Zum Inhalt springen
bussgeldportal.de
  1. Startseite
  2. Bußgeldstellen
  3. Bußgeldstelle Recklinghausen

Bußgeldstelle · Nordrhein-Westfalen

Bußgeldstelle Recklinghausen: Kontakt & Infos zum Bußgeldverfahren

Lessingstraße 49, 45657 RecklinghausenAktualisiert am 20.01.2026

Kontakt

Adresse
Lessingstraße 49
45657 Recklinghausen
Telefon
02361-53 5365
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:30 und 13:15 bis 16:00. Freitag 08:30 bis 12:00. Mittwoch geschlossen - nur mit Terminabsprache.

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Die Bußgeldstelle in Recklinghausen spielt eine zentrale Rolle bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des fließenden Verkehrs. Die Bußgeldstelle bearbeitet eine Vielzahl von Verstößen, die im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgelegt sind, wie:

Aufgaben der Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Hauptaufgaben der Bußgeldstelle Recklinghausen umfassen die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV), die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Ablauf des Bußgeldverfahren in Recklinghausen

Ein Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Recklinghausen folgt einem strukturierten Ablauf, der sicherstellt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten gerecht und effizient behandelt werden. Hier werfen wir einen detaillierten Blick auf die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens:

1. Erfassung des Verstoßes: Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Erfassung des Verstoßes. Dies kann durch verschiedene Mittel erfolgen, wie beispielsweise stationäre Radaranlagen, mobile Geschwindigkeitsmessungen oder Polizeikontrollen. Der Verstoß wird dokumentiert, und alle relevanten Informationen werden festgehalten.

2. Anhörung: Falls der Betroffene eine Anhörung beantragt, wird ihm die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Verstoß zu äußern. Dies kann schriftlich oder auch persönlich erfolgen. Die Bußgeldstelle prüft die eingegangenen Stellungnahmen und trifft eine Entscheidung.

3. Bußgeldbescheid: Nach der Anhörung erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid, der die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ankündigt.

4. Zustellung des Bußgeldbescheids: Der Bußgeldbescheid wird dem Betroffenen postalisch zugestellt. Es ist wichtig, dass der Betroffene das Schreiben sorgfältig liest und die darin enthaltenen Informationen versteht. Im Bescheid sind auch Angaben zum Zahlungsziel enthalten.

5. Reaktion des Betroffenen: Der Betroffene hat nun die Möglichkeit, auf den Bußgeldbescheid zu reagieren. Dies kann beispielsweise die Zahlung des Bußgelds, der Einspruch gegen den Bescheid oder die Beantragung einer Anhörung sein. Die Reaktionsfrist ist im Bußgeldbescheid festgelegt.

6. Vollstreckung: Bei Nichtzahlung des Bußgelds oder anderen Maßnahmen kann die Bußgeldstelle Maßnahmen zur Vollstreckung ergreifen. Dies kann beispielsweise die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens oder die Beantragung eines Fahrverbots sein.

Ein transparenter und fairer Ablauf des Bußgeldverfahrens stellt sicher, dass Verkehrssünder angemessen behandelt werden und die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Recklinghausen“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Nordrhein-Westfalen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Recklinghausen unter anderem zuständig:

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?