Innerhalb von knapp zwei Wochen haben Unbekannte in Deutschland mindestens drei mobile Blitzer angezündet. Zuletzt traf es am Donnerstagabend, 8. Oktober 2026, eine Messanlage des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen. Die Polizei ermittelt in allen Fällen und sucht Zeugen. Wer einen Blitzer beschädigt, begeht dabei keine Ordnungswidrigkeit, sondern in der Regel eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Dannenberg: Messanlage am Abend in Brand gesetzt
Nach Angaben der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen setzten Unbekannte am 8. Oktober 2026 zwischen 21:56 Uhr und 22:05 Uhr die mobile Geschwindigkeitsmessanlage des Landkreises in der Jeetzelallee in Dannenberg in Brand. Zusätzlich wurde ein Glaselement der Messeinrichtung beschädigt. Neben der Polizei war die Feuerwehr Dannenberg im Einsatz. Den Schaden beziffert die Polizei auf mehrere Tausend Euro. Hinweise nimmt die Polizei Dannenberg unter 05861 98576-0 entgegen.
Münster-Sprakel: Gerät übersteht Brandanschlag
Wenige Tage zuvor brannte in Münster ein Blitzer. In der Nacht zu Sonntag, 4. Oktober 2026, entdeckte ein Zeuge gegen 01:57 Uhr das brennende Messgerät an der Sprakeler Straße und alarmierte die Einsatzkräfte. Die Feuerwehr löschte den Brand. Die Täter setzten das Gerät nach Einschätzung der Polizei Münster mutmaßlich mit einer Flüssigkeit in Brand. Ermittelt wird wegen des Verdachts der versuchten Brandstiftung. Der Sachschaden liegt im unteren vierstelligen Bereich, das Gerät ist laut Polizei weiterhin funktionsfähig. Zeugen können sich unter (0251) 275 0 melden.
Bad Soden: Brennender Blitzer-Anhänger in der Nacht
Bereits in der Nacht zum Montag, 28. September 2026, wurde der Polizei in Bad Soden am Taunus (Main-Taunus-Kreis) ein brennender Geschwindigkeitsüberwachungsanhänger in der Kronberger Straße gemeldet. Beim Eintreffen der Streife gegen 00:50 Uhr waren noch leichte Flammen zu sehen, die Feuerwehr löschte zügig. Die Verkleidung des Anhängers wurde beschädigt, die Kriminalpolizei ermittelt wegen Sachbeschädigung.
Angriffe auf Blitzer sind kein neues Phänomen. Immer wieder werden Messgeräte besprüht, umgestoßen, angezündet oder sogar gesprengt, wie etwa in Droßdorf. Einige Kommunen reagieren darauf mit Videoüberwachung ihrer Anlagen.
Blitzer zerstören ist eine Straftat
Maßgeblich ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2021 (Az. 3 StR 365/20). Darin stellte der BGH klar, dass ein Blitzer eine „der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Anlage“ im Sinne von § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ist. Wer ein solches Gerät zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht, macht sich wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ strafbar. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann ein Messgerät im Wert von rund 17.550 Euro in einen Fluss geworfen.
Wie weit das reicht, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. April 2025 (Az. 4 ORs 25/25). Dort genügte es, dass der Angeklagte einen Blitzer umgeschubst hatte. Das Gerät selbst blieb unbeschädigt, war aber rund eine Stunde außer Betrieb. Nach Auffassung des OLG ist auch das ein „Unbrauchbarmachen“ im Sinne des § 316b StGB. Die Strafe wurde in diesem Fall auf 40 Tagessätze zu je 40 Euro festgesetzt.
Auch der Versuch ist strafbar. Das kann etwa dann eine Rolle spielen, wenn ein Gerät wie in Münster einen Brandanschlag übersteht und weiter misst. Daneben kommen je nach Fall Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung in Betracht. Ob zusätzlich Brandstiftungsdelikte greifen, hängt vom Einzelfall ab und wird von den Ermittlungsbehörden geprüft.
Strafen und Bußgelder rund um den Blitzer im Überblick
| Tat | Rechtsgrundlage | Strafe bzw. Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|---|
| Blitzer zerstören, beschädigen oder unbrauchbar machen | § 316b Abs. 1 StGB | bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | keine |
| Versuch, z. B. Brand ohne Ausfall des Geräts | § 316b Abs. 2 StGB | strafbar | keine |
| Sachbeschädigung | § 303 StGB | bis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | keine |
| Gemeinschädliche Sachbeschädigung | § 304 StGB | bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | keine |
| Blitzer-App oder Radarwarner während der Fahrt nutzen | § 23 Abs. 1c StVO | 75 € | 1 |
Hinzu kommen zivilrechtliche Forderungen: Wer ermittelt wird, muss damit rechnen, dass der Betreiber des Geräts, also meist die Kommune oder der Landkreis, Schadensersatz für Reparatur oder Ersatz verlangt. Bei modernen Messanlagen kann das schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.
Warnen vor Blitzern: Was erlaubt ist und was nicht
Wer Messstellen umgehen will, greift häufiger zu technischen Hilfsmitteln als zum Feuerzeug. Auch das ist nicht folgenlos. Nach § 23 Abs. 1c StVO darf der Fahrer kein Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt auch für Blitzer-Apps auf dem Smartphone, wenn sie während der Fahrt aktiv sind. Fällig werden 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe kann sogar die App auf dem Handy des Beifahrers einen Verstoß begründen, wenn der Fahrer sie nutzt.
Erlaubt ist dagegen, sich vor Fahrtantritt über bekannte Messstellen zu informieren, etwa über Verkehrsmeldungen im Radio oder die Blitzerkarte von bussgeldportal.de.
Wie es in den aktuellen Fällen weitergeht
In Dannenberg, Münster und Bad Soden sind die Täter bislang unbekannt. Die Polizei bittet um Hinweise von Personen, die zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Ob die Messdaten der betroffenen Geräte durch die Brände verloren gegangen sind, haben die Behörden nicht mitgeteilt. Unabhängig davon können beschädigte Anlagen repariert oder ersetzt werden, sodass an den jeweiligen Stellen auch künftig mit Kontrollen zu rechnen ist.
Quellen
- Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: „Mobiler Blitzer in Brand gesetzt“ (Pressemitteilung vom 9. Oktober 2026)
- Polizei Münster: „Blitzer brennt in Sprakel - Polizei sucht Zeugen“ (Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026)
- Polizeipräsidium Westhessen: „Blitzer beschädigt“ (Pressemitteilung vom 28. September 2026)
- WELT: „Unbekannte setzen mobilen Blitzer in Brand“ (9. Oktober 2026)
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 25. Februar 2021, Az. 3 StR 365/20
- Oberlandesgericht Hamm: Beschluss vom 4. April 2025, Az. 4 ORs 25/25
- ADAC: „Radarwarner und Blitzer-Apps“
Bild: KI-generiert
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