Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Magazin
  3. Urteile
  4. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Neues Urteil

Urteile

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Neues Urteil

Das OLG Oldenburg hat einen Autofahrer von seiner Strafe freisprochen, weil bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht alle Anforderungen erfüllt wurden.

Update Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat des Urteil des Amtsgericht Delmenhorst gegen einen Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgehoben und diesen vorläufig freigesprochen. Der Betroffene kommt erstmal um eine Geldbuße in Höhe von 400 € sowie einem Fahrverbot von einem Monat herum.

Der Beschluss: Stoppuhr-Messung benötigt weitere Angaben

Die Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen wurde aus einem Polizeifahrzeug heraus direkt festgestellt. In der Fachsprache wird diese Methode auch „Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren“ bezeichnet.

Entscheidung für den Betroffenen

Im Fall des Betroffenen hat das Oberlandesgericht Oldenburg zugunsten des Angeklagten entschieden. Die Feststellungen des Amtsgerichts sind nicht ausreichend, um eine Verurteilung zu begründen.

Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass weitere Ausführungen zu verschiedenen Faktoren erforderlich sind, damit die Geschwindigkeitsmessung als nachvollziehbar gelten kann. Ansonsten kann der Toleranzabzug nicht exakt berechnet werden.

Sichtkontakt und Kilometerangaben

Das Gericht betonte, dass für die Zuverlässigkeit einer Stoppuhrmessung entscheidend sei, dass am Anfang und Ende der Messung ein eindeutiger Sichtkontakt zwischen den Polizeibeamten und dem überwachten Fahrzeug besteht. Außerdem werden die Kilometerangaben der Messtrecke benötigt. Im vorliegenden Urteil fehlen jedoch jegliche Angaben dazu.

Weitere Angaben zu Sichtverhältnissen und Abstand fehlen

Hierzu gehören beispielsweise Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der Autobahn, da die Messung um 01:15 bei Dunkelheit statt gefunden hat. Darüber hinaus muss der Abstand zwischen dem Polizeifahrzeug und dem Fahrzeug des Betroffenen beziffert werden.

Informationen zum genauen Standort und zur Beschaffenheit der Kilometrierungsschilder sind ebenfalls notwendig. Des Weiteren müssten mögliche Fehler bei der verwendeten Stoppuhr sowie beim Stoppen mit der Hand mit in die Berechnung der Messtoleranz mit einfließen.

Einspruch prüfen

Ihnen wird eine Tempoüberschreitung aufgrund einer mobilen Geschwindigkeitsmessung vorgeworfen? Dann kann es sich lohnen die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu lassen.

Eine Stopp-Uhr-Messung aber auch Laser-Systeme, wie Provida, sind fehleranfällig. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrem Fall erhalten.

Quellen

  1. Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS), 19.12.2022: Oberlandesgericht Oldenburg Beschl. v. 19.12.2022, Az.: 2 Ss (OWi) 183/22
  2. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, 19.01.2023: OWi II: Messung durch Nachfahren mit Stoppuhr, oder: Was gehört in die Urteilsfeststellungen?

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Teilen Facebook X WhatsApp

Weiterlesen

Mehr aus Urteile

Alle Beiträge in Urteile →

Urteile

Handy am Steuer: Beifahrer haftet mit, wenn er schweigt

Das Landgericht Neuruppin hat einem schwer verletzten Beifahrer 20 Prozent Mitschuld gegeben, weil er den WhatsApp tippenden Fahrer nicht stoppte. Was das Urteil für Mitfahrer bedeutet und welche Strafen Fahrern drohen.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?