Bei nächtlichen Tempokontrollen in der Westpfalz hat die Polizei innerhalb von vier Tagen 886 Verstöße festgestellt. Den höchsten Wert maß sie in einer Baustelle auf der A63: Dort war ein Autofahrer mit 178 km/h unterwegs, erlaubt waren 100 km/h. Die Bußgeldstelle prüft nun, ob er vorsätzlich gehandelt hat.
Vier Nächte, 7.263 kontrollierte Fahrzeuge
Unter dem Namen „Operation Nachtfalter“ haben die Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 18. bis 21. Oktober 2026 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Messteams waren nach Angaben der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern bis spät in die Nacht im Einsatz, und zwar innerorts, auf Bundesstraßen und auf den Autobahnen der Region.
Insgesamt erfassten die Beamten 7.263 Fahrzeuge. Bei 886 davon stellten sie einen Verstoß fest, das entspricht rund jedem achten gemessenen Fahrzeug. Wie sich die Verstöße auf Verwarnungen, Bußgelder und Fahrverbote verteilen, geht aus der Mitteilung der Polizei vom 26. Oktober nicht hervor.
78 km/h zu schnell in der Baustelle
Negativer Spitzenreiter war laut Polizei der Fahrer eines hochmotorisierten Autos. Er fuhr in einem Baustellenbereich der A63, in dem die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt war, mit 178 km/h. Ob dieser Wert bereits nach Abzug der Messtoleranz angegeben ist, nennt die Polizei nicht. Für die Einstufung spielt das in diesem Fall keine Rolle: Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden in der Regel drei Prozent vom Messwert abgezogen. Auch dann bleibt eine Überschreitung von mehr als 70 km/h.
Dem Fahrer drohen nach Angaben der Polizei mindestens 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Das entspricht dem Regelsatz des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für Pkw, die außerorts mehr als 70 km/h zu schnell fahren. Einen eigenen, höheren Tarif für Baustellen gibt es nicht. Maßgeblich ist das dort angeordnete Tempolimit, die Überschreitung wird nach den Sätzen für außerorts bewertet.
„Solch ein Verhalten ist hochgradig gefährlich und absolut unverantwortlich“, wird Oliver Becker, Leiter der Geschwindigkeitsüberwachung, in der Mitteilung zitiert. Die Ergebnisse zeigten, dass Kontrollen auch in der Nacht notwendig seien, um Unfälle zu verhindern.
Diese Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog außerorts vor
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Pkw bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften, zu denen auch Autobahnbaustellen zählen. Die Werte beziehen sich auf fahrlässige Verstöße ohne Voreintragungen.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | keine | nein | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | keine | nein | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | keine | nein | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | nein | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | nein (1 Monat bei Wiederholung) | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
Ein Fahrverbot bei 26 bis 30 km/h zu viel droht, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut eine Überschreitung um mindestens 26 km/h hinzukommt. Weitere Einzelheiten zu allen Stufen stehen in unserer Übersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Was bei Vorsatz gilt
Die Beträge im Bußgeldkatalog sind auf fahrlässiges Handeln zugeschnitten. Stellt die Behörde fest, dass ein Verstoß vorsätzlich begangen wurde, ist der Regelsatz nach § 3 Absatz 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung zu verdoppeln. Im Fall auf der A63 würde das Bußgeld damit von 700 auf 1.400 Euro steigen. Punkte und Fahrverbot bleiben nach dem Katalog zunächst gleich, die Behörde kann aber im Einzelfall von den Regelsätzen abweichen.
Ob Vorsatz vorliegt, hängt von den Umständen ab. Gerichte ziehen dabei unter anderem heran, wie deutlich das Tempolimit überschritten wurde, wie oft und wie gut erkennbar es beschildert war und ob der Fahrer die Begrenzung aufgrund der Verkehrssituation kennen musste. Je höher die Überschreitung im Verhältnis zur erlaubten Geschwindigkeit ausfällt, desto eher nehmen Gerichte an, dass der Fahrer die Überschreitung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Eine Einordnung dazu liefert auch ein Beschluss des OLG Zweibrücken zum Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Warum gerade Baustellen und die Nacht
Autobahnbaustellen gehören zu den Abschnitten, an denen die Polizei regelmäßig misst. Schmalere Fahrstreifen, verschwenkte Spuren, fehlende Standstreifen und Arbeitskräfte in der Nähe der Fahrbahn lassen wenig Spielraum für Fehler. Gleichzeitig wirken Baustellen nachts häufig verlassen, was manche Fahrer dazu verleitet, die Begrenzung zu ignorieren. Die Tempolimits gelten jedoch rund um die Uhr, solange sie angeordnet und beschildert sind, auch wenn gerade niemand arbeitet.
Die Polizei in Rheinland-Pfalz kündigt ihre Schwerpunktkontrollen nicht immer im Voraus an. Die Ergebnisse der „Operation Nachtfalter“ veröffentlichte das Polizeipräsidium Westpfalz erst nach Abschluss der Aktion.
Wie es für den Fahrer weitergeht
Zunächst erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen und anschließend gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird das dreimonatige Fahrverbot rechtskräftig, muss der Führerschein für diese Zeit abgegeben werden. Die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots um bis zu vier Monate hinauszuschieben, besteht nur, wenn in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot verhängt wurde. Weitere Hinweise dazu bietet unser Ratgeber zum Fahrverbot, zu den Folgen im Fahreignungsregister die Seite Punkte in Flensburg.
Quellen
- Polizeiautobahnstation Kaiserslautern und Zentrale Verkehrsdienste (Polizeipräsidium Westpfalz): „Operation Nachtfalter 2026 - Polizei überwacht Tempolimit“, Pressemitteilung vom 26.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage zu § 1 Absatz 1, Nummer 11.3, sowie § 3 Absatz 4a
- Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 25 Fahrverbot
Bild: KI-generiert
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