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Vor dem Blitzer gebremst, danach Gas gegeben: Raser auf der A 44 droht vierstelliges Bußgeld

Ein 24-Jähriger bremste in einer Baustelle auf der A 44 bei Büren nur vor einem Blitzeranhänger ab und beschleunigte danach auf 138 km/h. Wegen Vorsatz drohen ihm ein vierstelliges Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und drei Punkte.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Ein 24 Jahre alter Autofahrer aus Aachen muss mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich, einem Monat Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg rechnen. Er war am Sonntag, 11. Oktober 2026, in einer Baustelle auf der A 44 deutlich zu schnell unterwegs, bremste nur vor einem Blitzeranhänger ab und gab direkt danach wieder Gas. Was er nicht bemerkt hatte: Hinter ihm fuhr ein ziviles Messfahrzeug der Polizei.

Was auf der A 44 bei Büren passiert ist

Nach Angaben der Polizei Bielefeld waren Beamte am Sonntagvormittag mit einem sogenannten ProViDa-Fahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsmessung auf der A 44 unterwegs. Gegen 11 Uhr fiel ihnen in Fahrtrichtung Dortmund, in einer Baustelle vor der Anschlussstelle Büren, ein Audi Q3 Sportback auf.

Erlaubt waren in dem Baustellenbereich 80 km/h. Die Polizei maß bei dem Wagen zunächst 117 km/h. Erst als der Fahrer einen Blitzeranhänger am Straßenrand erkannte, einen sogenannten Enforcement-Trailer, reduzierte er das Tempo. Unmittelbar hinter dem Anhänger beschleunigte er erneut, diesmal auf gemessene 138 km/h. Die Beamten stoppten den Audi daraufhin und kontrollierten den 24-Jährigen.

Die Polizei wertet das Verhalten als vorsätzlich. Den Fahrer erwarten nach ihrer Mitteilung ein hohes Bußgeld im vierstelligen Bereich, ein einmonatiges Fahrverbot und drei Punkte im Fahreignungsregister. Den genauen Betrag legt die zuständige Bußgeldstelle fest.

So misst die Polizei mit ProViDa

ProViDa steht für „Proof Video Data“. Dabei handelt es sich um zivile Polizeifahrzeuge mit geeichter Video- und Messtechnik. Die Beamten fahren einem Fahrzeug hinterher und zeichnen dabei die Fahrt und die eigene Geschwindigkeit auf. Weil der Abstand zum vorausfahrenden Auto gleich bleibt oder wächst, lässt sich dessen Tempo ableiten. Für Autofahrer ist ein solches Messfahrzeug in der Regel nicht als Polizeiwagen zu erkennen.

Genau das wurde dem Audifahrer zum Verhängnis. Wer nur vor dem sichtbaren Blitzer bremst, kann vor und nach der festen Messstelle trotzdem erfasst werden. Ob der Blitzeranhänger den Wagen zusätzlich ausgelöst hat, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.

Warum Vorsatz das Bußgeld verdoppelt

Die Regelsätze im Bußgeldkatalog gehen grundsätzlich von fahrlässigem Verhalten aus. Für vorsätzliche Verstöße schreibt die Bußgeldkatalog-Verordnung in § 3 Absatz 4a vor, dass der Regelsatz zu verdoppeln ist, wenn er über 55 Euro liegt. Vorsatz liegt vor, wenn jemand die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt und sie trotzdem bewusst überschreitet.

Im Fall von der A 44 spricht aus Sicht der Polizei vor allem das Verhalten am Blitzer für Vorsatz: Wer gezielt abbremst und gleich danach wieder beschleunigt, zeigt, dass er das Tempolimit kennt. Hinzu kommt, dass Baustellen in der Regel mehrfach beschildert sind.

Welche Regelsätze grundsätzlich gelten

Wie die Bußgeldstelle die beiden Messungen genau einordnet, ist offen. Die Polizei hat keine Werte nach Abzug der Messtoleranz veröffentlicht. Die drei angekündigten Punkte sprechen dafür, dass zwei getrennte Verstöße verfolgt werden. Für Pkw außerorts sieht der Bußgeldkatalog folgende Regelsätze vor:

Bußgeldkatalog 2026: Zu schnell außerorts (Pkw)
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
31 bis 40 km/h zu schnell200 €1nur im Wiederholungsfallprüfen
31 bis 40 km/h zu schnell, vorsätzlich400 €1nur im Wiederholungsfallprüfen
41 bis 50 km/h zu schnell320 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h zu schnell480 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h zu schnell, vorsätzlich960 €21 Monatprüfen

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie ein vierstelliger Betrag zustande kommen kann: Würde die erste Messung nach Toleranzabzug als Überschreitung um 31 bis 40 km/h und die zweite als Überschreitung um 51 bis 60 km/h gewertet, ergäben sich bei Verdopplung 400 Euro und 960 Euro, zusammen 1.360 Euro, dazu 1 plus 2 Punkte. Das ist eine Modellrechnung und nicht die Entscheidung der Behörde. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen.

Was das Fahrverbot für den Fahrer bedeutet

Ein Fahrverbot von einem Monat wird wirksam, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn in der Regel selbst wählen: Der Führerschein muss dann spätestens vier Monate nach Rechtskraft abgegeben werden. Für Fahranfänger in der Probezeit kommen bei einem solchen Verstoß zusätzlich Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde hinzu, etwa ein Aufbauseminar. Ob das im vorliegenden Fall eine Rolle spielt, ist nicht bekannt.

Die drei Punkte bleiben im Fahreignungsregister gespeichert. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach zweieinhalb Jahren getilgt, wenn es sich um Verstöße mit einem Punkt handelt, und nach fünf Jahren bei Verstößen mit zwei Punkten.

Baustellen als Schwerpunkt der Kontrollen

Baustellen auf Autobahnen gehören zu den Bereichen, in denen die Polizei in Nordrhein-Westfalen besonders häufig misst. Die Fahrstreifen sind dort schmaler, es fehlen oft Standstreifen, und Beschäftigte arbeiten nur wenige Meter neben dem fließenden Verkehr. Blitzeranhänger werden deshalb gezielt in längeren Baustellenabschnitten aufgestellt. Eine Übersicht über feste und mobile Messstellen im Land bietet unsere Seite Blitzer in NRW.

Der Fall zeigt außerdem, dass ein sichtbarer Blitzer nicht die einzige Kontrolle auf einem Abschnitt sein muss. Neben Anhängern und festen Anlagen setzt die Polizei zivile Fahrzeuge mit Videotechnik ein, die über längere Strecken mitfahren und messen können.

Quellen

  • Polizei Bielefeld: „Zweimal zu schnell - vor und nach dem Blitzer“ (Pressemitteilung vom 13.10.2026)
  • Radio Bielefeld: „Zweimal zu schnell - vor und nach dem Blitzer“
  • Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 3 und Anlage

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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