Kontakt
- Adresse
- Am Biotop 12
15344 Strausberg - Telefon
- 03346 / 850-7171
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- 03346 / 850-8139
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- maerkisch-oderland.de
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- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Allgemeine Informationen zur Bußgeldbehörde in Strausberg
Die Bußgeldbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland ist zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Bei Fragen zu Verwarn- oder Bußgeldbescheiden können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Strausberg während der Öffnungszeiten kontaktieren.
Eröffnung des Bußgeldverfahrens
Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten, die im Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße ab 60 Euro belegt sind, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dem Betroffenen wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Vorverfahren: Online-Anhörung (anhoerung.krz.de/804)
Die Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland gibt Ihnen im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren Gelegenheit Stellung zu Ihrem Verstoß zu beziehen. Außerdem können Sie das Blitzerfoto online einsehen und Angaben zum Fahrer machen.
Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann binnen 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Per E-Mail ist ein Einspruch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Mahnung und Vollstreckung
Wird das Bußgeld nicht binnen 28 Tagen nach Rechtskraft bezahlt, folgt ein Mahn- und ggf. ein Vollstreckungsverfahren. Zahlungsunwillige Betroffene können bis zur Anordnung der Erzwingungshaft verfolgt werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldbehörde Märkisch-Oderland“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Brandenburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Strausberg unter anderem zuständig:
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.