LKW-Fahrverbot
LKW-Fahrverbot
An einem Sonntag sind auf der Autobahn nur wenige LKWs unterwegs. Denn bis auf wenige Ausnahmen gilt ein striktes Fahrverbot zwischen 0:00 und 22:00. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Wir haben uns die Regelungen und Strafen genau angesehen. Das Wichtigste in Kürze:
- Das LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für den gewerblichen Güterverkehr
- Die Regelung gilt in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr und betrifft LKW über 7,5t
- Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot betrifft alle deutschen Straßen
- In der Reisezeit vom 01. Juli bis 31. August gilt auch ein Samstagsfahrverbot
- Das Samstag-Fahrverbot gilt nur für bestimmte Streckenabschnitte
- Wohnmobile über 7,5t auf den Weg in den Urlaub sind nicht von der Regel betroffen
Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen betrifft das Gewerbe
Das Fahrverbot ist in § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und betrifft den Güterverkehr mit Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw. Im Umkehrschluss bedeutet das: LKW unterhalb von 7,5 Tonnen dürfen an Sonntagen und Feiertagen ohne Beschränkungen fahren.
Private Fahrten sind erlaubt
Wenn Sie mit Ihrem Truck aus privaten Gründen unterwegs sind, zum Beispiel zu einem Oldtimer-Treffen, dürfen Sie auch an Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkungen fahren. Besitzer von großen Wohnmobilen über 7,5 Tonnen, die auf dem Weg in den Urlaub sind, können ganz unbesorgt in den Urlaub fahren.
Welche Güter dürfen LKW am Sonntag transportieren?
Für den Transport frischer und verderblicher Nahrungsmittel sind LKW über 7,5 Tonnen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Das betrifft folgende Lebensmittel laut § 30 Abs. 3 Nr. 3 StVO:
- frische Milch und Milcherzeugnisse
- frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- frischer Fisch, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
- leicht verderbliches Obst und Gemüse
Damit ist die Liste aber nicht zu Ende. § 30 Abs. 3 StVO nennt insgesamt neun Ausnahmegruppen:
- Kombinierter Schienen-Straßen-Güterverkehr – für den Vor- oder Nachlauf bis 200 Kilometer
- Kombinierter Hafen-Straßen-Güterverkehr – bis 150 Kilometer
- Frische und leicht verderbliche Lebensmittel (Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse)
- Tierische Nebenprodukte
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge bei Unfall oder Notfall
- Lebende Bienen
- Leerfahrten, die mit einer der genannten Fahrten zusammenhängen
- Einsätze nach dem Bundesleistungsgesetz
- Bundeswehr und NATO-Streitkräfte bei militärischen Erfordernissen
Entscheidend ist bei den Lebensmitteln die Frische: Konserven, Tiefkühlware oder haltbar gemachte Erzeugnisse fallen nicht unter die Ausnahme.
Ausnahmegenehmigung im Einzelfall
Ist eine Fahrt dringend nötig und lässt sie sich nicht verschieben oder anders abwickeln, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 46 StVO im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Sie muss vor der Fahrt beantragt werden und wird nur bei nachgewiesener Dringlichkeit erteilt – eine knappe Terminplanung reicht dafür nicht aus.
Für welche Feiertage gilt das Fahrverbot?
Anders als oft angenommen gilt das Fahrverbot nicht automatisch an jedem gesetzlichen Feiertag. § 30 Abs. 4 StVO zählt die maßgeblichen Tage abschließend auf:
- Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) sowie 1. und 2. Weihnachtstag – bundesweit
- Fronleichnam – nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Reformationstag (31. Oktober) – nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Allerheiligen (1. November) – nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Nicht in dieser Liste stehen mehrere regionale Feiertage. An ihnen gilt kein Lkw-Feiertagsfahrverbot, obwohl sie in einzelnen Bundesländern arbeitsfrei sind – darunter Heilige Drei Könige (6. Januar), Internationaler Frauentag (8. März), Mariä Himmelfahrt (15. August), Weltkindertag (20. September) und Buß- und Bettag.
Eine tagesaktuelle Übersicht veröffentlicht das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Es hieß bis Ende 2022 Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und trägt seit dem 1. Januar 2023 den neuen Namen.
Bußgeld bei Missachtung des Sonntagfahrverbots
Wer am Sonn- oder Feiertag mit einem Lkw über 7,5 Tonnen gewerbliche Güter befördert, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Geahndet werden Fahrer und Halter getrennt: Der Fahrer zahlt 120 Euro, der Halter 570 Euro. Sind Fahrer und Halter dieselbe Person, wird der höhere Satz von 570 Euro einmal fällig. Punkte in Flensburg gibt es nicht, da es sich um einen reinen Halter- beziehungsweise Betriebsverstoß handelt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachtet (Fahrer) | 120 € | – | – | > Hier prüfen |
| Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachtet (Halter) | 570 € | – | – | > Hier prüfen |
| Samstagsfahrverbot in der Ferienreisezeit missachtet (Fahrer) | ab 25 € | – | – | > Hier prüfen |
| Samstagsfahrverbot in der Ferienreisezeit missachtet (Halter) | 150 € | – | – | > Hier prüfen |
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachtet (Fahrer) | 120 € | – | – | Hier prüfen |
| Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachtet (Halter) | 570 € | – | – | Hier prüfen |
| Samstagsfahrverbot in der Ferienreisezeit missachtet (Fahrer) | ab 25 € | – | – | Hier prüfen |
| Samstagsfahrverbot in der Ferienreisezeit missachtet (Halter) | 150 € | – | – | Hier prüfen |
Fahrverbot an Samstagen in der Sommer-Feriensaison
Zur Entlastung des hohen Verkehrsaufkommens während der Hauptreisezeit im Sommer hat der Gesetzgeber das LKW-Fahrverbot des gewerblichen Güterverkehrs auch auf den Samstag ausgeweitet.
Kein Güterverkehr zwischen 07:00 und 20:00
Das Fahrverbot gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August. Die zeitliche Beschränkung ist allerdings nicht ganz so knapp wie an Sonntagen. Das Fahrverbot gilt von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Liste der Autobahnen und Bundesstraßen
Von der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) sind nur einige Autobahnabschnitte und Bundesstraßen betroffen. Hier finden Sie die genauen Streckenabschnitte des Samstagfahrverbots.
Verstoß gegen Samstags-Fahrverbot nicht so teuer
Wer an einem Samstag der Ferienreisezeit auf einem der betroffenen Streckenabschnitte regelwidrig Güter transportiert, zahlt als Fahrer mindestens 25 Euro, als Halter 150 Euro. Der Samstagsverstoß ist damit deutlich günstiger als der Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot – Punkte gibt es ebenfalls keine.
Häufige Fragen zum LKW-Fahrverbot
Für welche Fahrzeuge gilt das Sonntagsfahrverbot?
Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen, wenn gewerblich oder entgeltlich Güter befördert werden (§ 30 Abs. 3 StVO). Lkw bis 7,5 Tonnen sind nicht betroffen.
Zu welchen Uhrzeiten gilt das Fahrverbot?
An Sonntagen und den in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Ab 22 Uhr darf wieder gefahren werden.
Was kostet ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot?
Der Fahrer zahlt 120 Euro, der Halter 570 Euro. Sind beide dieselbe Person, werden 570 Euro einmal fällig. Punkte in Flensburg gibt es nicht.
Gilt das Fahrverbot an jedem Feiertag?
Nein. § 30 Abs. 4 StVO zählt die maßgeblichen Feiertage abschließend auf. Regionale Feiertage wie Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt, Internationaler Frauentag, Weltkindertag oder Buß- und Bettag sind nicht erfasst.
Darf ich privat mit einem Lkw über 7,5 Tonnen am Sonntag fahren?
Ja. Das Verbot betrifft nur die gewerbliche oder entgeltliche Güterbeförderung. Private Fahrten und Wohnmobile über 7,5 Tonnen sind nicht erfasst.
Wann gilt das Samstagsfahrverbot?
An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7 bis 20 Uhr, allerdings nur auf den in der Ferienreiseverordnung genannten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten.
Sind Leerfahrten vom Fahrverbot ausgenommen?
Nur dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer der in § 30 Abs. 3 StVO genannten erlaubten Fahrten stehen, etwa der Rückweg nach einer Frischelieferung. Eine beliebige Leerfahrt ist nicht erlaubt.
Kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Ja, die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann nach § 46 StVO im Einzelfall eine Ausnahme erteilen. Sie muss vor der Fahrt beantragt werden und setzt eine nachgewiesene Dringlichkeit voraus.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Fahrverbotsverstoßes erhalten? Im kostenlosen Online-Check lässt sich vorab einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.