Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Magazin
  3. Urteile
  4. Neues Urteil: Kein Bußgeld nach Fehler der Bußgeldstelle

Urteile

Neues Urteil: Kein Bußgeld nach Fehler der Bußgeldstelle

Fehler bei der Erstellung eines Bußgeldbescheids sind menschlich. Reagiert die Behörde zu spät, muss der Betroffene kein Bußgeld zahlen.

Redaktion Bußgeldportal 1 Min. Lesezeit

Ein zweiter Bußgeldbescheid zum selben Verkehrsdelikt ist nur gültig, wenn der erste zuvor aufgehoben wurde. Das hat das Amtsgericht Landstuhl in einem Urteil entschieden.

Anschrift und Bußgeld-Betrag falsch

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der wegen eines Verkehrsdelikts zwei Bußgeldbescheide erhalten hatte. In einem Bescheid wurde eine andere Anschrift als im anderen vermerkt, außerdem unterschieden sich die Beträge.

Das Gericht kritisierte die zuständige Behörde für die Fehler. Es machte auch klar, dass ein inhaltlich abweichender zweiter Bußgeldbescheid nur zulässig ist, wenn der erste aufgehoben wird.

Verjährungsfrist nicht unterbrochen

Da der erste Bescheid noch nicht aufgehoben war, konnte die Verfolgungsverjährungsfrist nicht unterbrochen werden. Die 3-monatige Verjährungsfrist war damit abgelaufen. Die Folge: der Autofahrer musste kein Bußgeld zahlen, so die Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl ( (Az.: 2 OWi 4211 Js 8465/22).

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont im Zusammenhang mit dem Urteil die „Bedeutung sorgfältiger behördlicher Arbeit“. Bei Verdacht auf einen Formfehler der Behörden vor, ist es sinnvoll einen Einspruch zu prüfen.

Quellen

  1. Süddeutsche Zeitung, 13.10.2023: Urteil: Kein Bußgeld nach Behördenfehler

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Teilen Facebook X WhatsApp

Weiterlesen

Mehr aus Urteile

Alle Beiträge in Urteile →

Urteile

Handy am Steuer: Beifahrer haftet mit, wenn er schweigt

Das Landgericht Neuruppin hat einem schwer verletzten Beifahrer 20 Prozent Mitschuld gegeben, weil er den WhatsApp tippenden Fahrer nicht stoppte. Was das Urteil für Mitfahrer bedeutet und welche Strafen Fahrern drohen.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?