Reifen
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Die ordnungsgemäße Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen ist besonders wichtig für die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr über die genauen Vorschriften in Deutschland und drohende Bußgelder, wenn diese nicht eingehalten werden.
Reifen: Diese Vorschriften gelten für Kfz
Die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen in Deutschland stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungsverodnung (StVZO). Die StVZO legt die technischen Anforderungen für Kraftfahrzeuge fest, die in Deutschland zugelassen werden sollen. In Kapitel III der StVZO „Bau- und Betriebsvorschriften“ sind in § 36 die Regeln und Vorschriften für „Bereifung und Laufflächen“ festgelegt.
StVZO § 36: Reifenvorschriften in Deutschland
In § 36 der StVZO werden also die Anforderungen an Reifen genau definiert. Zum Beispiel ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge über ausreichende Profiltiefe und Reifendruck verfügen müssen, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.
Außerdem müssen die Reifen über ausreichende Notlaufeigenschaften verfügen, um auch bei platten Reifen eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Hier sind einige wichtige Informationen über die Reifenvorschriften in Deutschland:
- Profiltiefe: Die minimale Profiltiefe für Autoreifen beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter. Bei schlechtem Wetter oder auf nasser Straße ist eine höhere Profiltiefe empfehlenswert, um die Haftung zu verbessern.
- Reifendruck: Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine optimale Fahrsicherheit und eine längere Lebensdauer der Reifen zu gewährleisten.
- Winterreifen: Von Oktober bis April müssen in Deutschland Winterreifen oder Ganzjahresreifen auf Kraftfahrzeugen montiert sein, wenn die Straßen beschneit oder vereist sind.
- Notlaufeigenschaften: Alle neuen Reifen, die in Deutschland verkauft werden, müssen über gute Notlaufeigenschaften verfügen, um eine sichere Fahrt auch bei platten Reifen zu gewährleisten.
- Reifenalter: Reifen sollten regelmäßig überprüft werden und nach einer bestimmten Lebensdauer ausgetauscht werden, um eine optimale Fahrsicherheit zu gewährleisten. In Deutschland wird empfohlen, Reifen nach sechs bis acht Jahren auszutauschen.
Die genannten Vorschriften sind nur ein kleiner Auszug. Beispielsweise gibt es für spezielle Fahrzeugtypen wie Lastkraftwagen und PKW mit Anhängern müssen Reifen weitere Vorgaben einhalten, um eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen.
Den genauen Gesetzestext mit allen Vorgaben finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen
Strafen für einen Verstoß gegen die Reifenvorschriften
In Deutschland können für Verstöße gegen die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen Bußgelder verhängt werden. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann zwischen 10 und 250 Euro betragen.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann zum Beispiel darin bestehen, dass die Reifen abgefahren oder defekt sind oder dass sie für die aktuellen Witterungsbedingungen unangemessen sind, z.B. Allwetterreifen ohne Alpin-Symbol im Winter. Auch falsch montierte oder unzureichend aufgepumpte Reifen können ein Verstoß sein.
Aktuelle Bußgelder
In Deutschland ist es verboten, mit abgenutzten Reifen zu fahren. Wer dabei erwischt wird, muss sich auf Strafen wie Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg einstellen.
Das Bußgeld für das Fahren mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe beträgt 60 Euro, kann aber auf 75 Euro ansteigen, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Bei einem Unfall wird die Geldbuße auf 90 Euro erhöht. Außerdem wird jeweils ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Außerdem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt, wenn man mit unangemessenen Reifen für Witterungsbedingungen, wie beispielsweise ohne Winterreifen bei Schnee und Eis, unterwegs ist.
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe gefahren (alle kfz außer Mofa) | 60 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| mit Gefährdung | 75 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| mit Unfall | 90 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| Mit Reifen ohne Anpassung an die Witterung gefahren | 60 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| mit Behinderung | 80 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| mit Unfall | 120 Euro | 1 | – | > Hier prüfen |
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe gefahren (alle kfz außer Mofa) | 60 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| mit Gefährdung | 75 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| mit Unfall | 90 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| Mit Reifen ohne Anpassung an die Witterung gefahren | 60 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| mit Behinderung | 80 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
| mit Unfall | 120 Euro | 1 | – | Hier prüfen |
Fahrer und Halter können bestraft werden
Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Reifen, aber auch der Halter des Fahrzeugs kann zusätzlich bestraft werden. Wer einen Angestellten oder Fein amilienmitglied sein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen überlässt, wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei einem Mofa wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
Ein abgefahrener Reifen reicht aus
Die Strafen orientieren sich nicht an der Anzahl der abgenutzten Reifen – bereits ein einziger abgenutzter Reifen kann zu einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister führen.
Empfehlung: Reifen regelmäßig kontrollieren
Die Vorschriften für Reifen an Kraftfahrzeugen sollten unbedingt eingehalten werden, um Unfälle und Strafen zu vermeiden. Am besten kontrollieren Sie die Reifen in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand und ihre Eignung für die aktuellen Wetterbedingungen. Bei Schnee oder Glatteis sollte man auf unnötige Fahrten verzichten bzw. auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Mindestprofiltiefe 1,6 mm: so messen Sie richtig
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm über den gesamten Umfang des Hauptprofils (§ 36 Abs. 2 StVZO). Wer sie unterschreitet, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC allerdings deutlich mehr Profil:
- Sommerreifen: Austausch ab etwa 3 mm Restprofil.
- Winterreifen: Austausch ab etwa 4 mm, da Grip auf Schnee und Matsch sonst stark nachlässt.
So prüfen Sie die Profiltiefe selbst:
- Verschleißanzeiger (TWI): kleine Stege in den Profilrillen. Liegen sie auf einer Höhe mit der Lauffläche, ist die 1,6-mm-Grenze erreicht.
- 1-Euro-Test: Der goldene Rand einer 1-Euro-Münze ist rund 3 mm breit. Verschwindet er in der Rille, haben Sie noch genug Profil für den Winter.
- Profiltiefenmesser für den exakten Wert.
Winterreifenpflicht: Wann gilt sie und welche Reifen zählen?
In Deutschland gibt es keine an ein festes Datum gebundene Winterreifenpflicht, sondern eine situative Pflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte darf nur fahren, wer wintertaugliche Reifen montiert hat. Die bekannte Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist nur eine Gedächtnisstütze, keine gesetzliche Frist.
Wichtig seit dem 1. Oktober 2024: Als wintertauglich gilt nur noch ein Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (auch „3PMSF“). Reine „M+S“-Reifen ohne dieses Symbol sind nicht mehr zulässig; die Übergangsfrist für vor 2018 produzierte M+S-Reifen endete am 30. September 2024.
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt; mit Behinderung, Gefährdung oder Unfall steigt das Bußgeld auf bis zu 120 Euro (siehe Tabelle oben). Auch der Fahrzeughalter, der eine solche Fahrt anordnet oder zulässt, wird mit 75 Euro und einem Punkt belangt.
Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Sie sind ein Kompromiss und erreichen bei extremem Winterwetter nicht das Niveau echter Winterreifen.
Reifenalter, Mischbereifung und Ersatzrad
Ein gesetzliches Höchstalter für Pkw-Reifen gibt es nicht. Da Gummi jedoch altert und verhärtet, empfiehlt der ADAC, Reifen spätestens nach etwa sechs bis acht Jahren zu ersetzen. Das Herstellungsdatum lesen Sie an der vierstelligen DOT-Nummer auf der Reifenflanke ab (Woche/Jahr, z. B. „1223“ = 12. Woche 2023).
Auf einer Achse müssen Reifen gleicher Bauart und gleichen Profils montiert sein; Sommer- und Winterreifen dürfen nicht gemischt werden. Prüfen Sie außerdem regelmäßig den Reifendruck sowie den Zustand von Ersatzrad oder Reifenreparaturset.
Haben Sie wegen Ihrer Reifen einen Bußgeldbescheid erhalten? Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich kostenlos und unverbindlich prüfen.
Häufige Fragen zu Reifen und Bußgeld
Wie viel Profil muss ein Reifen mindestens haben?
Gesetzlich sind 1,6 mm über den gesamten Umfang des Hauptprofils vorgeschrieben (§ 36 Abs. 2 StVZO). Der ADAC rät, Sommerreifen ab etwa 3 mm und Winterreifen ab etwa 4 mm Restprofil zu wechseln.
Was kostet das Fahren mit abgefahrenen Reifen?
Unter 1,6 mm Profiltiefe werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einer Gefährdung sind es 75 Euro, bei einem Unfall 90 Euro, jeweils mit einem Punkt.
Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht mit festem Datum?
Nein. Die Pflicht ist situativ (§ 2 Abs. 3a StVO) und gilt nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glätte oder Schneematsch. Von O bis O ist lediglich eine Faustregel.
Reichen M+S-Reifen im Winter noch aus?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich. Reine M+S-Reifen ohne dieses Symbol sind nicht mehr zulässig.
Was kostet Fahren mit Sommerreifen bei Glätte?
Der Fahrer zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt; mit Behinderung sind es 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro und mit Unfall 120 Euro. Der Halter, der die Fahrt zulässt, zahlt 75 Euro und einen Punkt.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie sind ein Kompromiss und erreichen bei starkem Winterwetter nicht die Leistung reiner Winterreifen.
Wie alt dürfen Autoreifen sein?
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht. Der ADAC empfiehlt einen Austausch nach etwa sechs bis acht Jahren. Das Alter erkennen Sie an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke.