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Licht-Sicht-Test 2026: Kostenloser Lichtcheck im Oktober und welche Bußgelder bei falscher Beleuchtung drohen

Vom 1. bis 31. Oktober 2026 prüfen Kfz-Meisterbetriebe Licht und Sicht am Auto kostenlos. Im Vorjahr hatte gut jeder vierte Pkw Mängel an der Beleuchtung.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, können Autofahrerinnen und Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs wieder kostenlos überprüfen lassen. Der bundesweite Licht-Test, der in diesem Jahr als Licht-Sicht-Test läuft, dauert bis zum 31. Oktober. Die Aktion findet zum 70. Mal statt, sie wurde 1956 ins Leben gerufen. Getragen wird sie vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dem Bundesinnungsverband des Kfz-Techniker-Handwerks und der Deutschen Verkehrswacht.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt: Im Herbst wird es morgens und abends früher dunkel, mit der Zeitumstellung am 25. Oktober verschiebt sich die Dunkelheit am Abend noch einmal um eine Stunde nach vorn. Regen, Nebel und tief stehende Sonne kommen hinzu.

Was beim Licht-Sicht-Test geprüft wird

Die Prüfung übernehmen teilnehmende Kfz-Meisterbetriebe. Kontrolliert werden unter anderem:

  • Hauptscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht, einschließlich der Einstellung
  • Brems- und Schlussleuchten
  • Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
  • Blinker und Warnblinkanlage
  • Kennzeichenbeleuchtung

Neu ist in diesem Jahr der erweiterte Blick auf die Sicht. Auf Wunsch schauen sich die Betriebe auch Wischerblätter und Frontscheibe an, zusätzlich können die Reifen begutachtet werden. Kleinere Mängel wie eine defekte Glühlampe lassen sich oft direkt vor Ort beheben, das ist dann allerdings kostenpflichtig. Fahrzeuge ohne Beanstandung erhalten die Licht-Test-Plakette für die Windschutzscheibe.

Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Pflicht, die Plakette zu tragen, gibt es nicht, und wer auf die Prüfung verzichtet, muss keine Folgen befürchten. Bei Verkehrskontrollen achtet die Polizei im Herbst allerdings häufig auf die Beleuchtung.

Jeder vierte Pkw fiel 2025 mit Lichtmängeln auf

Die Auswertung des Vorjahres zeigt, dass die Aktion weiterhin Mängel ans Licht bringt. Beim Licht-Test 2025 hatten 27,8 Prozent der geprüften Pkw Mängel an der Beleuchtung. Das waren 2,5 Prozentpunkte mehr als im Jahr davor. Besonders häufig betroffen waren die Hauptscheinwerfer.

Licht-Test 2025: Mängelquoten im Überblick
Befund2025Vorjahr
Pkw mit Mängeln an der Lichtanlage27,8 %25,3 %
Pkw mit mangelhaften Hauptscheinwerfern19,7 %16,8 %
Pkw mit blendenden Scheinwerfern9,5 %8,2 %
Nutzfahrzeuge mit Lichtmängeln32,1 %keine Angabe

Fast jedes zehnte Auto blendete demnach den Gegenverkehr, meist wegen falsch eingestellter Scheinwerfer. Das fällt dem Fahrer selbst kaum auf, kann andere aber gerade auf Landstraßen stark beeinträchtigen. Bei Nutzfahrzeugen lag die Mängelquote mit 32,1 Prozent noch höher.

Welche Bußgelder bei falscher Beleuchtung drohen

Wann das Licht eingeschaltet sein muss, regelt § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist das Abblendlicht Pflicht. Tagfahrlicht reicht dann nicht aus, weil es in vielen Fahrzeugen die Rückleuchten nicht einschaltet. Auch mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden.

Die meisten Beleuchtungsverstöße kosten ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 25 Euro. Teurer wird es außerorts: Wer dort trotz Nebel, Schneefall oder starkem Regen tagsüber ohne Abblendlicht fährt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog 2026: Beleuchtung am Kfz
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Mit Standlicht statt Abblendlicht gefahren10 €keinenein
Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren10 €keinenein
Bei Gegenverkehr nicht abgeblendet20 €keinenein
… mit Gefährdung25 €keinenein
Nebelschlussleuchte bei Sichtweite über 50 Meter20 €keinenein
Tagsüber bei Sichtbehinderung ohne Abblendlicht, innerorts25 €keinenein
Tagsüber bei Sichtbehinderung ohne Abblendlicht, außerorts60 €1nein
… mit Gefährdung75 €1nein
… mit Sachbeschädigung90 €1nein

Wer mit einem defekten Scheinwerfer oder einer ausgefallenen Rückleuchte unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Zudem kann die Polizei verlangen, dass der Mangel behoben und nachgewiesen wird. Eine Übersicht aller Beleuchtungsverstöße bietet unser Bußgeldkatalog zur Beleuchtung.

Folgen bei der Hauptuntersuchung

Unabhängig von Bußgeldern spielt die Lichtanlage auch bei der Hauptuntersuchung eine Rolle. Falsch eingestellte oder defekte Scheinwerfer können dort als erheblicher Mangel gewertet werden. Dann gibt es keine neue Prüfplakette, bis der Mangel behoben ist. Wer die Beleuchtung vorher im Rahmen des Licht-Tests prüfen lässt, kann solche Befunde frühzeitig erkennen.

So läuft die Teilnahme ab

Teilnehmende Betriebe sind in der Regel am Aktionsplakat erkennbar, eine Übersicht bieten die Innungen und die Aktionsseite des Kfz-Gewerbes. Ein Termin ist nicht überall nötig, eine kurze Anfrage vorab kann aber Wartezeiten vermeiden. Die Prüfung selbst dauert meist nur wenige Minuten. Verbunden ist die Aktion wie in den Vorjahren mit einem Gewinnspiel.

Auch ohne Werkstattbesuch lässt sich die Beleuchtung grob selbst prüfen: Abends vor einer Wand oder einem Garagentor zeigt sich, ob beide Scheinwerfer leuchten und ungefähr gleich hoch strahlen. Für Brems- und Rückleuchten hilft eine zweite Person oder die Spiegelung in einer Schaufensterscheibe. Die genaue Einstellung der Scheinwerfer kann aber nur mit einem Prüfgerät kontrolliert werden.

Quellen

  • Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Licht-Sicht-Test 2026
  • Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Licht-Test 2025: Gut jeder vierte Pkw hat Mängel
  • KÜS: Licht-Sicht-Test 2026
  • Regierungspräsidium Stuttgart: Licht-Sicht-Test 2026 startet in der Region Stuttgart
  • autohaus.de: Kostenloser Sicherheitscheck startet im Oktober
  • Straßenverkehrsordnung (StVO), § 17 Beleuchtung; Bußgeldkatalog-Verordnung

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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