Ladung
Ladung
Eine falsche Ladungssicherung kann für andere Verkehrsteilnehmer leicht gefährlich werden. Wer etwas transportiert muss die Ladung fachgerecht sichern, so dass sie nicht zum Risiko wird. Wir haben uns die Regeln zur Ladungssicherheit aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau angesehen und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen, wenn diese verletzt werden.
Ladungssicherheit nach §22 StVO
Der §22 Abs. 1 StVO definiert die Regeln, wie eine Ladung in Fahrzeugen gesichert werden muss. So heißt es:
(1) „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Bundesministerium der Justiz (2013), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung
Die Ladung muss in einem Fahrzeug also so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder spontanen Ausweichbewegung an ihrem Platz bleibt. Zumindest so, dass kein Risiko für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Bei der Ladungssicherung müssen technische Standards eingehalten werden.
Maximalhöhe und Breite
Darüber hinaus grenzt der § 22 Abs. 2 StVOauch den Umfang der Fahrzeuge inklusive der Ladung ein. So dürfen das Fahrzeug inklusive der Ladung höchstens eine Breite von 2,55 m und eine Höhe von 4,0 m aufweisen. Bei Kfz für Forst- und Landwirtschaft erhöht sich die vorgeschriebene Breite auf 3,0 m.
Überstand der Ladung nach vorne und hinten
Auch darf die Ladung nicht zu weit über das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne gibt es eine Begrenzung von 2,50 m. Nach hinten sind es 1,50 m und bei Strecken unter 100km bis zu 3,00 m. Insgesamt dürfen Fahrzeug oder Zug inklusive Ladung nicht länger als 20,75 m sein.
Sicherungsmittel
Wenn die Ladung über 1 Meter von den Rückstrahlern aus nach hinten aus dem Fahrzeug hinausragt, muss diese gekennzeichnet werden. Das kann beispielsweise durch eine hellrote Fahne oder ein quer zur Fahrtrichtung pendelndes Schild geschehen.
Strafen bei fehlender Sicherung
Der Bußgeldkatalog sieht für eine nicht gesicherte Ladung ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg vor. Ist die Ladungssicherung in einem LKW oder Bus unzureichend durchgeführt und es wurde dadurch jemand gefährdet, wird das Bußgeld auf 75 € erhöht.
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können | 35 € | – | – | > Hier prüfen |
| …mit Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger mit Gefährdung | 60 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| …mit LKW oder Bus | 60 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 75 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| Fahrzeug mit Ladung über einer Höhe von 4,00 m geführt | 60 € | 1 | – | > Hier prüfen |
| Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können | 35 € | – | – | Hier prüfen |
| …mit Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger mit Gefährdung | 60 € | 1 | – | Hier prüfen |
| …mit LKW oder Bus | 60 € | 1 | – | Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 75 € | 1 | – | Hier prüfen |
| Fahrzeug mit Ladung über einer Höhe von 4,00 m geführt | 60 € | 1 | – | Hier prüfen |
Ladung richtig sichern: form- und kraftschlüssig
§ 22 Abs. 1 StVO verlangt, dass die Ladung so verstaut und gesichert wird, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten (VDI-Richtlinie 2700).
In der Praxis kombiniert man zwei Prinzipien:
- Formschluss: Die Ladung wird lückenlos an feste Begrenzungen wie die Bordwand oder gegen andere Ladungsteile gestellt.
- Kraftschluss: Zurrgurte, Spanngurte und Antirutschmatten pressen die Ladung auf die Ladefläche und erhöhen die Reibung.
Für den Pkw gilt das genauso: schwere Gegenstände nach unten und nach vorne an die Rücksitzlehne, den Kofferraum nutzen und eine Trennvorrichtung oder ein Gepäcknetz einsetzen. Lose Teile im Innenraum werden bei einem Aufprall zu gefährlichen Geschossen.
Wie hoch darf die Ladung sein?
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4,00 Meter sein (§ 22 Abs. 2 StVO). Wer diese Höhe überschreitet, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Ein Verstoß kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wichtig ist die Höhe vor allem bei Unterführungen, Brücken und Tunneln.
Überstand nach vorne und hinten kennzeichnen
Nach vorne darf die Ladung grundsätzlich nicht über das Fahrzeug hinausragen; erst ab einer Höhe von 2,50 Meter über der Fahrbahn sind bis zu 50 Zentimeter erlaubt.
Nach hinten sind bis zu 1,50 Meter Überstand zulässig, bei Fahrten bis 100 Kilometer bis zu 3 Meter. Ragt die Ladung mehr als 1 Meter über das Schlusslicht hinaus, muss sie gekennzeichnet werden mit:
- einer hellroten, mindestens 30 × 30 Zentimeter großen Fahne,
- einem gleich großen hellroten Schild,
- oder einem senkrecht angebrachten zylindrischen Körper.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler erforderlich.
Wer haftet: Fahrer, Halter und Verlader?
Die Verantwortung liegt nicht allein beim Fahrer. Auch der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, und der Verlader können bei Verstößen belangt werden. Der Fahrer muss sich vor Fahrtantritt vom sicheren Zustand der Ladung überzeugen (§ 23 StVO). Kommt es durch ungesicherte Ladung zu einem Bußgeldbescheid oder gar zu einem Unfall, drohen neben dem Bußgeld auch zivil- und strafrechtliche Folgen.
Häufige Fragen zur Ladungssicherung
Was kostet ungesicherte Ladung?
Ohne Gefährdung wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung, sind es 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei einer Sachbeschädigung 75 Euro und ein Punkt.
Wer haftet für die Ladungssicherung?
Nicht nur der Fahrer. Auch der Halter und der Verlader können zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist.
Wie hoch darf ein Fahrzeug mit Ladung sein?
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen höchstens 4,00 Meter hoch sein (§ 22 Abs. 2 StVO). Darüber ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig.
Ab wann muss ich überstehende Ladung kennzeichnen?
Sobald die Ladung mehr als 1 Meter nach hinten übersteht. Dann ist eine hellrote Fahne (mindestens 30 × 30 Zentimeter), ein Schild oder ein zylindrischer Körper vorgeschrieben, bei Dunkelheit zusätzlich eine rote Leuchte und ein Rückstrahler.
Wie weit darf Ladung nach hinten überstehen?
In der Regel bis zu 1,50 Meter. Bei Fahrten bis 100 Kilometer sind bis zu 3 Meter erlaubt.
Darf Ladung nach vorne überstehen?
Grundsätzlich nicht. Erst ab einer Höhe von 2,50 Meter über der Fahrbahn ist ein Überstand von bis zu 50 Zentimeter zulässig.
Bekomme ich für ungesicherte Ladung einen Punkt?
Nur bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung (60 beziehungsweise 75 Euro mit je einem Punkt). Die reine ungesicherte Ladung ohne Gefährdung ist ein Verwarnungsgeld von 35 Euro ohne Punkt.
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen ungesicherter Ladung erhalten? Lassen Sie ihn kostenlos und unverbindlich prüfen.