Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

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An einem Fußgängerüberweg gelten nach § 26 StVO strikte Vorschriften für Autofahrer. Schwächere Verkehrsteilnehmer sollen vor Gefahren geschützt werden. Eine Übersicht.
Zebrastreifen mit dem blauen Verkehrszeichen 350 für einen Fußgängerüberweg

Ein Fußgängerüberweg ist mit durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die umgangssprachlich auch als Zebrastreifen bezeichnet werden. Dieser wird entsprechend mit einem blauen Hinweisschild für Autofahrer mit einem überquerenden Passanten (Verkehrszeichen 350) angekündigt.

An einem Zebrastreifen sollen Fußgänger sicher die Straße überqueren können. Ist ein Bordstein vorhanden, ist dieser abgesenkt, um eine barrierefreie Überquerung zu ermöglichen. Insbesondere Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen sollen ohne Hindernisse auf die andere Straßenseite kommen.

Regeln für Autofahrer nach § 26 StVO

Der § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die Regeln an einem Fußgängerüberweg. Dabei erklärt Abs. 1, dass Fahrzeuge sich einem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern dürfen oder ganz anhalten müssen, wenn Fußgänger oder Personen mit einem Rollstuhl die Straße überqueren möchten. Der Wortlaut des § 26. Abs 1:

1) „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“

Auch wenn diese nicht explizit genannt werden gilt die Regel am Zebrastreifen auch für Fahrradfahrer. Allerdings müssen die Radfahrer von Ihrem Fahrrad absteigen und es schieben. Mit einem Fuß aufs Pedal steigen und anschieben – wie bei einem Tretroller – ist auch erlaubt.

Nicht auf dem Zebrastreifen halten

Wenn der Verkehr zähfließend oder stockend ist, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Fußgängerüberweg fahren, wenn vorher erkennbar ist, dass sie dort warten müssten. Insbesondere an Ampeln im Berufsverkehr kann das häufiger vorkommen. Also lieber noch eine Ampelphase abwarten bevor Sie regelwidrig auf dem Zebrastreifen zum Stehen kommen. Das könnte teuer werden. Das steht im § 26. Abs 2 StVO:

(2) „Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.“

Überholverbot

Der § 26. Abs 3 StVO schreibt ein generelles Überholverbot für Autofahrer an einem Fußgängerüberweg vor. Das Überholverbot gilt unabhängig von der Geschwindigkeit.

Die Vorschriften gelten auch, wenn die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil führt. (§ 26. Abs 4 StVO)

Welches Bußgeld droht am Zebrastreifen?

Wenn Autofahrer einen Fußgänger nicht den Zebrastreifen überqueren lassen, kann das richtig teuer werden. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 80 Euro. Voraussetzung ist aber, dass der Fußgänger den Überweg auch erkennbar nutzen wollte. Dafür muss dieser aber nicht direkt am Fußgängerüberweg stehen. Es reicht auch, wenn jemand zu Fuß dem Zebrastreifen näher kommt.

Ein Überholvorgang am Fußgängerüberweg wird ebenfalls mit einem Bußgeld von 80 Euro bestraft. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 100 Euro. Außerdem wird bei jedem Vergehen ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Bußgelder am Fußgängerüberweg im Überblick

Verstoß am FußgängerüberwegBußgeldPunkte
Zu Fuß Gehenden oder Rollstuhlfahrern das Überqueren nicht ermöglicht80 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Sachbeschädigung (Unfall)120 €1
Dem Überweg nicht mit mäßiger Geschwindigkeit genähert, obwohl geboten80 €1
Am oder unmittelbar vor dem Überweg überholt80 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Sachbeschädigung120 €1

Werte nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu § 26 StVO. Stand: Juli 2026.

Wer wegen eines Verstoßes am Zebrastreifen einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann diesen im kostenlosen Online-Check auf Fehler prüfen lassen.

Häufige Fragen zum Fußgängerüberweg

Was kostet es, einen Fußgänger am Zebrastreifen nicht passieren zu lassen?

Wer zu Fuß Gehenden am Fußgängerüberweg das Überqueren nicht ermöglicht, zahlt 80 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Gefährdung, sind es 100 Euro, bei einer Sachbeschädigung 120 Euro.

Ist Überholen am Zebrastreifen verboten?

Ja. Nach § 26 Abs. 3 StVO gilt am Fußgängerüberweg ein generelles Überholverbot – unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Ein Verstoß kostet 80 Euro und einen Punkt, bei Gefährdung 100 Euro.

Muss ich am Zebrastreifen immer anhalten?

Nein. Anhalten müssen Sie nur, wenn Fußgänger oder Rollstuhlfahrer den Überweg erkennbar nutzen wollen. Ansonsten dürfen Sie sich lediglich mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und müssen bremsbereit sein.

Gilt der Vorrang am Zebrastreifen auch für Radfahrer?

Nur, wenn sie absteigen und das Rad schieben. Fahrende Radfahrer haben am Fußgängerüberweg keinen Vorrang – Autofahrer sollten sie dennoch nie gefährden.

Darf ich auf dem Zebrastreifen halten oder stehen bleiben?

Nein. Stockt der Verkehr, dürfen Sie nach § 26 Abs. 2 StVO nicht auf den Überweg fahren, wenn Sie dort warten müssten. Auch das Halten oder Parken auf einem Fußgängerüberweg ist unzulässig.

Bekomme ich am Fußgängerüberweg Punkte in Flensburg?

Ja. Die Verstöße am Zebrastreifen werden jeweils mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet, da sie mit mindestens 60 Euro Bußgeld bewertet sind.

Quellen
[1]
Bundesministerium der Justiz, 28.07.2021, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 26 Fußgängerüberwege
[2]
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Fußgängerüberwege