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Strengere Regeln für E-Scooter geplant

Die Bundesregierung plant strengere Regeln für E‑Scooter! Ein neuer Gesetzesentwurf sieht Blinker-Pflicht, schärfere Bußgelder und ein Ende des Park-Chaos von Leihrollern vor.

Redaktion Bußgeldportal 2 Min. Lesezeit

Endlich Schluss mit dem E‑Scooter-Wildwest in deutschen Städten! Die Bundesregierung plant einen massiven Gesetzes-Hammer gegen rücksichtslose Roller-Fahrer und das Park-Chaos von Leih-Anbietern. Wir verraten, was sich für Sie ab 2027 ändert!

Das plant der Gesetzgeber: Mehr Sicherheit, mehr Pflichten!

Geplante NeuregelungWas das für Sie bedeutet!
Blinker-Pflicht ab 2027Neue E‑Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein. Bestandsroller dürfen weiterfahren.
Gleichstellung mit FahrrädernWo Radfahrer fahren dürfen, dürfen es zukünftig auch E‑Scooter – Schluss mit Schilderwald!
Grünpfeil auch für E‑ScooterWie Radfahrer dürfen Roller-Fahrer nach einem Stopp rechts abbiegen.
Schärfere Parkregeln für LeihrollerKommunen bekommen mehr Macht, das wilde Parken auf Gehwegen zu verbieten.

Das gilt jetzt schon: Wer sich nicht dran hält, wird zur Kasse gebeten!

Auch wenn der neue Entwurf auf sich warten lässt: Die aktuellen Regeln sind hart. Eine kleine Auswahl aus dem Bußgeldkatalog :

  • E‑Scooter zu zweit genutzt: 10 €
  • Handy am Steuer: 100 € und 1 Punkt in Flensburg
  • Fahren unter Alkohol (0,5 bis 1,09 Promille): 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte
  • Fahren ohne Versicherungsplakette: 40 €
  • Ohne gültige Betriebserlaubnis (ABE): 70 €
  1. Zulassung & Versicherung: Ihr Roller MUSS eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Haftpflichtversicherung mit grüner Versicherungsplakette für 2025 haben. Ohne beides geht nichts!
  2. Wo fahren? Immer auf dem Radweg! Nur wenn es keinen gibt, darf auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege sind absolut tabu.
  3. Wer darf fahren? Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Ein Führerschein ist weiterhin nicht nötig.
  4. Promille-Grenze: Es gelten dieselben strikten Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille.

Hintergrund: Warum wird nachgebessert?

Die Zahl der Unfälle mit E‑Scootern steigt, teilweise mit schweren Personenschäden. Der Gesetzgeber handelt, wenn auch langsam. Der Entwurf durchläuft aktuell das EU-Notifizierungsverfahren. Wann das Gesetz final kommt, ist noch unklar.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten zum E‑Scooter-Gesetz der Bundesregierung gibt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?