Kontakt
- Adresse
- Johann-Schmitz-Platz 1
50226 Frechen - Telefon
- 02271 / 83-0
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Fax
- 02271 / 83-23210
- Website
- rhein-erft-kreis.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 07:30 bis 12:30. Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Um die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten, führen sowohl die Polizei als auch die Kreisordnungsbehörde Geschwindigkeitskontrollen im Rhein-Erft-Kreis durch.
Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden von der Bußgeldstelle in Frechen im Rahmen von Verwarn- und Bußgeldverfahren geahndet. Die Strafen richten sich nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog.
Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch ist möglich
Die Bußgeldstelle im Rhein-Erft-Kreis informiert über die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Das ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail nicht wirksam ist. Sie müssen den Einspruch persönlich zur Niederschrift darlegen oder schriftlich einsenden.
Gebühren im Bußgeldverfahren
Es fallen keine Gebühren an, wenn es sich um ein Verwarngeld handelt. Wenn jedoch ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird eine Gebühr in Höhe von 5% des festgesetzten Bußgeldes erhoben, jedoch mindestens 25 €. Zusätzlich werden Auslagen in Höhe von derzeit 3,50 € berechnet.
Wenn Sie gegen die Blitzermessung vorgehen möchten, kann das auch ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie übernehmen. In der Regel erhalten Rechtsschutz-Versicherte Gebühren und Auslagen von Ihrer Versicherung erstattet.
In unserem Blitzer-Check können Sie eine Auswertung zu Ihren Erfolgschancen erhalten, Einspruch gegen den Vorwurf einzulegen. Die Auswertung ist kostenlos und unverbindlich.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldbehörde Rhein-Erft-Kreis“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Nordrhein-Westfalen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Frechen unter anderem zuständig:
Quellen
- Rhein-Erft-Kreis, 21.04.2023: Bußgeld bezahlen/Einspruch einlegen
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.