In der europaweiten Kontrollwoche „Focus on the Road“ vom 5. bis 11. Oktober 2026 hat die Polizei gezielt nach Autofahrern gesucht, die während der Fahrt zum Handy greifen. In der Pfalz kam dabei erstmals ein Handy-Blitzer vom Typ MONOcam zum Einsatz. Die Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz haben am 12. Oktober 2026 ihre Bilanz veröffentlicht. Die Zahlen zeigen vor allem eines: Wo die Kamera steht, fallen deutlich mehr Verstöße auf als bei herkömmlichen Kontrollen.
Die Bilanz des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
In der Vorder- und Südpfalz kontrollierten die Beamtinnen und Beamten während der Aktionswoche 1.269 Fahrzeuge. Bei diesen Kontrollen wurden 181 Fahrerinnen und Fahrer mit dem Mobiltelefon erwischt. Hinzu kommen 114 weitere Verstöße, die die MONOcam erfasst hat. Zusammen sind das fast 300 Handyverstöße in einer Woche.
Nach Angaben des Präsidiums verfügt die Polizei Rheinpfalz seit Oktober 2026 über eine eigene MONOcam. Die Kontrollwoche war ihr erster Einsatz. Die Polizei verweist auf die Gefahr der Ablenkung: Wer im Stadtverkehr bei Tempo 50 nur eine Sekunde auf das Smartphone schaut, legt rund 14 Meter im „Blindflug“ zurück.
Westpfalz: An der Kamera fiel fast jeder Siebte auf
Das Polizeipräsidium Westpfalz kontrollierte in derselben Woche 13.645 Fahrzeuge, unter anderem auf der Autobahn sowie im Bereich von Kaiserslautern, Landstuhl, Kusel, Rockenhausen, Pirmasens, Zweibrücken, Waldfischbach, Dahn und Lauterecken. Beanstandet wurden 155 Verkehrsteilnehmer, das entspricht einer Quote von 1,14 Prozent oder etwa jedem 88. Fahrzeug.
Ganz anders sieht das Ergebnis an den Standorten der MONOcam aus: Von 572 erfassten Fahrzeugen fielen 77 auf. Das ist rund jedes siebte Fahrzeug. Nach Angaben der Polizei erkennt die Kamera mithilfe künstlicher Intelligenz, ob Auto-, Rad- oder Rollerfahrer ein Handy nutzen.
Auch in anderen Bundesländern liegen erste Ergebnisse vor. Die Thüringer Polizei meldet 3.695 kontrollierte Fahrzeuge und 88 Handyverstöße. Vorab hatten wir über die Kontrollwoche vom 5. bis 11. Oktober 2026 berichtet.
So funktioniert der Handy-Blitzer
Die MONOcam wird meist an einer Brücke über der Fahrbahn befestigt und fotografiert die vorbeifahrenden Fahrzeuge durch die Frontscheibe. Eine Software wertet die Bilder aus und markiert Aufnahmen, auf denen der Fahrer ein elektronisches Gerät in der Hand halten könnte. Ein Bußgeldverfahren wird dabei nicht automatisch ausgelöst: Geschulte Polizeikräfte sehen sich die markierten Bilder an und entscheiden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Aufnahmen ohne Verstoß werden nach Angaben der Behörden gelöscht.
Mehr zur Technik steht in unserem Beitrag Neuer Handy-Blitzer: MONOcam erkennt Handy am Steuer.
Warum bisher nur Rheinland-Pfalz die MONOcam nutzt
Der Einsatz des Handy-Blitzers ist in Deutschland rechtlich nicht selbstverständlich. Rheinland-Pfalz hat als bislang einziges Bundesland mit einer Änderung seines Polizeigesetzes eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Nach Tests in Mainz und Trier im Jahr 2022 ist die Kamera seit April 2025 im Regelbetrieb, zunächst auf der A60 bei Mainz und später auch auf der A61 bei Gundheim. Mit den Präsidien in der Pfalz wird das System nun auch in weiteren Regionen des Landes eingesetzt. Andere Länder, etwa Schleswig-Holstein, prüfen eine eigene Regelung. In den Niederlanden sind solche Kameras bereits seit Jahren im Einsatz.
Welche stationären und mobilen Messstellen es im Land sonst gibt, zeigt unsere Übersicht Blitzer in Rheinland-Pfalz.
Diese Strafen drohen bei Handy am Steuer
Ob ein Verstoß bei einer Anhaltekontrolle oder durch die MONOcam festgestellt wird, spielt für die Höhe der Sanktion keine Rolle. Maßgeblich ist § 23 Abs. 1a StVO in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Verboten ist nicht nur das Telefonieren, sondern jede Nutzung eines in der Hand gehaltenen elektronischen Geräts, also auch Lesen, Tippen oder Wischen.
Hinzu kommen Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle. Wer innerhalb der Probezeit mit dem Handy erwischt wird, muss außerdem mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Eine ausführliche Übersicht bietet unser Bußgeldkatalog Handy am Steuer.
Worauf es bei einem Bescheid ankommt
Bei Verstößen, die per Kamera festgestellt werden, muss die Behörde nachweisen, dass der Fahrer ein elektronisches Gerät tatsächlich in der Hand gehalten und benutzt hat. Auf dem Foto muss zudem die Person am Steuer erkennbar sein, denn verantwortlich ist der Fahrer und nicht automatisch der Halter des Fahrzeugs. Ist auf der Aufnahme nur ein Gegenstand in der Hand zu sehen, etwa eine Brille oder ein Getränk, liegt kein Handyverstoß vor.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Qualität des Fotos und von der Frage, ob die Fahreridentifizierung gelingt.
Quellen
- Polizeipräsidium Rheinpfalz: Bilanz der Kontrollwoche „Focus on the Road“ (Pressemitteilung vom 12.10.2026)
- Polizeipräsidium Westpfalz: Bilanz der ROADPOL-Kontrollwoche (Pressemitteilung vom 12.10.2026)
- Landespolizeidirektion Thüringen: ROADPOL-Kontrollwoche, Bilanz Oktober 2026
- ADAC: Handyblitzer in Deutschland
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Nr. 246
Bild: KI-generiert
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