Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Magazin
  3. Handy am Steuer
  4. Handy-Blitzer bundesweit: Verkehrsminister Bilger will Regelung im Straßenverkehrsgesetz

Handy am Steuer

Handy-Blitzer bundesweit: Verkehrsminister Bilger will Regelung im Straßenverkehrsgesetz

Bundesverkehrsminister Bilger will die Monocam in ganz Deutschland ermöglichen. Bisher läuft sie nur in Rheinland-Pfalz im Regelbetrieb, ein Zeitplan fehlt, rechtliche Fragen sind offen.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will Handy-Blitzer in ganz Deutschland möglich machen. Das hat er am 3. November 2026 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur angekündigt. Bisher setzt nur Rheinland-Pfalz die sogenannte Monocam im Regelbetrieb ein. Für eine bundesweite Lösung ist nach Angaben des Ministers eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz nötig. Einen Zeitplan gibt es bislang nicht.

Was Bilger angekündigt hat

„Mehr als tausend Unfälle passieren jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer“, sagte Bilger laut dpa, die Tendenz sei steigend. In Rheinland-Pfalz gebe es mit den Kameras „sehr gute Erfahrungen“. Für eine bundeseinheitliche Regelung im Straßenverkehrsgesetz wolle er sich einsetzen, auch auf Wunsch der Bundesländer.

Das Thema stand zuvor auf der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz, die am 21. und 22. Oktober 2026 in Hohenschwangau getagt hat. Den Vorschlag dazu brachten laut heise das Vorsitzland und Niedersachsen ein. Ein Votum der Länder ist aber nur eine politische Abstimmung. Ein Bundesgesetz müsste der Bundestag beschließen, auch der Bundesrat wäre beteiligt. Ein Entwurf liegt noch nicht vor.

So arbeitet die Monocam

Die Kamera wird erhöht angebracht, meist an einer Brücke, und fotografiert schräg von oben durch die Frontscheibe. Eine Software sucht im Bereich des Fahrers nach einem Handy und einer passenden Handhaltung. Nur wenn beides zutrifft, wird ein Treffer markiert. Ein Bußgeldverfahren startet dadurch noch nicht automatisch: Geschulte Polizeikräfte sehen sich jede markierte Aufnahme an und entscheiden, ob ein Verstoß vorliegt.

Die Polizei Trier gibt an, die Software gleiche mit rund 20.000 Referenzbildern ab und lerne im Betrieb nicht dazu. Nach ADAC-Angaben ist die Kamera mobil einsetzbar und funktioniert zu jeder Tageszeit und bei jedem Wetter.

Das droht bei einem Handyverstoß

Die Sanktionen stehen bereits im Bußgeldkatalog. Sie gelten unabhängig davon, ob Polizeikräfte den Verstoß direkt beobachten oder eine Kamera ihn erfasst.

Bußgeldkatalog 2026: Handy am Steuer
VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt100 €1neinprüfen
… mit Gefährdung150 €21 Monatprüfen
… mit Sachbeschädigung200 €21 Monatprüfen

Fahranfänger trifft es zusätzlich: In der Probezeit kommen zu einem solchen Verstoß eine Verlängerung um zwei Jahre und ein Aufbauseminar hinzu.

Verboten ist nach § 23 Absatz 1a StVO vor allem, ein Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten. Telefonieren über eine Freisprechanlage, ein fest eingebautes System oder ein Bluetooth-Headset bleibt erlaubt. Genau hier liegt eine der Schwierigkeiten der Kameraüberwachung: Eine Geste allein zeigt nicht immer, was im Fahrzeug tatsächlich passiert. Mehr dazu steht in unserem Beitrag Handy am Steuer: 5 Gründe für einen Einspruch.

Die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Im Test 2022 in Trier und Mainz kamen 1.268 Verstöße zusammen. Im ersten Halbjahr 2026 stellte allein das Polizeipräsidium Trier knapp 700 Verstöße fest. Für den Dauerbetrieb hat das Land laut Trierischem Volksfreund fünf Kameras für 200.000 Euro gekauft. Bei der Kontrollwoche im Oktober kam die Monocam erstmals auch in der Pfalz zum Einsatz, wie wir im Beitrag zum Handy-Blitzer in der Pfalz berichtet haben.

Nach Angaben der Polizei Trier ging die Handynutzung im Testzeitraum um rund 70 Prozent zurück. Dass die Kameras auch Unfälle verhindern, ist dagegen nicht belegt. Verlässliche amtliche Zahlen zu Unfällen durch Ablenkung fehlen, die Dunkelziffer gilt als hoch. Für 2024 werden 1.450 Verunglückte bei Unfällen mit Verdacht auf Ablenkung durch elektronische Geräte genannt, 25 Menschen starben.

Rechtliche Fragen sind offen

Die Monocam erfasst zunächst alle Fahrzeuge, also auch Menschen ohne jeden Verdacht. Das berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und braucht deshalb eine klare gesetzliche Grundlage. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2025 (Az. 2 ORbs 31 SsRs 158/23) Aufnahmen aus der Zeit vor der Landesregelung beanstandet, weil damals keine Rechtsgrundlage bestand. In der Testphase hatte das Amtsgericht Trier Einsprüche gegen Bußgeldbescheide noch zurückgewiesen.

Seit März 2025 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Regelung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Ob das Land dafür überhaupt zuständig ist, ist unter Juristen umstritten. Daten ohne Anfangsverdacht und nicht bestätigte Treffer sollen laut Landesregierung sofort automatisiert gelöscht werden.

Der ADAC hält Kontrollen mit der Monocam für sinnvoll, nennt aber Bedingungen: eine klare Rechtsgrundlage, einen hohen Datenschutzstandard und möglichst einheitliche Regeln in den Bundesländern. Ein Bundesgesetz müsste unter anderem Einsatzorte, Prüfverfahren und Löschfristen festlegen. Offen ist auch, wer die Kosten für Technik und Personal tragen würde.

Wer heute einen Bescheid wegen eines Handyverstoßes erhält, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Quellen

  • taz/dpa: Bußgeld bei Smartphones: Bilger für bundesweite Einführung von Handy-Blitzern
  • ADAC: Handy-Blitzer: Kameras sollen bundesweit kommen
  • heise online: Handyblitzer: Verkehrsminister für bundesweiten Einsatz der Monocam
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, Nr. 246
  • Polizeipräsidium Rheinpfalz: Bilanz der Kontrollwoche „Focus on the Road“

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Teilen Facebook X WhatsApp

Weiterlesen

Mehr aus Handy am Steuer

Alle Beiträge in Handy am Steuer →

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?