Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Bußgeldstellen
  3. Bußgeldstelle Hamburg

Bußgeldstelle · Hamburg

Bußgeldstelle Hamburg: Infos zur Online-Anhörung

Hammer Str. 30-34, 22041 HamburgAktualisiert am 20.01.2026

Kontakt

Adresse
Hammer Str. 30-34
22041 Hamburg
Telefon
040 / 428-392-020
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
040 / 427-939-660
Website
hamburg.de
Öffnungszeiten
Service-Center ist aktuell geschlossen

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

In Hamburg geblitzt worden?

In der Hansestadt Hamburg zu schnell gefahren und geblitzt worden? Dann erhalten Sie ein Behördenschreiben von der zuständigen Bußgeldstelle der Stadt Hamburg in der Hammer Straße 30-34.

Auch in Hamburg werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch den bundesweit gültigen Bußgeldkatalog geahndet. Die Bußgeldstelle ist sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr in der Hansestadt zuständig.

Online-Anhörung der Bußgeldstelle Hamburg (oa.hamburg.de)

Im Service-Portal der Stadt Hamburg haben Betroffene die Möglichkeit eine Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr online durchzuführen. Sowohl für Geblitzte als auch die Bußgeldstelle in Hamburg bedeutet das eine bürokratische Vereinfachung.

Denn wenn Sie die Online-Anhörung nutzen, müssen Sie den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle in Hamburg nicht postalisch zurückschicken.

Zugangsdaten und Login

Die Zugangsdaten zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Hamburg werden mit dem Anhörungsbogen versendet und bestehen aus dem Aktenzeichen und dem Passwort. Nach dem Login, können Sie Einsicht in Ihr Blitzerfoto erhalten, persönliche Daten abgleichen und eine Stellungnahme abgeben.

Nach Angaben der Bußgeldstelle in Hamburg nimmt die Online-Anhörung nicht länger als 5-15 Minuten in Anspruch. Kurz nach dem Absenden Ihrer Angaben, erhalten Sie eine Bestätigung von der Bußgeldstelle, der als Download verfügbar ist.

Bußgeldbescheid aus Hamburg erhalten?

Wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit in Hamburg einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen. Bitte beachten Sie, dass dies nur schriftlich möglich ist. Eine E-Mail ist für die Bußgeldstelle Hamburg sowie für viele andere Bußgeldbehörden in Deutschland nicht rechtskräftig.

Bevor Sie das Bußgeld ungeprüft zahlen, können Sie den Blitzercheck von Bussgeldportal.de nutzen. Hier können Sie kostenlos & unverbindlich prüfen, ob sich in Ihrem Fall Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.

Service-Center aktuell geschlossen

Wenn Sie gerade nach den Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Hamburg im Internet suchen, finden Sie noch einige Angaben, dass Sie die Behörde von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 und am Freitag von 09:00 bis 12:00 aufsuchen können.

Aber Vorsicht – die Angaben sind veraltet. Das Service-Center der Bußgeldstelle Hamburg ist laut aktuellen Informationen geschlossen und es gibt auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg keine Informationen, ob und wann eine Wieder-Eröffnung statt finden soll.

Aktuelle Erfahrungen mit der Bußgeldstelle in Hamburg

Aufgrund des geschlossenen Service-Centers kann die Bußgeldstelle Hamburg nur per E-Mail oder Telefon kontaktiert werden. Eine gute Erreichbarkeit kann von Erfahrungsberichten aus über 142 Google-Bewertungen der Bußgeldstelle Hamburg leider nicht bestätigt werden. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 1,3 von 5 Sternen. (Stand 07.02.2024)

Schlechte Erreichbarkeit?

Viele Betroffene beklagen, dass auf E-Mails keine Reaktion erfolgt oder die Bußgeldstelle telefonisch schlecht zu erreichen ist. Einige der Kommentierenden zeigen aber auch Verständnis.

Verständnis für hohe Auslastung

Es gibt Antworten auf schlechte Rezensionen mit der Bitte um Verständnis, dass bei hunderttausend Verfahren pro Jahr eine Bearbeitung Zeit braucht und die Behörde offensichtlich überlastet ist. Außerdem loben jüngste Bewertungen auch den guten Kundenservice.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Hamburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hamburg. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Hamburg unter anderem zuständig:

Quellen

  1. hamburg.de, 02.07.2024: Bußgeldstelle Hamburg
  2. Bußgeldstelle Hamburg, 02.07.2024: Google Rezensionen Bußgeldstelle

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?