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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle) gehört zum Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises Pinneberg in Elmshorn. Sie ist für die Ahndung von straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten zuständig und verfolgt Verkehrsverfehlungen, soweit es sich nicht um Straftatbestände handelt, zum Beispiel Handy-Verstöße, Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Seit dem 01.07.2005 überwacht der Kreis Pinneberg gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Geschwindigkeit auf den Straßen im Kreisgebiet. Der Kreis verfügt über mehrere stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage und einen Geschwindigkeitsmessanhänger, an einem Standort in Schenefeld werden zugleich Rotlichtmissachtungen geahndet.
Verwarnungsgeldangebote kommen je nach Fall von der Bußgeldstelle oder vom Landespolizeiamt. Für Parkverstöße im Stadtgebiet Pinneberg oder Elmshorn sind die Städte Pinneberg und Elmshorn selbst zuständig, die Bußgeldstelle des Kreises hat darauf keinen Datenzugriff.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Kreis Pinneberg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Schleswig-Holstein. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Abteilung Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle)
- Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
- Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Städte, Ämter und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.