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Geblitzt im Ausland: Neuer ADAC-Rechner zeigt Bußgelder für Österreich, Schweiz und Italien

Der ADAC hat einen Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße in Österreich, der Schweiz und Italien gestartet. Was er kann und ab welchem Betrag Auslandsbußgelder in Deutschland vollstreckt werden.

Redaktion Bußgeldportal 4 Min. Lesezeit

Wer im Urlaub in Österreich, der Schweiz oder Italien geblitzt wird, kann die möglichen Folgen jetzt online abschätzen. Der ADAC hat am 15. Oktober 2026 einen Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße im Ausland vorgestellt. Er ergänzt den Rechner für Deutschland, den der Club 2025 eingeführt hat und der nach ADAC-Angaben mehr als 380 Tatbestände abdeckt.

Was der neue Rechner kann

Laut ADAC setzt das Angebot „beim konkreten und tatsächlich begangenen Verkehrsverstoß an“. Nutzer wählen also aus, was ihnen vorgeworfen wird, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder Telefonieren am Steuer. Der Rechner zeigt dann eine Orientierung zu den möglichen finanziellen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen und ergänzt diese um Hinweise zu den Besonderheiten im jeweiligen Land.

Zum Start sind drei Länder abrufbar: Österreich, die Schweiz und Italien. Für 2027 plant der ADAC, Spanien, die Niederlande und Frankreich aufzunehmen. Auf der Rechnerseite des Clubs heißt es: „NEU: Jetzt auch mit vielen Bußgeldtatbeständen für Italien, Österreich und die Schweiz!“

Die Ergebnisse sind als Orientierung gedacht. Was am Ende tatsächlich zu zahlen ist, legt die zuständige Behörde im jeweiligen Land fest. Gerade in der Schweiz und in Italien hängen die Beträge zum Teil von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ab welchem Betrag Auslandsbußgelder in Deutschland vollstreckt werden

Eine häufige Frage nach einem Strafzettel aus dem Urlaub lautet, ob die Forderung überhaupt bis nach Deutschland reicht. Das hängt vom Land und von der Höhe ab. Zuständig für die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Vollstreckung von Auslandsbußgeldern in Deutschland
LandVoll­streckung abGrundlageIm ADAC-Rechner
EU-Staaten allgemein70 € inkl. VerfahrenskostenEU-Rahmenbeschluss 2005/214/JIItalien ja, Spanien, Niederlande und Frankreich ab 2027 geplant
Österreich25 €deutsch-österreichischer Vertrag von 1988ja
Schweiz70 € bzw. 80 CHF inkl. Verfahrenskostendeutsch-schweizerischer Polizeivertrag, für Verstöße ab 1. Mai 2024ja

Für Österreich gilt damit eine deutlich niedrigere Schwelle als im übrigen EU-Raum. Nach Angaben des ADAC ist die Vollstreckung dort innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft möglich. Mit der Schweiz besteht die Möglichkeit erst seit dem 1. Mai 2024, sie betrifft nur Verstöße ab diesem Tag. Die Grenze von 70 Euro bzw. 80 Franken bezieht sich auf Bußgeld und Verfahrenskosten zusammen.

Rechte gegenüber dem Bundesamt für Justiz

Bevor das Bundesamt für Justiz eine Vollstreckung bewilligt, erhalten Betroffene in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme, wofür zwei Wochen Zeit bleiben. Gegen eine Bewilligung ist nach § 87f des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) Einspruch möglich, ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift. Anschließend kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Prüfungsgegenstand ist dabei vor allem, ob die Voraussetzungen der Vollstreckung vorliegen, nicht die Frage, ob der Verstoß im Ausland richtig bewertet wurde.

Wer einen Bescheid inhaltlich angreifen will, muss sich in aller Regel an die Behörde im Tatland wenden und die dortigen Fristen beachten.

Besonderheiten in Österreich

In Österreich gibt es mehrere Formen der Strafe. Das Organmandat verhängt die Polizei direkt vor Ort, laut ÖAMTC bis zu 90 Euro. Nach einer Blitzermessung kommt häufig eine Anonymverfügung, die sich an keine bestimmte Person richtet. Sie kann nach Angaben des ÖAMTC bis zu 365 Euro betragen und ist innerhalb von vier Wochen zu zahlen. Ein Rechtsmittel gibt es gegen beide nicht.

Wer nicht zahlt, muss mit einer Lenkererhebung rechnen. Der Halter ist dann verpflichtet, meist binnen 14 Tagen anzugeben, wer gefahren ist. Darauf folgt eine Strafverfügung, die in der Regel teurer ist als die ursprüngliche Anonymverfügung und auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Besonderheiten in Italien

In Italien haften Halter und Fahrer gemeinsam für das Bußgeld. Bei Verstößen, für die es im italienischen System Punkte gibt, muss der Fahrer benannt werden. Unterbleibt das, droht laut ADAC ein zusätzliches Bußgeld von rund 300 Euro.

Für Zahler gibt es bei den meisten Verstößen einen Nachlass: Wer innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung zahlt, spart 30 Prozent. Wer dagegen länger als 60 Tage wartet, muss nach ADAC-Angaben mit einer Verdoppelung des Betrags rechnen.

Besonderheiten in der Schweiz

In der Schweiz haftet grundsätzlich der Fahrer. Nur bei sogenannten Ordnungsbußen, also bei leichteren Verstößen mit festen Beträgen, kann der Halter zahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird. Schwerere Verstöße werden im Strafverfahren behandelt, die Geldstrafen richten sich dann auch nach dem Einkommen. Bei deutlichen Tempoüberschreitungen kann zudem ein Fahrverbot für die Schweiz ausgesprochen werden.

Zum Vergleich: Tempoverstöße in Deutschland

Wer nach dem Urlaub die heimischen Beträge vergleichen möchte, findet die aktuellen Regelsätze im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Hinweise zum Vorgehen nach einer Messung unter Geblitzt: Was jetzt?. Ein Fahrverbot aus einem anderen EU-Staat gilt derzeit übrigens noch nicht in Deutschland. Das soll sich mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ändern, wie wir im Artikel Fahrverbot aus dem EU-Ausland: Ab 2029 gilt es auch in Deutschland beschrieben haben. Wer im Herbst noch nach Österreich oder Italien fährt, sollte außerdem die Winterreifenpflicht im Ausland beachten.

Quellen

  • ADAC: Pressemitteilung „Geblitzt im Ausland: Neuer ADAC-Rechner zeigt mögliche Bußgelder“ (15.10.2026)
  • ADAC: Bußgeldrechner sowie Ratgeber zu Bußgeldern in Italien, der Schweiz und Österreich (Anonymverfügung, Lenkererhebung)
  • ÖAMTC: Verwaltungsstrafverfahren in Österreich
  • Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 87f
  • Stiftung Warentest: Bußgeldbescheid aus dem Ausland, das sind Ihre Rechte

Bild: KI-generiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?