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Wildunfälle im Herbst: Was Autofahrer jetzt wissen müssen und welche Bußgelder drohen

Ab Oktober steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich, die Zeitumstellung am 25. Oktober verschärft das Risiko. Wie man richtig reagiert, was nach dem Unfall Pflicht ist und was die Versicherung zahlt.

Redaktion Bußgeldportal 5 Min. Lesezeit

Mit dem Oktober beginnt auf Deutschlands Landstraßen die gefährlichste Zeit für Wildunfälle. Die Tage werden kürzer, der Berufsverkehr fällt zunehmend in die Dämmerung, und viele Wildarten sind gerade jetzt besonders aktiv. Am 25. Oktober 2026 werden zudem die Uhren auf Winterzeit zurückgestellt: Der morgendliche Pendlerverkehr fällt dann wieder in die Dämmerung, der abendliche Heimweg sogar in die Dunkelheit. Die Polizei in Oberbayern hat Ende September bereits eindringlich gewarnt. Allein im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurden in diesem Jahr fast 8.000 Wildunfälle registriert.

Wildunfälle in Zahlen

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2024 rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw. Der Gesamtschaden lag bei über 1,1 Milliarden Euro, im Schnitt kostete ein Wildunfall die Versicherer rund 4.100 Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 3.850 Euro pro Schaden.

Hinzu kommen Unfälle mit Verletzten und Toten. Laut amtlicher Unfallstatistik gab es 2024 bundesweit 2.412 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Wild auf der Fahrbahn die Ursache war. Dabei starben 8 Menschen, 417 wurden schwer und 2.355 leicht verletzt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) geht von rund 250.000 Zusammenstößen mit Reh, Hirsch oder Wildschwein pro Jahr aus, also etwa alle zwei Minuten einem. Rehe machen dabei rund 85 Prozent aus. Gerade im Herbst steigt aber auch das Risiko mit größeren Tieren: Nach einer DJV-Auswertung passieren 40 Prozent der Unfälle mit Wildschweinen und 46 Prozent der Unfälle mit Rot- und Damhirschen in den Monaten Oktober bis Dezember.

Wann und wo das Risiko am größten ist

Besonders gefährlich sind Strecken, die an Wald- und Feldränder grenzen, sowie Abschnitte mit dem Gefahrzeichen 142 „Wildwechsel“. Die kritischen Zeiten liegen morgens etwa zwischen 6 und 8 Uhr und abends ab etwa 17 Uhr. Nach der Zeitumstellung trifft der Berufsverkehr dann genau auf die Phasen, in denen Rehe und Wildschweine auf Nahrungssuche unterwegs sind.

Wichtig: Das Schild „Wildwechsel“ ist ein Gefahrzeichen und schreibt selbst keine bestimmte Höchstgeschwindigkeit vor. Autofahrer müssen ihr Tempo aber an die angekündigte Gefahr und die Sichtverhältnisse anpassen. Der DJV rechnet vor, dass der Bremsweg bei 80 statt 100 km/h rund 25 Meter kürzer ist. Das kann über einen Zusammenstoß entscheiden.

So reagieren Autofahrer richtig

ADAC, DJV und Polizei geben übereinstimmende Empfehlungen:

  • Tier am Straßenrand: Fernlicht abblenden, hupen und bremsen. Tiere im Scheinwerferlicht verharren oft regungslos.
  • Mit weiteren Tieren rechnen: Wild ist häufig in Gruppen unterwegs. Auf ein Reh folgt oft ein zweites.
  • Zusammenstoß nicht vermeidbar: Vollbremsung, Lenkrad gerade halten, nicht ausweichen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum ist meist gefährlicher als der Aufprall auf das Tier.

Was nach einem Wildunfall zu tun ist

Kommt es trotzdem zum Unfall, gelten dieselben Grundregeln wie bei jedem anderen Unfall:

  1. Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  2. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen, sonst die Polizei über 110 informieren.
  3. Das verletzte oder tote Tier nicht anfassen bzw. nur mit Handschuhen an den Fahrbahnrand ziehen, wenn das gefahrlos möglich ist. Verletzte Tiere können sich heftig wehren.
  4. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder zuständigem Jäger ausstellen lassen. Die Versicherung verlangt sie in der Regel.

In den meisten Bundesländern ist ein Wildunfall nach dem jeweiligen Landesjagdrecht der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. Wer das unterlässt, riskiert je nach Land ein Bußgeld und vor allem Probleme mit der Versicherung. Auf keinen Fall darf das tote Tier mitgenommen werden. Wild unterliegt dem Aneignungsrecht des Jagdberechtigten, das Mitnehmen kann als Jagdwilderei nach § 292 StGB strafbar sein.

Welche Bußgelder rund um den Wildunfall drohen

Der Zusammenstoß mit einem Wildtier ist für sich genommen keine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder können aber fällig werden, wenn Autofahrer zu schnell unterwegs waren oder die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß absichern. Die wichtigsten Regelsätze nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog:

Bußgeldkatalog 2026: Wildunfall und Gefahrenstellen
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Nicht angepasste Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle oder schlechter Sicht100 €1nein
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert30 €keinenein
Warnweste oder Warndreieck nicht mitgeführt15 €keinenein

Wie die Warnweste vorgeschrieben ist und wie das Warndreieck richtig aufgestellt wird, erklären die Ratgeber zur Warnwestenpflicht und zum Warndreieck. Die Regelsätze bei zu hohem Tempo stehen im Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit lohnt sich auch ein Blick auf die Regeln zur Beleuchtung.

Ein Wegfahren nach einem Wildunfall ist übrigens keine Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB, da Wildtiere keinen Eigentümer haben. Wer aber Meldepflichten nach Landesrecht verletzt oder das Tier mitnimmt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Was die Versicherung zahlt

Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hase, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Viele neuere Tarife sind weiter gefasst und decken Zusammenstöße mit „Tieren aller Art“ ab. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden am eigenen Auto sitzen.

Schwieriger wird es, wenn es gar nicht zum Kontakt mit dem Tier kommt, sondern das Auto beim Ausweichen beschädigt wird. Die Vollkasko zahlt in diesem Fall. Aus der Teilkasko kommt ein Ersatz als sogenannte Rettungskosten in Betracht, allerdings muss der Fahrer beweisen, dass er einem Tier ausweichen wollte. Bei kleinen Tieren sieht die Rechtsprechung ein riskantes Ausweichen kritisch: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 276/02) kann ein Ausweichmanöver vor einem Fuchs unverhältnismäßig sein und als grob fahrlässig gelten. Die Versicherung darf ihre Leistung dann kürzen oder ganz verweigern.

Für die Schadensmeldung sollten Betroffene die Wildunfallbescheinigung aufbewahren, Fotos vom Fahrzeug, vom Tier und der Unfallstelle machen und den Schaden möglichst zeitnah bei der Versicherung melden. Spuren wie Haare oder Blut am Fahrzeug sollten bis zur Begutachtung nicht entfernt werden.

Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Versicherer warnen: 276.000 Wildunfälle“
  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: „Wildunfälle in Baden-Württemberg 2024“
  • Deutscher Jagdverband (DJV): „Hirsche und Wildschweine verursachen jetzt viele Wildunfälle“
  • ADAC: „Wildunfall: Was tun?“
  • Polizeipräsidium Oberbayern Nord: Sicherheitstipps zu Wildunfällen im Herbst (September 2026)
  • Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage
  • Bundesgerichtshof: Urteil IV ZR 276/02 (2003)

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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