Blaues Blinklicht

Blaues Blinklicht

Update
Bußgeldportal
Für Einsatzfahrzeuge mit einem gelben oder blauen Blinklicht ist der Weg frei zu machen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht im Straßenverkehr

Wann werden gelbe und blaue Blinklichter verwendet?

Gelbe und blaue Blinklichter an Fahrzeugen signalisieren Einsatzfahrten mit Sonderrechten. § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt deren Einsatz und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

  • Blaues Blinklicht: Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt, Polizei, Zoll, THW, Katastrophenschutz und Bundeswehr – also Einsatzfahrzeuge mit hoheitlichen oder lebensrettenden Aufgaben.
  • Gelbes Blinklicht: Fahrzeuge, die vor Gefahren warnen, aber keine Sonderrechte haben – etwa Abschleppdienste, Winterdienst und Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie Baustellen- und Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte.

Die Blinklichter mit und ohne Einsatzhorn (Martinshorn)

Sowohl Fahrzeuge mit blauen als auch mit gelben Blinklichtern können ein Einsatzhorn verwenden, um Aufmerksamkeit zu erregen. Das wird durch die Einsatzleitung festgelegt.

Entscheidend ist die Kombination: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (§ 38 Abs. 1 StVO) ordnet an, dass alle Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen – das sogenannte Wegerecht. Es darf nur bei höchster Eile eingesetzt werden, etwa um Menschenleben zu retten oder schwere Schäden abzuwenden.

Blaues Blinklicht allein (§ 38 Abs. 2 StVO) warnt dagegen nur vor Einsatz-, Unfall- oder Gefahrenstellen oder begleitet Fahrzeugverbände; es begründet kein Wegerecht. Auch das gelbe Blinklicht (§ 38 Abs. 3 StVO) ist ein reines Warnsignal und verleiht keine Sonderrechte – andere dürfen dabei aber nicht behindert werden.

Wer Blaulicht oder Einsatzhorn unberechtigt verwendet, zahlt 20 Euro Verwarnungsgeld.

Wie verhalte ich mich bei Einsatzfahrzeugen?

  • Anhalten und Platz machen: Sobald Sie Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und/oder Einsatzhorn wahrnehmen, halten Sie an und ermöglichen Sie freie Durchfahrt.
  • Rechts ranfahren: Fahren Sie so weit wie möglich rechts an den Fahrbahnrand und nutzen Sie, wenn möglich, die Seitenstreifen.
  • An Kreuzungen und Einmündungen: Halten Sie an, bevor Sie in eine Kreuzung oder Einmündung einfahren, um den Einsatzfahrzeugen freie Bahn zu gewähren.
  • Gefahr durch Rettungsgasse: Bilden Sie auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse, sobald Sie Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und/oder Einsatzhorn von hinten wahrnehmen.

Verstoß gegen § 38 StVO: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Missachtung der Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen kann mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Unfällen mit schweren Folgen kommen. Verstöße gegen § 38 StVO werden laut Bußgeldkatalog mit den Bkat-Nummern 135 bestraft. Neben einem Bußgeld von 240 € kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Bußgeldkatalog Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn
VergehenBußgeldPunkte FahrverbotEinspruch
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen240 €21 Monat> Hier prüfen
…mit Gefährdung280 €21 Monat> Hier prüfen
…mit Sachbeschädigung320 €21 Monat> Hier prüfen
VergehenBußgeldPunkte FahrverbotEinspruch
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen240 €21 MonatHier prüfen
…mit Gefährdung280 €21 MonatHier prüfen
…mit Sachbeschädigung320 €21 MonatHier prüfen

Tipp: Vorausschauend Fahren

Seien Sie aufmerksam und rücksichtsvoll im Straßenverkehr. Achten Sie auf Einsatzfahrzeuge und ermöglichen Sie ihnen freie Durchfahrt. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Häufige Fragen zu Blaulicht und § 38 StVO

Muss ich auch bei Blaulicht ohne Martinshorn Platz machen?

Eine gesetzliche Pflicht zur freien Bahn besteht nur, wenn blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen verwendet werden (§ 38 Abs. 1 StVO). Blaulicht allein warnt nur – rücksichtsvoll Platz zu machen ist trotzdem sinnvoll.

Was kostet es, einem Einsatzfahrzeug nicht sofort Platz zu machen?

240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung steigt das Bußgeld auf 280 Euro, mit Sachbeschädigung auf 320 Euro.

Darf ich für ein Einsatzfahrzeug bei Rot über die Ampel fahren?

Nur soweit es zum Platzmachen nötig ist und Sie niemanden gefährden. Fahren Sie behutsam über die Haltlinie, statt bei Rot in den Kreuzungsverkehr zu ziehen. Kommt es dabei zum Unfall, haften Sie mit.

Was bedeutet gelbes Blinklicht?

Gelbes Blinklicht (§ 38 Abs. 3 StVO) warnt vor Gefahren, etwa an Baustellen, Räum- oder Abschleppfahrzeugen. Es verleiht keine Sonderrechte, Sie müssen also nicht ausweichen – aber vorsichtig vorbeifahren.

Wer darf blaues Blinklicht nutzen?

Nur bestimmte Einsatzfahrzeuge, etwa von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Zoll, THW und Katastrophenschutz. Die unberechtigte Nutzung kostet 20 Euro.

Muss ich anhalten oder reicht langsamer fahren?

Sie müssen freie Bahn schaffen. In der Regel genügt es, rechts an den Fahrbahnrand zu fahren; notfalls halten Sie an. Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen bilden Sie eine Rettungsgasse.

Ich habe zu Unrecht einen Bescheid bekommen – was tun?

Gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – etwa wenn Sie das Einsatzfahrzeug nachweislich nicht wahrnehmen konnten.

Quellen
[2]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Blaues Blinklicht