die Bescheide aufgehoben. Profitieren können davon allerdings nur Autofahrer, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.
Tempo 80 wegen einer Bodenwelle
Auf dem Abschnitt der A1 zwischen Köln und Bonn bei Weilerswist galt lange eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Begründet wurde das Tempolimit mit einer Bodenwelle in der Fahrbahn. Wer dort schneller unterwegs war und geblitzt wurde, erhielt einen Bußgeldbescheid.
Seit April 2026 gilt an der Stelle jedoch kein Tempo 80 mehr. Die Autobahn GmbH hat die Situation nach Medienberichten neu bewertet und mitgeteilt, dass das Tempolimit dort nicht notwendig gewesen sei. Die Bodenwelle selbst ist nach Angaben der Verteidigung unverändert geblieben.
Amtsgericht hält Messungen für unzulässig
Mehrere Betroffene hatten gegen ihre Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt, sodass die Fälle vor dem Amtsgericht Euskirchen landeten. Ihr Verteidiger argumentierte, dass ein Tempolimit, das die Autobahn GmbH selbst für nicht notwendig hält, keine tragfähige Grundlage für die Bußgelder sein könne. Die zuständige Richterin folgte dieser Argumentation. In den verhandelten Fällen wurden die Bußgeldbescheide verworfen, wie Radio Euskirchen am 8. Oktober 2026 berichtete.
Nach Angaben des Portals Geblitzt.de, das sich auf einen Bericht des WDR beruft, hat der Direktor des Amtsgerichts die Entscheidungen bestätigt. Betroffene mit noch laufenden Verfahren sollen demnach in naher Zukunft über die Einstellung ihres Bußgeldverfahrens informiert werden.
Aktenzeichen, die genaue Begründung der Entscheidungen und die Zahl der betroffenen Verfahren sind bislang nicht veröffentlicht. Ebenso ist offen, ob die Entscheidungen bereits rechtskräftig sind.
Warum der Fall ungewöhnlich ist
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Ein Verkehrszeichen ist zu befolgen, auch wenn seine Anordnung fragwürdig erscheint. Nur in Ausnahmefällen spielt es im Bußgeldverfahren eine Rolle, ob die Beschilderung sachlich gerechtfertigt war. Dass ein Gericht eine über Jahre betriebene Messstelle in dieser Form beanstandet, kommt deshalb selten vor. Welche rechtlichen Erwägungen die Richterin im Einzelnen angestellt hat, lässt sich erst sagen, wenn die schriftlichen Gründe vorliegen.
Für Autofahrer, die an anderen Stellen mit Tempolimit geblitzt werden, lässt sich aus dem Fall daher keine allgemeine Regel ableiten. Ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung angreifbar ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bereits gezahlte Bußgelder gibt es nicht zurück
Die Entscheidungen helfen nur einem Teil der Geblitzten. Wer seinen Bußgeldbescheid akzeptiert und bezahlt hat, muss sich mit der Ahndung abfinden. Ohne Einspruch ist der Bescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig, eine Erstattung bereits gezahlter Bußgelder ist nicht vorgesehen. Das gilt auch für Punkte in Flensburg und Fahrverbote, die aus rechtskräftigen Bescheiden stammen.
Entscheidend ist die Einspruchsfrist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das in der Regel auf dem gelben Umschlag vermerkt ist.
Was bei Tempoverstößen außerorts droht
Zur Einordnung: Auf Autobahnen gelten für Pkw die Regelsätze für Geschwindigkeitsverstöße außerorts. Je nach Überschreitung reichen sie von einem Verwarnungsgeld bis zu mehrmonatigen Fahrverboten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h zu schnell | 20 € | keine | nein | prüfen |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | 40 € | keine | nein | prüfen |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | 60 € | keine | nein | prüfen |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | 100 € | 1 | nein | prüfen |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | 150 € | 1 | nein | prüfen |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | 200 € | 1 | nein | prüfen |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | 320 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | 480 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | 600 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| mehr als 70 km/h zu schnell | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
Ab einer Überschreitung um 26 km/h kann zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres bereits ein solcher Verstoß rechtskräftig geahndet wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Toleranz abgezogen: bei Werten bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Weitere Beträge finden sich im Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Typische Ansatzpunkte bei Blitzer-Bescheiden
Fehlerhafte oder nicht mehr gerechtfertigte Verkehrsanordnungen sind nur ein möglicher Grund, warum eine Messung keinen Bestand hat. Häufiger geht es in Bußgeldverfahren um andere Punkte:
- Messgerät: Das Gerät muss gültig geeicht und nach den Vorgaben des Herstellers aufgestellt und bedient worden sein.
- Messprotokoll: Die Messung muss vollständig dokumentiert sein, etwa mit Angaben zu Messort, Messzeit und Personal.
- Fahreridentifizierung: In Deutschland haftet der Fahrer, nicht der Halter. Ist der Fahrer auf dem Messfoto nicht eindeutig zu erkennen, kann das den Vorwurf entkräften.
- Fristen: Ob die Verfolgungsverjährung rechtzeitig unterbrochen wurde, lässt sich anhand der Daten im Bescheid prüfen.
Wo in Nordrhein-Westfalen feste Messstellen stehen, zeigt die Übersicht Blitzer in NRW.
Quellen
- Radio Euskirchen: „War Tempo 80-Blitzer auf A1 bei Weilerswist rechtswidrig?“ (8. Oktober 2026)
- Geblitzt.de: „Urteil des AG Euskirchen: A1-Blitzer bei Köln blitzte unrechtmäßig“ (9. Oktober 2026, unter Berufung auf den WDR)
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 67
- Bundesministerium für Verkehr: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Tabelle 1
Bild: KI-generiert
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