Wer in diesen Wochen in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs ist, muss an Kreuzungen und Einmündungen mit Polizeikontrollen rechnen. Seit dem 1. Oktober 2026 prüft die Polizei landesweit gezielt, ob Autofahrerinnen und Autofahrer die Vorfahrts- und Vorrangregeln einhalten. Die Kontrollen sollen den gesamten Oktober über fortgesetzt werden. Eine erste Bilanz der Auftaktkontrollen fällt deutlich aus: Bei fast jedem Fünften stellten die Beamten einen Verstoß fest.
Schwerpunktmonat „Vorfahrt und Vorrang“
Die Kontrollen sind Teil der Landeskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“, bei der die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern jeden Monat ein anderes Verkehrsthema in den Mittelpunkt stellt. Im Oktober geht es um Vorfahrt und Vorrang. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg sind dafür die acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im ganzen Land im Einsatz.
Neben der Überwachung des Verkehrs soll es dabei ausdrücklich auch um Aufklärung gehen. Die Polizei will Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer für die Gefahren sensibilisieren, die entstehen, wenn Vorfahrts- und Vorrangregeln missachtet werden. Wann und wo genau kontrolliert wird, gibt die Polizei nicht bekannt.
Erste Bilanz: 195 Verstöße bei 1.059 Kontrollierten
Wie das Polizeipräsidium Rostock am 2. Oktober mitteilte, kontrollierten Einsatzkräfte beider Präsidien bei den landesweiten Auftaktkontrollen an insgesamt 99 Kontrollorten 1.059 Autofahrerinnen und Autofahrer. Bei 195 von ihnen stellten sie Verstöße gegen Vorfahrts- oder Vorrangregelungen fest, also bei fast jedem Fünften.
Daneben fielen weitere Verstöße auf:
- 45 Geschwindigkeitsüberschreitungen
- 17 Handyverstöße
- 12 Überholfehler
- 6 alkoholisierte Fahrer
Die Zahlen zeigen, dass bei solchen Schwerpunktkontrollen nicht nur das eigentliche Kontrollthema geahndet wird. Wer angehalten wird, muss auch mit Folgen für andere festgestellte Verstöße rechnen.
Warum die Polizei auf Vorfahrtsfehler schaut
Vorfahrtsfehler gehören zu den häufigen Unfallursachen, gerade auf Landstraßen und an unübersichtlichen Einmündungen. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern begründet den Schwerpunkt mit den Unfallzahlen: Im vergangenen Jahr verloren im Land nach ihren Angaben sechs Menschen bei Verkehrsunfällen infolge von Vorfahrts- oder Vorrangfehlern ihr Leben. Knapp 700 Menschen wurden verletzt, 84 von ihnen schwer.
Typische Situationen sind das Übersehen eines bevorrechtigten Fahrzeugs beim Einbiegen, das Missachten von „rechts vor links“ in Wohngebieten, das Überfahren eines Stoppschilds ohne vollständiges Anhalten und Fehler beim Auffahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Zum Vorrang zählen auch Engstellen, an denen der Gegenverkehr Vorrang hat, sowie Fußgängerüberwege.
Diese Bußgelder drohen bei Vorfahrtsverstößen
Die Höhe der Sanktion hängt im Bußgeldkatalog vor allem davon ab, ob jemand nur behindert oder bereits gefährdet wurde. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich der Regelsatz zusätzlich. Ein Fahrverbot sieht der Katalog für die folgenden Fälle nicht vor.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an bevorrechtigte Straße herangefahren | 10 € | keine | nein | prüfen |
| Vorfahrt missachtet mit wesentlicher Behinderung | 25 € | keine | nein | prüfen |
| Vorfahrt missachtet mit Gefährdung | 100 € | 1 | nein | prüfen |
| Vorfahrt missachtet mit Gefährdung und Sachbeschädigung | 120 € | 1 | nein | prüfen |
| Stoppschild nicht befolgt | 10 € | keine | nein | prüfen |
| Stoppschild nicht befolgt mit Gefährdung | 70 € | 1 | nein | prüfen |
| Beim Einfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt missachtet | 75 € | 1 | nein | prüfen |
| Fußgänger am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglicht | 80 € | 1 | nein | prüfen |
| An Engstelle dem Gegenverkehr keinen Vorrang gewährt | 5 € | keine | nein | prüfen |
Bei einem Verstoß mit Gefährdung und Sachbeschädigung beim Einfahren auf die Autobahn steigt das Bußgeld auf 110 Euro, beim missachteten Stoppschild mit Gefährdung und Sachbeschädigung auf 85 Euro. Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten, kann neben dem Bußgeldverfahren auch ein Strafverfahren folgen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hinzu kommen Fragen der Haftung gegenüber der Versicherung. Eine Übersicht über die Regeln bietet unser Ratgeber zum Bußgeld bei Vorfahrtsverstößen, zu Fußgängerüberwegen gibt es eine eigene Seite zum Zebrastreifen.
Punkte in Flensburg schon ab der Gefährdung
Während eine bloße Behinderung des Vorfahrtberechtigten mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet wird, kostet die Gefährdung bereits 100 Euro und bringt einen Punkt im Fahreignungsregister. Dasselbe gilt für das Stoppschild: Das Überfahren ohne Anhalten kostet 10 Euro, mit Gefährdung werden 70 Euro und ein Punkt fällig. Was ein einzelner Punkt bedeutet und wann er wieder gelöscht wird, erklärt die Seite zu einem Punkt in Flensburg.
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit ist ein Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung besonders folgenreich, denn er gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Folge sind in der Regel ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Was bei einer Kontrolle gilt
Wird man bei einer Vorfahrtskontrolle angehalten, gelten die üblichen Regeln einer Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein müssen vorgezeigt werden. Zu den Vorwürfen selbst muss man sich nicht äußern. Bei geringfügigen Verstößen bis 55 Euro kann die Polizei ein Verwarnungsgeld anbieten. Bei höheren Beträgen folgt ein Anhörungsbogen und später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.
Gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ein Einspruch möglich. Gerade bei Vorfahrtsverstößen kommt es häufig auf die genaue Situation an, etwa auf die Beschilderung, die Sichtverhältnisse oder darauf, ob tatsächlich eine Gefährdung vorlag. Wie das Verfahren abläuft, beschreibt der Ratgeber zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Einen Überblick über stationäre Messstellen im Land bietet die Seite Blitzer in Mecklenburg-Vorpommern.
Quellen
- Polizeipräsidium Neubrandenburg: „Vorfahrt im Fokus der Verkehrskontrollen im Oktober“ (Pressemitteilung vom 1. Oktober 2026)
- Polizeipräsidium Rostock: „Ergebnisse der Auftaktkontrollen ‚Fahren.Ankommen.LEBEN!‘ - fast jeder Fünfte missachtet Vorfahrt oder Vorrang“ (Pressemitteilung vom 2. Oktober 2026)
- Bundesministerium der Justiz: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage und Anhang Tabelle 4
- Bundesministerium der Justiz: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 12 und Anlage 13
Bild: KI-generiert
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