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Bußgeldstelle · Schleswig-Holstein

Bußgeldstelle Kreis Pinneberg: Infos & Kontakt

Ernst-Abbe-Straße 9, 25337 ElmshornAktualisiert am 24.10.2026

Kontakt

Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn
Telefon
04121/ 4502-0
Fax, E-Mail, Website
Fax
04121/ 4502-92530

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Abteilung Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle) gehört zum Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises Pinneberg in Elmshorn. Sie ist für die Ahndung von straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten zuständig und verfolgt Verkehrsverfehlungen, soweit es sich nicht um Straftatbestände handelt, zum Beispiel Handy-Verstöße, Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Seit dem 01.07.2005 überwacht der Kreis Pinneberg gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Geschwindigkeit auf den Straßen im Kreisgebiet. Der Kreis verfügt über mehrere stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage und einen Geschwindigkeitsmessanhänger, an einem Standort in Schenefeld werden zugleich Rotlichtmissachtungen geahndet.

Verwarnungsgeldangebote kommen je nach Fall von der Bußgeldstelle oder vom Landespolizeiamt. Für Parkverstöße im Stadtgebiet Pinneberg oder Elmshorn sind die Städte Pinneberg und Elmshorn selbst zuständig, die Bußgeldstelle des Kreises hat darauf keinen Datenzugriff.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Kreis Pinneberg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Schleswig-Holstein. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Quellen

  1. Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Abteilung Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle)
  2. Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
  3. Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  4. Kreis Pinneberg, abgerufen am 24.10.2026: Städte, Ämter und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?