Kontakt
- Adresse
- Am Krankenhaus 1
31655 Stadthagen - Telefon
- 05721 / 703-2701
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- 05721 / 703-2720
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- schaumburg.de
- Öffnungszeiten
- Mo-Do: 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Sie haben im Landkreis Schaumburg eine Geschwindigkeitsübertretung begangen oder sind beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden? Dann erhalten Sie Post von der zuständigen Bußgeldstelle mit Sitz in Stadthagen.
Online-Anhörung im Landkreis Schaumburg
Die Bußgeldstelle des Landkreis Schaumburg bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an, mit der Sie die Angaben zur Person ausfüllen und eine Stellungnahme zur Verkehrsordnungswidrigkeit abgeben können.
Die Zugangsdaten zur Online-Anhörung für Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren beim Landkreis Schaumburg finden Sie im Anhörungsbogen. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sind.
Erst nach der Anhörung, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Niedersachsen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Stadthagen unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Schaumburg, 15.02.2023: Bußgeldstelle
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.