Kontakt
- Adresse
- Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken - Telefon
- +49 681 9050
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- +49 681 905-3579
- Website
- saarbruecken.de
- Öffnungszeiten
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15:30 Uhr, Dienstag - Mittwoch, Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr. Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Im Saarland bearbeitet grundsätzlich die Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB) des Landes Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist davon ausgenommen: Ihr Ordnungsamt verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem eigenen Stadtgebiet selbst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken mit seiner Abteilung für Ordnungswidrigkeiten ist für Verkehrsverstöße im Saarbrücker Stadtgebiet zuständig, zum Beispiel Parkverstöße oder Geschwindigkeitsverstöße bei der städtischen Verkehrskontrolle. Für die übrigen Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken und im restlichen Saarland ist dagegen die Zentrale Bußgeldbehörde zuständig.
Online-Anhörung
Betroffene erhalten vom Ordnungsamt einen Anhörungsbogen. Über das Online-Portal der Stadt lässt sich die Anhörung digital beantworten, bei Verstößen im fließenden Verkehr können dort auch die Beweisbilder eingesehen werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Saarbrücken“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Saarland. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Saarbrücken unter anderem zuständig:
Quellen
- Landeshauptstadt Saarbrücken, abgerufen am 06.10.2026: Was erledige ich wo? | Landeshauptstadt Saarbrücken
- Landeshauptstadt Saarbrücken, abgerufen am 06.10.2026: Was erledige ich wo? | Landeshauptstadt Saarbrücken
- Regionalverband Saarbrücken, abgerufen am 06.10.2026: Ordnungswidrigkeiten : Regionalverband Saarbrücken
- Landeshauptstadt Saarbrücken, abgerufen am 06.10.2026: Neue Bezahlfunktion im virtuellen Bürgeramt und Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten | Landeshauptstadt Saarbrücken
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.